Wenn Sie festangestellt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin nach einer Krankschreibung in der Regel sechs Wochen lang den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Danach springt bei gesetzlich krankenversicherten Patient:innen die gesetzliche Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Wenn Sie sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten haben, zahlt die Krankenkasse längstens 72 Wochen. Bei Fragen zum Krankengeld hilft die Krankenkasse weiter.

Auch privat Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Lohnausfallzahlungen im Krankheitsfall, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Auch hier hilft im Zweifel eine Nachfrage bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Wenn die Krankheit länger als 78 Wochen dauert und es noch nicht abzusehen ist, ob Sie später Rente beantragen werden oder wieder arbeiten gehen können, kommt für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung infrage. Diese Regelung soll eine mögliche zeitliche Lücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum kann Arbeitslosengeld I beantragt werden.

Bei einer längeren Krankheit kommt möglicherweise eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente infrage.

Als Mitglied eines Sozialverbands (zum Beispiel VdK oder Sozialverband Deutschland [SOVD]) kann man bei Anträgen oder Widersprüchen die Hilfe von Verbandsanwält:innen in Anspruch nehmen. Auch als Gewerkschaftsmitglied haben Sie die Möglichkeit, sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit bietet eine Broschüre von Betanet, die Sie hier herunterladen können.

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