Rat und Hilfe
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Sie suchen Hilfe, Informationen, Beratung? Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die weiterhelfen können:
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Für telefonische Anfragen steht das Schmerztelefon der Deutschen Schmerzliga zur Verfügung. Auf der Internetseite der Schmerzliga können Sie auch in Erfahrung bringen, ob es in Ihrer Umgebung eine Selbsthilfegruppe gibt.
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Informationen und Hilfe für Schmerzpatienten bieten auch die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG), die Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD SchmerzLOS e.V.) und die Deutsche Fibromyalgie Vereinigung (DFV).
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Wenn Sie Hintergrundinformationen zur Schmerzmedizin auf Ihr Smartphone laden möchten, könnte die schmerzApp der Deutschen Schmerzgesellschaft für Sie interessant sein.
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Bei Fragen zu Gesundheitsthemen oder zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums. Das Bundesgesundheitsministerium bietet zudem im Internet aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen geben.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.04.20 -
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Viele Beratungsangebote sind kostenlos – etwa das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums, das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Auch die Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD SchmerzLOS e.V.) und die Deutsche Schmerzliga bieten kostenlose Information und Beratung an. Zusätzlich gibt es bei der Deutschen Schmerzliga die Möglichkeit zur Vereinbarung einer persönlichen Telefonsprechstunde.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.01.20 -
Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sollten Sie schauen, ob sich in Ihrer Umgebung eine Selbsthilfegruppe trifft. Neben Gruppen für Schmerzpatienten gibt es spezialisierte Gruppen z. B. für Rheuma, Rückenschmerzen, Arthrose oder Nervenschmerzen. Außerdem gibt es auch Gruppen für junge Patienten.
Weitere Informationen und einen Überblick über die verschiedenen lokalen Gruppen vermitteln folgende Organisationen:
Informationen zu Selbsthilfegruppen für junge Patienten bietet das Portal für junge Selbsthilfe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 21.04.20 -
In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, um ihre persönlichen Erfahrungen auszutauschen. Dabei geht es nicht nur um Emotionen, sondern auch um konkrete Tipps, z. B. Informationen zu neuen Therapiemöglichkeiten, oder um die Frage, wie man als Patient am besten unterstützende Leistungen im Gesundheitssystem bekommen kann.
Die Treffen finden in der Regel nicht zu Hause, sondern an einem neutralen Ort statt und dauern meist 1–2 Stunden. Viele Gruppen treffen sich einmal im Monat. Die Teilnahme ist freiwillig und in der Regel kostenlos.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich in einer Selbsthilfegruppe wohlfühlen würden, sollten Sie einfach mal hingehen und an einem Treffen teilnehmen, um herauszufinden, ob Selbsthilfe das Richtige für Sie ist. Wenn die Gruppe Ihnen nicht gefällt, lohnt sich vielleicht ein weiterer Versuch. Manchmal dauert es eine Weile, bis man eine Gruppe gefunden hat, in der man sich gut aufgehoben fühlt.
In einem Selbsthilfe-Quiz auf dem Portal für junge Selbsthilfe können Sie prüfen, ob Ihre Vorstellungen von Selbsthilfe mit der Realität übereinstimmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen. Dazu sollten Sie sich möglichst an einen Spezialisten für Schmerzmedizin oder ein Schmerzzentrum wenden.
Auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin finden Sie eine Übersicht zu den Standorten von Schmerzzentren in Deutschland.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, mithilfe einer speziellen Suchmaschine die verschiedenen Standorte und Schwerpunkte von schmerzmedizinischen Einrichtungen zu finden.
Bei der Deutschen Schmerzliga können Sie sich telefonisch beraten lassen und Listen mit Adressen von spezialisierten Ärzten und Physiotherapeuten online bestellen.
Manche Kliniken haben ein Zertifizierungsverfahren der Deutschen Schmerzgesellschaft durchlaufen und wurden mit dem „Certkom“-Qualitätssiegel für qualifizierte Schmerztherapie ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Certkom-Qualitätssiegel und zu den zertifizierten Kliniken finden Sie hier.
Ein weiteres Gütesiegel ist die Zertifizierung Qualitätsmanagement Akutschmerztherapie durch den TÜV Rheinland. Dadurch wird bestätigt, dass die Versorgung von Schmerzpatienten den Empfehlungen der S3-Leitlinie zur Behandlung akuter perioperativer und posttraumatischer Schmerzen entspricht. Bisher wurden rund 60 schmerzmedizinische Einrichtungen vom TÜV Rheinland zertifiziert.
Orientierung und Hilfe bei der Arztsuche bietet auch die Weisse Liste der Bertelsmann-Stiftung.
Bei Fragen zu gesundheitlichen oder sozialrechtlichen Themen können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.02.20
Sozialrecht
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Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab.
Wenn Sie sich zu sozialrechtlichen Themen beraten lassen möchten, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder auch an die Sozialverbände VdK und SoVD.
Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu sozialrechtlichen Fragen geben.
Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.
Die Deutsche Schmerzliga bietet für Mitglieder eine persönliche Telefonsprechstunde zu Sozial- und Rechtsfragen mit einem spezialisierten Anwalt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23 -
In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Das „persönliche Budget“ ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Verschiedene Leistungsträger können daran beteiligt sein: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit u. a.
Das Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ermöglicht es den Empfängern, nach eigenem Ermessen bestimmte Leistungen wie Assistenz oder Reha-Maßnahmen zu kaufen. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der individuellen Situation und beträgt häufig zwischen 200 und 800 Euro monatlich.
Ob Sie einen Anspruch darauf haben, können Sie bei den Leistungsträgern in Erfahrung bringen. Sie können beispielsweise Ihre Krankenkasse ansprechen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf der Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.01.20 -
Für eine sozialrechtliche Beratung können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen.
Sie können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Auch die Sozialverbände VdK und SoVD bieten sozialrechtliche Beratungen an.
Die Deutsche Schmerzliga bietet für Mitglieder eine persönliche Telefonsprechstunde zu Sozial- und Rechtsfragen mit einem spezialisierten Anwalt.
Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 29.07.24 -
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50% oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.
Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.
Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.01.20
Hilfsmittel
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Dinge wie eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als Hilfsmittel bezeichnet und können Schmerzpatienten den Alltag erleichtern.
Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Die behandelnden Ärzte oder Therapeuten können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste, dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein.
Für die Übernahme der Kosten haben gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenkasse an und bitten um Auskunft und Beratung.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – z. B. Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen. Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundegesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21
Betreuung/Pflege
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Bei Fragen zu Leistungen rund um das Thema Pflege und Betreuung hilft die Pflegeversicherung. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu.
Informationen zu möglichen Leistungen können Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten der Kranken- und Pflegekassen erhalten.
Einen Überblick vermittelt der Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Auskünfte gibt es auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.12.23 -
Ja. Häufig werden von Krankenhäusern bestimmte Pflegedienste empfohlen, aber Sie können selber entscheiden und sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Dienst zu beauftragen.
Weitere Informationen und individuelle Beratungen zur Koordination von Pflegeleistungen vor Ort bekommen Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten.
Schauen Sie auch in den Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.12.23 -
Ja. Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, bietet die Pflegekasse verschiedene Hilfen und Leistungen zur Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21