Rat und Hilfe
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Sie suchen Hilfe, Informationen, Beratung? Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die weiterhelfen können:
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Fundierte, vielfältige Informationen zu Seltenen Erkrankungen bietet im Internet das Zentrale Informationsportal Seltene Erkrankungen (ZIPSE). Über das Portal können Sie Informationen zu verschiedenen Themen wie Krankheitsbilder, Therapie und Forschung abrufen. Außerdem finden Sie eine Übersicht über spezialisierte medizinische Zentren und verschiedene telefonische Beratungsmöglichkeiten.
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Informationen zu den regionalen Versorgungsmöglichkeiten bietet der Versorgungsatlas für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Der SE-Atlas enthält u. a. eine interaktive Landkarte, auf der die Zentren für Seltene Erkrankungen verzeichnet sind.
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Eine hilfreiche Informationsquelle ist auch Orphanet, das Portal für Seltene Krankheiten und Orphan Drugs. Über eine spezielle Suchmaschine können Sie Informationen zu ausgewählten Seltenen Krankheiten, Arzneimitteln, Expertenzentren, Selbsthilfeeinrichtungen und Forschungsprojekten abrufen.
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Information und Hilfe für Betroffene bietet die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. Die ACHSE bietet zudem im Internet weiterführende Informationen zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.
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Hintergrundinformationen zur Versorgung bietet das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE).
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Bei Fragen zu Gesundheitsthemen oder zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums wenden.
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Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen geben.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
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Viele Beratungs- und Informationsangebote für Patienten sind kostenlos – etwa das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums, das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Auch bei vielen Patientenorganisationen kann man sich kostenlos Rat und Hilfe holen. Informationen zur Kontaktaufnahme bietet die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. Wenn Sie Mitglied einer Patientenorganisation werden möchten, ist dazu häufig ein Mitgliedsbeitrag fällig. Dafür können Sie in der Regel zusätzliche Angebote nutzen.
Bei Fragen zur Rente und zu Pflege-Themen können Sie sich an die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und an die lokalen Pflegestützpunkte wenden. Auch dort ist die Beratung kostenlos.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, können Sie sich an Patientenorganisationen wenden und fragen, ob sich in Ihrer Umgebung eine Selbsthilfegruppe trifft. Neben Gruppen für bestimmte Erkrankungen gibt es auch Gruppen für chronisch Kranke und Gruppen für junge Patienten. Für Menschen, die nicht mobil sind, bieten viele Gruppen auch die Möglichkeit, sich über digitale Medien auszutauschen und zu informieren.
Folgende Organisationen und Plattformen unterstützen die Vernetzung von Betroffenen und vermitteln Informationen zu lokalen Gruppen:
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Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) (Für Menschen mit Seltenen Erkrankungen werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, bundesweit nach Gleichbetroffenen zu suchen und sich mit ihnen zu vernetzen.)
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
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In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, um ihre persönlichen Erfahrungen auszutauschen. Dabei geht es nicht nur um Emotionen, sondern auch um konkrete Tipps, z. B. Informationen zu neuen Therapiemöglichkeiten, oder um die Frage, wie man als Patient unterstützende Leistungen im Gesundheitssystem bekommen kann.
Die Treffen finden in der Regel nicht zu Hause, sondern an einem neutralen Ort statt. Viele Gruppen treffen sich regelmäßig, z. B. einmal im Monat. Die Teilnahme ist freiwillig und in der Regel kostenlos.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich in einer Selbsthilfegruppe wohlfühlen würden, sollten Sie einfach mal hingehen und an einem Treffen teilnehmen, um herauszufinden, ob Selbsthilfe das Richtige für Sie ist.
In einem Selbsthilfe-Quiz auf dem Internetportal für junge Selbsthilfe können Sie prüfen, ob Ihre Vorstellungen von Selbsthilfe mit der Realität übereinstimmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 02.09.20 -
Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen unterscheiden sich in der Regel hinsichtlich ihrer Größe und ihrer Organisationsform:
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Patientenorganisationen sind häufig als eingetragene Vereine oder Stiftungen organisiert. Manche haben einige Tausend Mitglieder und verfügen über Niederlassungen in verschiedenen Städten. Viele engagieren sich in der Gesundheitspolitik und bieten auf lokaler Ebene eine Möglichkeit für Betroffene, sich im Rahmen von Selbsthilfegruppen auszutauschen.
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Selbsthilfegruppen sind Gruppen von Menschen, die sich an einem bestimmten Ort regelmäßig treffen, um Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Eine Selbsthilfegruppe kann zu einer Patientenorganisation gehören, sie kann aber auch unabhängig sein.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 02.09.20 -
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Es gibt zahlreiche Patientenorganisationen zu Seltenen Erkrankungen, die Informationen und Unterstützung für Betroffene anbieten. Patientenorganisationen verfügen über wertvolles Hintergrundwissen zu Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten und haben in der Regel gute Kontakte zu medizinischen Fachleuten und anderen Experten des Gesundheitswesens.
Viele Patientenorganisation sind in nationalen und internationalen Netzwerken organisiert:
Informationen zu Patientenorganisationen finden Sie bei der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V., einem Netzwerk von Einrichtungen und Organisationen, die sich für die Interessen von Menschen mit Seltenen Erkrankungen einsetzen.
Auf internationaler Ebene werden die Interessen der Betroffenen von EURORDIS vertreten, einer patientengesteuerten Allianz von mehr als 800 Patientenorganisationen in 70 Ländern.
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin nach Patientenorganisationen für Ihre Erkrankung. Häufig kennen spezialisierte Ärzte die Patientenorganisationen in ihrer Fachrichtung und können mit Informationen weiterhelfen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Im Internet finden Sie zahlreiche Plattformen und Foren zu Seltenen Erkrankungen. Viele bieten die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen Kontakt aufzunehmen und sich auszutauschen. Häufig geht es Patienten, die sich aktiv mit der Krankheit und ihrer Situation auseinandersetzen, besser als denen, die ihre Krankheit verdrängen. Prinzipiell spricht also nichts dagegen, sich im Internet zu informieren und Kontakte zu anderen Betroffenen zu knüpfen.
Wichtig ist bei medizinischen Informationen im Internet, dass diese auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage beruhen. Deshalb sollte man nachschauen, welche Quellen oder Links auf einer Website genutzt werden. Es sollten medizinische Fachgesellschaften beteiligt sein oder als Quelle genannt werden. Außerdem sollten Sie darauf achten, wer die Website entwickelt hat und ob die Autoren Experten auf ihrem Gebiet sind.
Wenn Sie sich im Internet über Seltene Erkrankungen informieren möchten und spezialisierte Internetforen suchen, empfehlen wir Ihnen folgende Plattformen für Ihre Recherchen:
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Orphanet – das Portal für Seltene Krankheiten und Orphan Drugs (mit einem Verzeichnis von mehr als 150 Internetforen für Seltene Erkrankungen)
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Zentrales Informationsportal über Seltene Erkrankungen (ZIPSE)
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Sozialrecht
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Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab.
Eine erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherer. Diese sind verpflichtet, zum Thema Sozialleistungen zu beraten und Auskunft zu geben.
Wenn Sie sich zu sozialrechtlichen Themen beraten lassen möchten, können Sie sich außerdem an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder auch an die Sozialverbände VdK und SoVD.
Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu sozialrechtlichen Fragen geben.
Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss.
Weitere Informationen zur Haushaltshilfe bieten die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung.
Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, sollen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Das „persönliche Budget“ ist eine Sozialleistung im Rahmen der sogenannten „Leistungen zur Teilhabe“ für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Verschiedene Leistungsträger können daran beteiligt sein: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit u.a.. Es handelt sich um eine monetäre Leistung, die Betroffene bekommen können, um damit selbstbestimmt ihren persönlichen Hilfebedarf in eigener Regie zu organisieren und zu bezahlen.
Das Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ermöglicht es den Empfängern, nach eigenem Ermessen bestimmte Leistungen wie Assistenz oder Reha-Maßnahmen zu erwerben. Die Höhe orientiert sich an den Kosten für vergleichbare Regelleistungen des oder der zuständigen Kostenträger und beträgt häufig einige Hundert Euro monatlich.
Ob Sie einen Anspruch darauf haben, können Sie bei den Leistungsträgern in Erfahrung bringen. Sie können beispielsweise Ihre Krankenkasse ansprechen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf der Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Einen allgemeinen Überblick über Leistungen zur Teilhabe und zum Persönlichen Budget bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 02.09.20 -
Ob eine Behinderung anerkannt wird, hängt davon ab, wie stark jemand durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Dazu wird in der Regel durch das zuständige Versorgungsamt der Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt. Der Grad bemisst sich nach der zugrunde liegenden Erkrankung und/oder den durch die Erkrankung verursachten Funktionseinschränkungen. Die Richtlinien für die Feststellung von GdB und GdS sind die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.
Weitere Informationen zur Feststellung der Behinderung bieten Patientenorganisationen und der Sozialverband VdK Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 08.02.21 -
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde erfragen oder auf der Internetseite der Gemeinde finden. Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt und kann auf Antrag verlängert werden. Wichtig: Verlängerungen sollten rechtzeitig beantragt werden.
Die jeweiligen Behinderungen, gesundheitlichen Einschränkungen und Nachteilsausgleiche werden im Schwerbehindertenausweis durch folgende „Merkzeichen“ kenntlich gemacht:
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G (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit)
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aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
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H (Hilflosigkeit)
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Bl (Blindheit)
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Gl (Gehörlosigkeit)
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TBl (Taubblindheit)
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B (Begleitperson)
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RF (Rundfunk/Fernsehen)
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1. Kl. (1. Klasse DB)
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EB (entschädigungsberechtigt)
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VB (versorgungsberechtigt)
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Kriegsbeschädigt
Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zu den Merkzeichen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
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Der Schwerbehindertenausweis bietet Ihnen sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören Steuererleichterungen, etwa durch eine reduzierte Kfz-Steuer und einen Behindertenpauschbetrag, besondere Regeln beim Parken von Autos und Vergünstigungen für die Nutzung von Verkehrsmitteln (sogenannte „Mobilitätshilfen“), damit Sie im Alltag mobil bleiben und an Veranstaltungen teilnehmen können.
Auch im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, bei beruflicher Förderung sowie beim Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen ihnen zusätzliche Urlaubstage zu.
Die jeweiligen Behinderungen, gesundheitlichen Einschränkungen und Nachteilsausgleiche werden im Schwerbehindertenausweis durch sogenannte „Merkzeichen“ kenntlich gemacht.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine Klage einzureichen. Außerdem können Sie jederzeit einen erneuten Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung („Verschlechterungsantrag“) stellen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenfrei (der eigene Anwalt muss jedoch selbst oder durch die eigene Rechtschutzversicherung gezahlt werden).
Zu den verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich bei den großen Sozialverbänden VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) und bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen.
Bei Fragen zum Thema Behinderung können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Hilfsmittel
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Dinge wie eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als „Hilfsmittel“ bezeichnet und können kranken Menschen den Alltag erleichtern.
Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Ärzte oder Therapeuten können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste, dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein und vom Arzt verschrieben werden.
Für die Übernahme der Kosten haben gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenkasse an und bitten um Auskunft und Beratung.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.11.21 -
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – z. B. Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.11.21
Betreuung/Pflege
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Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch besonders geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten betroffene Familien finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In bestimmten Fällen können zusätzliche Betreuungsleistungen hinzukommen.
Weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern bieten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium.
Wie man sich am besten auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten sollte, können Sie bei der Verbraucherzentrale nachlesen.
Für eine persönliche Beratung zu möglichen Pflegeleistungen können Sie sich an die lokalen Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen wenden.
Weitere Beratungsmöglichkeiten für Sozialleistungen finden Sie in der Rubrik „Sozialrecht“.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung (Krankenkasse). Diese ist gesetzlich verpflichtet, zu beraten und darüber aufzuklären, welche Leistungen zur Verfügung stehen. Eine Pflegeberatung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung stattfinden.
Eine Hilfestellung bietet der Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.
Außerdem gibt es in vielen Landkreisen und Städten lokale Pflegestützpunkte: Dort können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige über Pflege informieren und praktische Unterstützung erhalten.
Hilfreiche Tipps für pflegende Angehörige bietet auch eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).
Weitere Informationen für pflegende Angehörige bietet die Verbraucherzentrale im Internet.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Leistungen zur Pflege und Betreuung werden von den Pflegekassen erbracht. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten pflegebedürftige Menschen finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu.
Informationen zu möglichen Leistungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten oder Sie wenden sich an einen Pflegestützpunkt der Kranken- und Pflegekassen.
Einen Überblick vermittelt der Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Ja. Häufig werden von Krankenhäusern bestimmte Pflegedienste empfohlen, aber Sie können selber entscheiden und sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Dienst zu beauftragen.
Für die Auswahl des Pflegedienstes finden Sie bei der Verbraucherzentrale eine Checkliste mit wichtigen Punkten, die Sie berücksichtigen sollten.
Weitere Informationen und individuelle Beratungen zur Koordination von Pflegeleistungen vor Ort bekommen Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten und vielen weiteren Beratungseinrichtungen. Dort können Sie auch um Rat fragen, wenn es Probleme mit dem Pflegedienst geben sollte. Einen Überblick über Beratungsangebote in Ihrer Umgebung bietet diese Übersicht.
Schauen Sie auch in den Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Ja. Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, bietet die Pflegekasse verschiedene Hilfen und Leistungen zur Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Pflegende Angehörige können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um den Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege zeitweise vom Arbeitgeber freistellen lassen und als Ausgleich für das entgangene Gehalt ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Auch ist es möglich, für die Pflege Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt zu bekommen. Weitere Informationen zur Anrechnung der Pflegezeit bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.11.21 -
Für Menschen mit Behinderungen ist es häufig schwierig, eine geeignete Wohnform zu finden, die es ihnen erlaubt, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu leben. Chronisch kranke Erwachsene die seit dem Kinder- und Jugendalter von einer Krankheit betroffen sind, wohnen oft bei ihren Eltern, auch wenn viele den Wunsch haben, auf eigenen Beinen zu stehen und in einer eigenen Wohnung zu leben. In dieser Situation können betreute Wohngemeinschaften eine Lösung sein.
Es gibt viele unterschiedliche Modelle: In manchen betreuten Wohngemeinschaften leben kranke Menschen mit gesunden zusammen, in anderen leben Menschen, die von der gleichen Krankheit betroffen sind. Darüber hinaus gibt es auch Wohngemeinschaften für psychisch Kranke oder auch für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Häufig werden betreute Wohngemeinschaften von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege angeboten, z. B. von Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rotem Kreuz oder Diakonie. Freie Plätze werden von den jeweiligen Trägern vermittelt. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für betreutes Wohnen: Möglich sind z. B. Zuschüsse von der Pflegekasse/Pflegeversicherung und sogenannte Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung, die in der Regel bei der Kommunalverwaltung beantragt werden können.
Weitere Informationen zu betreuten Wohnformen bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch Patientenorganisationen können mit Informationen und Tipps weiterhelfen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 02.09.20