Reha für Schmerzpatienten
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Ja. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:
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Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.
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Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
Der Antrag für eine Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Wenn die Reha nach einer Operation erfolgen soll, können Sie die Reha in der Regel erst dann eintreten, wenn Sie sich selbstständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
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Eine stationäre multimodale Schmerztherapie verfolgt meist das Ziel, die individuellen Ursachen einer Schmerzerkrankung zu ermitteln und einen passenden multimodalen Behandlungsansatz zu entwickeln. Häufig werden stationäre Schmerztherapien in Schmerzkliniken oder Schmerz-Tageskliniken durchgeführt.
In der Rehabilitation geht es weniger um die Ursachen der Schmerzerkrankung, sondern vielmehr darum, durch die therapeutische Unterstützung eine bessere Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Einschätzung des Leistungsvermögens und ggf. eine Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär durchgeführt werden, z. B. in spezialisierten Schmerz-Reha-Kliniken.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation kann von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt werden, wenn eine Erwerbsminderung bereits eingetreten ist und durch Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht positiv beeinflusst werden kann. In bestimmten Fällen werden die Kosten aber von der Krankenkasse übernommen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme gut begründet.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Der Begriff „Rehabilitation“ steht für Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Gesundheit eines Menschen zu fördern, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.
Für Schmerzpatienten können folgende Reha-Maßnahmen hilfreich sein:
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Bewegungstherapie/Muskelaufbautraining nach Anleitung
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Massage
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Entspannungsübungen
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Psychologische Beratung
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Patientenschulungen zum Thema Schmerz
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Ernährungsberatung
Informationen zu den Therapiestandards der medizinischen Rehabilitation für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen werden von der Deutschen Rentenversicherung angeboten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
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Bei Fragen zur Reha können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Beratungsstelle suchen.
Zudem können Sie Auskünfte zur Reha auch bei den Sozialdiensten in Krankenhäusern und in Reha-Einrichtungen bekommen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patienten von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.
Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist, dass Sie begleitet werden, übernehmen die jeweiligen Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen) die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik.
Weitere Informationen zur Reha bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.02.20 -
Zunächst muss ein behandelnder Arzt/eine behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme feststellen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Über die Bewilligung entscheidet dann der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Antrag/Kostenübernahme
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Die Reha-Kosten werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen übernommen. Rentenversicherungsträger sind zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger die Reha-Leistungen erbringen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach einer Krankschreibung eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Reha-Maßnahme beginnen. Wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 % Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt.
Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Die Kostenträger übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei stationären Reha-Maßnahmen müssen Erwachsene in der Regel 10 Euro pro Tag zuzahlen. Diese Zuzahlung ist einkommensabhängig, sodass viele Patienten sich davon befreien lassen können. Wer während der Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld bekommt, muss grundsätzlich keine Zuzahlung leisten.
Weitere Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Reha-Einrichtungen
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Die Wahl der Rehabilitationsklinik sollte sich danach richten, wo Betroffene die für sie geeignete Therapie bekommen können. Informieren Sie sich am besten schon vor dem Reha-Antrag, ob es in Ihrer Umgebung eine spezialisierte Schmerz-Rehaklinik gibt. Laut Sozialgesetzbuch haben Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht: Der Kostenträger soll „berechtigten Wünschen“ der Versicherten entsprechen. Wenn Sie mit der vom Kostenträger ausgewählten Klinik nicht einverstanden ist, können Sie Widerspruch einlegen. Der Kostenträger muss dann begründen, warum die ausgewählte Klinik geeignet ist, die erforderlichen Rehabilitationsleistungen zu erbringen.
Weitere Informationen zu den Reha-Wahlmöglichkeiten bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Informationen zu spezialisierten Schmerz-Rehakliniken bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Ambulant oder stationär? Wichtig für die Entscheidung ist vor allem, welche Art der Rehabilitation zum Erreichen des Rehabilitationsziels am besten geeignet ist. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können, sind Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Bedürfnisse. Eine ambulante Reha bietet Ihnen mehr Flexibilität im Alltag. Bei einer ambulanten Reha nehmen Sie von morgens bis zum späten Nachmittag an den Behandlungen und Anwendungen in der Reha-Klinik teil. Anschließend können Sie nach Hause gehen und dort die Nacht und die Wochenenden verbringen.
Wenn bei Ihnen eine Reha-Maßnahme ansteht, sollten Sie am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen, welche Reha-Form für Ihren Fall die beste wäre. Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Aus medizinischer Sicht ist die ambulante Reha eine ebenso vollwertige Maßnahme wie die stationäre. Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ambulanten Reha die Abende und Wochenenden zu Hause verbringen. Probleme können entstehen, wenn Sie sich zu Hause zu stark belasten (z. B. durch Treppensteigen, Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Putzen, berufliche Tätigkeiten oder durch andere häusliche Stressfaktoren). Deshalb gibt es bei einer ambulanten Reha im Vergleich zur stationären Reha meist ein höheres Risiko, dass die Reha-Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringt.
Wenn bei Ihnen eine Reha-Maßnahme ansteht, sollten Sie am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen, welche Reha-Form für Ihren Fall die beste wäre. Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Schmerzpatienten sollten Reha-Maßnahmen möglichst in einer spezialisierten Schmerz-Rehaklinik durchführen. Dort arbeiten spezialisierte Ärzte und Therapeuten, die über eine ausreichende Qualifikation verfügen, um ein Reha-Programm zusammenzustellen, das den individuellen Schmerzursachen gerecht wird.
Weitere Informationen zu Schmerz-Rehakliniken bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20