Sozialrecht
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Je nachdem, ob oder wie viele Stunden Betroffene noch arbeiten können, kommt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage:
Volle Erwerbsminderungsrente
Wer seiner Arbeit nicht länger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Teilerwerbsminderungsrente
Wer nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.
Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben. Über die Rente hinaus dürfen sie sich etwas dazuverdienen.
Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Für Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es eine weitere Möglichkeit: Sie können eine spezielle vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Für Informationen vor Ort können Sie sich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die in Ihrer Nähe liegen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind und versorgt werden müssen, haben Betroffene ein Recht auf eine Haushaltshilfe. Sie erledigt die täglichen Aufgaben und führt den Haushalt weiter, damit man sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren kann. Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung trägt diese oder die Renten- oder die Unfallversicherung die Kosten. Wer privat krankenversichert ist, wendet sich am besten an den Service der Versicherung, um die Ansprüche zu klären.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Haushaltshilfe. Auch die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Fragen weiter.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wer vom Arzt / von der Ärztin krankgeschrieben wurde, bekommt vom Arbeitgeber das Gehalt über 6 Wochen weiter. Die sogenannte „Entgeltfortzahlung“ ist gesetzlich festgeschrieben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.02.21 -
Sind die 6 Wochen ganz oder teilweise verstrichen, können Betroffene bei der Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragen. Dieses Geld erhalten sie dann während der medizinischen Rehabilitation. Während einer beruflichen Rehabilitation greift unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung. Danach zahlt die Krankenkasse für höchstens 78 Wochen Krankengeld. Übergangs- und Krankengeld errechnen sich aus dem bisherigen Einkommen. Auskünfte zum persönlichen Fall können die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit geben.
Bei Fragen rund um diese Themen und beim Ausfüllen von Anträgen hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei allen Fragen zu Leistungen rund um das Thema Pflege und Betreuung hilft die Pflegeversicherung. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade, erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu. Weitere Unterstützung können auch Schlaganfall-Lotsen oder Case-Manager – die Fall-Betreuer – bieten: Sie begleiten Betroffene und ihre Angehörigen von der Akutversorgung über die Rehabilitation bis zur Nachsorge.
Einen guten Überblick finden Sie im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums. Auskünfte gibt es auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.
Lesen Sie auf der Website der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe mehr zu den Schlaganfall-Lotsen oder schauen Sie sich im Video an, wie diese Hilfe aussehen kann.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.02.21
Hilfsmittel
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Kein Schlaganfall ist wie der andere – daher lässt sich die Frage, welche Hilfsmittel jemand später braucht, nur individuell beantworten. Die behandelnden Ärzte oder Therapeuten können Betroffenen helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten dafür trägt, muss es in einer speziellen Liste, dem Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein. Inwieweit die Kosten der von Ihnen benötigten Hilfsmittel übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Am besten spricht man die Krankenkasse an und bittet um Auskunft und Beratung.
Wer privat krankenversichert ist, wendet sich ebenfalls am besten direkt an die Versicherung. Jede private Krankenversicherung hat ihre eigenen Bestimmungen. Eine Beratung ist daher unbedingt notwendig, bevor man sich ein Hilfsmittel zulegt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind z. B. Hilfen bei Blasenschwäche oder Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Wohnraumanpassung
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Umbauten der Wohnung helfen im Alltag. Eine barrierefreie Dusche oder Toilette, ein Treppenlift oder eine Rampe, ein Haltegriff: Diese Dinge können das Leben erleichtern und den Betroffenen nach einem Schlaganfall ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Die Pflegeversicherung gibt Zuschüsse, damit das Wohnumfeld verbessert werden kann.
Lesen Sie auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und des Bundesgesundheitsministeriums, welche Möglichkeiten es gibt, die Wohnung anzupassen und welche Zuschüsse möglich sind.
Informationen und Hilfe zur Wohnraumanpassung für ältere und kranke Menschen bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, die besondere Qualitätsstandards für die Wohnberatung entwickelt hat. Wer sich vor Ort beraten lassen möchte, findet auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft ein Verzeichnis von regionalen und lokalen Wohnberatungsstellen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.03.20
Beratung
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Zur Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe kann man direkt Kontakt aufnehmen. Auf der Webseite der Stiftung finden Sie auch aktuelle Informationen für Schlaganfallpatienten und Angehörige zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.
Außerdem sind in manchen Regionen Schlaganfall-Helfer tätig, die Betroffene im Alltag unterstützen und sie z. B. zu Ämtern und Ärzten begleiten. Hilfe für Betroffene bieten auch Pflegestützpunkte, die in vielen Städten vorhanden sind, sowie teilweise auch lokale Angebote.
Zudem hilft auch der Sozialdienst im Krankenhaus bei Fragen weiter, vermittelt Kontakte und berät.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.11.23
Betreuung / Pflege
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Bei Pflegebedürftigkeit bietet die Pflegeversicherung umfassende Unterstützung.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung – auch bei Umbauten in der Wohnung – und der Einteilung von Pflegegraden erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.11.21 -
Eine Patientenverfügung dient der Vermittlung der persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren körperlichen Behinderung durch eine Erkrankung, die die Mitteilung dieser Vorstellungen und Wünsche nicht zulässt. Viele Menschen empfinden es als eine Erleichterung, frühzeitig Vorkehrungen für eine solche Situation zu treffen, die z. B. nach einem Schlaganfall eintreten kann. In einer solchen Situation stellt eine zuvor verfasste Patientenverfügung auch für Angehörige eine Hilfe dar, weil somit die persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung den behandelnden Ärzten mitgeteilt werden können. Neben dem Ausmaß der gewünschten medizinischen Betreuung kann eine Patientenverfügung auch die Einrichtung eines Betreuungsverhältnisses beeinflussen, da z. B. ein Familienmitglied benannt werden kann, das im Falle einer schweren Erkrankung als Ansprechpartner der behandelnden Ärzte und als Vertreter vor Ämtern fungieren soll. Bei Fragen zu einer Patientenverfügung sollte man seinen Arzt / seine Ärztin ansprechen und sich ggf. von einem Notar beraten lassen.
Weiterführende Informationen und Formulierungshilfen für Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Außerdem kann man dort auch eine Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht herunterladen.
Bei Bedarf steht auch die kostenlose Telefonseelsorge als Gesprächspartner zur Verfügung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23
Palliative Versorgung
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Eine palliative Versorgung hat das Ziel, krankheitsbedingte Symptome zu lindern und emotional zu unterstützen. Nach einem sehr schweren Schlaganfall kann im weiteren Verlauf eine palliative Versorgung notwendig sein.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Eine palliative Versorgung kann im Krankenhaus oder in einem Hospiz stattfinden, aber ggf. auch in einem Pflegeheim oder in der häuslichen Umgebung. In bestimmten Krankenhäusern können schwerstkranke Patienten auf sogenannten „Palliativstationen“ von spezialisierten Ärzten, Pflegern und Betreuern mit unterschiedlichen Schwerpunkten behandelt werden.
Weitere Informationen zu einer palliativen Versorgung finden sich auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Sollte trotz der maximalen Unterstützung durch einen Pflegedienst die (weitere) Pflege eines von einem Schlaganfall betroffenen Angehörigen nicht (mehr) möglich sein, sollte man umgehend ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten und dem betreuenden Pflegedienst vereinbaren, um nach Ausschöpfung aller verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen ggf. eine weitere Pflege in einer spezialisierten Einrichtung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu einer palliativen Versorgung bietet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei Bestehen einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung kann auf Wunsch des Betroffenen und mit Unterstützung der behandelnden Ärzte eine Aufnahme in einem Hospiz ermöglicht werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse zu stellen.
Beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband findet man weiterführende Informationen und Adressen von Hospizen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20