Diagnostik
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Viele Infektionskrankheiten können ambulant untersucht und behandelt werden. Dies gilt für die Erstuntersuchung bzw. Anamnese, aber auch für weitere Untersuchungen, z.B. mit bildgebenden Verfahren, oder auch für Laboruntersuchungen des Bluts.
Bei bestimmten Krankheitserregern und / oder schweren Krankheitsverläufen können Untersuchungen und Behandlungen im Krankenhaus notwendig sein, manchmal auch eine Isolation oder Quarantäne der erkrankten Person.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 15.12.20 -
Untersuchungen im Krankenhaus können aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Unter anderem spielen dabei der individuelle Krankheitsverlauf, der jeweilige Krankheitserreger und der Gesundheitszustand der Patienten / Patientinnen eine Rolle.
Bei bestimmten Erregern gilt zudem eine Isolationspflicht für die betroffenen Patienten: z.B. wenn ein Erreger besonders leicht übertragbar ist oder wenn er eine sehr schwere Erkrankung auslösen kann.
Welche Isolierungsmaßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der Art des Erregers und vom Übertragungsweg ab. Für die Untersuchung und Behandlung von Patienten mit hoch ansteckenden Krankheiten stehen Sonderisolierstationen zur Verfügung.
Auch beim Auftreten von multiresistenten Erregern (MRE) werden häufig Isolierungsmaßnahmen empfohlen, um eine weitere Verbreitung der Erreger zu verhindern.
Isolationspflichtige Patienten werden in Krankenhäusern in besonderen Bereichen und Zimmern untergebracht. Weitere Untersuchungen finden im Krankenhaus bzw. im Rahmen der Isolierung statt.
Weitere Informationen zu Isolierungsmaßnahmen bei MRE finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 15.12.20 -
Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt:
- Befragung zur Krankengeschichte (Anamnese): Damit verschafft der Arzt / die Ärztin sich einen ersten Eindruck über die vorhandenen Beschwerden, den Gesundheitszustand und mögliche Risikofaktoren für eine Infektion.
- Körperliche Untersuchung: z.B. Untersuchung der Atemgeräusche oder der Haut.
- Untersuchung einer Blutprobe auf Bakterien und Pilze (idealerweise vor Antibiotikagabe): Dadurch lässt sich feststellen, welche Erreger aktiv sind und welche Antibiotika für eine Behandlung in Frage kommen.
- Untersuchung einer Blutprobe und Messung der sogenannten Entzündungsmarker: Bei bestimmten Proteinen (z.B. C-reaktives Protein) oder Blutzellen (Leukozyten) lässt sich an erhöhten Werten ablesen, dass wahrscheinlich eine Infektion vorliegt.
- Bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder Computertomographie: Es kann z.B. eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs notwendig sein, um abzuklären, ob Atembeschwerden durch eine Infektion wie Pneumonie (Lungenentzündung) hervorgerufen werden.
- Weitere Laboruntersuchungen: Bei Infektionskrankheiten ist es häufig wichtig, den genauen Erreger der Krankheit herauszufinden. Dazu sind spezielle Laboruntersuchungen (z.B. PCR) nötig, mit denen Krankheitserreger identifiziert werden können. Für solche Laboruntersuchungen werden häufig Blut-, Urin- oder Speichelproben benutzt. Auch können andere Körperflüssigkeiten oder Gewebeproben verwendet werden. Häufig reicht eine einzige Untersuchung nicht aus, sodass verschiedene Tests nacheinander durchgeführt werden (Stufendiagnostik).
Weitere Informationen zur Diagnostik bei Infektionskrankheiten bietet eine Website des Netzwerks deutscher Apotheker (DAN).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20 -
Wenn Sie sich krank fühlen, ist Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin in der Regel die erste Anlaufstelle. Bei einer Infektionskrankheit kann er / sie in der Regel die Beschwerden abklären und behandeln. Zahlreiche Infektionskrankheiten können mit den diagnostischen Möglichkeiten einer Hausarztpraxis erkannt werden, sodass weitere Termine bei Spezialisten nicht notwendig sind.
Je nach Krankheitsverlauf kann es jedoch ratsam sein, dass eine Diagnose und Behandlung durch spezialisierte Mediziner erfolgt, z.B. durch Internisten, Infektiologen, Urologen oder HNO-Spezialisten. Bei Anzeichen einer Sepsis muss möglichst schnell der Notarzt gerufen werden.
Wenn eine Krankheit nach einer Reise auftritt, ist es möglicherweise notwendig, einen spezialisierten Reisemediziner oder ein Institut für Tropenmedizin aufzusuchen. Wenn junge Patienten betroffen sind, kann ein Spezialist für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrische Infektiologie) weiterhelfen.
Sprechen Sie Ihren Hausarzt darauf an. Er kann Ihnen sagen, ob eine erweiterte Diagnostik durch Spezialisten in Ihrem persönlichen Fall notwendig ist.
Wenn Sie für die weiteren Untersuchungen und Behandlungen einen Facharzt in Ihrer Nähe suchen, können die Arztsuche der Bundesärztekammer, die regionalen Arztauskunftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Weisse Liste der Bertelsmann-Stiftung eine Orientierung bieten.
Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) hat ein Zertifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung der Versorgung erwachsener Patienten entwickelt und bietet im Internet eine Übersicht über die zertifizierten Zentren für Infektiologie.
Falls Sie einen Spezialisten für Kinder- und Jugendmedizin suchen, finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) eine Versorgungslandkarte, die einen Überblick über Experten und spezialisierte Zentren vermittelt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20
Arztgespräch
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Sie können einiges dafür tun, damit die Kommunikation mit dem Arzt / der Ärztin gut funktioniert. Vor dem Arztgespräch sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um das Gespräch in Ruhe vorzubereiten.
Folgende Tipps können Ihnen dabei helfen:
- Nicht vergessen: Zum Gesprächstermin alle vorhandenen Arztberichte („Krankenakte“) mitbringen, und, falls möglich, zeitlich sortiert.
- Die vorhandenen Beschwerden strukturiert und präzise vortragen. Beginnen Sie mit den Punkten, die aus Ihrer Sicht am wichtigsten sind
- Vor dem Gesprächstermin sollten Sie alle Fragen aufschreiben, die Sie dem Arzt/der Ärztin stellen möchten.
- Im Arztgespräch sollten Sie alle Punkte ansprechen, die Ihnen wichtig sind.
- Sie sollten nachfragen, sobald Sie etwas nicht verstanden haben.
- Während des Gesprächs ist es sinnvoll, Notizen zu machen. Diese können später helfen, sich an alles zu erinnern.
Hier finden Sie weitere Tipps für Ihr Arztgespräch.
Ein kurzer Film des Karikaturisten Werner Tiki Küstenmacher fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Weitere Informationen und Hinweise für die Vorbereitung des Arztgesprächs bietet eine Broschüre des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20 -
In manchen Situationen ist es hilfreich oder sogar notwendig, eine Begleitperson zum Arztgespräch mitzunehmen – etwa, wenn Patienten / Patientinnen älter sind, wenn es sprachliche Verständigungsprobleme gibt oder wenn man sich aus anderen Gründen gegenüber dem Arzt unsicher fühlt und deshalb Unterstützung durch eine Vertrauensperson braucht.
Es ist sinnvoll, vor dem Arztgespräch zu überlegen, ob Ihre Begleitung auch die Gesprächsführung übernehmen soll. Dabei sollten Patient und Begleitperson berücksichtigen, dass es im Arztgespräch um den Patienten geht und dass dieser möglichst offen und ehrlich über seine Situation sprechen sollte. Wählen Sie deshalb eine Begleitperson aus, mit der Sie offen über Ihre Situation sprechen können, und machen Sie nicht den Fehler, Ihre eigene Situation aus Rücksicht auf Angehörige zu positiv darzustellen.
Erklären Sie dem Arzt, warum Ihnen eine Begleitung wichtig ist. Um den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, können Sie eine schriftliche Vollmacht für die Begleitperson zur Teilnahme am Arztgespräch aufsetzen. In dieser Vollmacht sollten folgende Punkte stehen:
- Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse)
- Persönliche Angaben der Begleitperson (Name)
- Der Inhalt der Vollmacht (Begleitung beim Arztbesuch)
- Datum, Ort, Unterschrift
Weitere Tipps für den Arztbesuch mit einer Begleitperson bietet die Website Ich beim Arzt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.12.23 -
Laut Patientenrechtegesetz müssen Patienten / Patientinnen verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien aufgeklärt werden.
Es ist also Ihr gutes Recht, beim Arzt solang nachzufragen, bis Sie wirklich alles verstanden haben. Außerdem haben Sie ein Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Sie können sich den sogenannten Arztbrief aushändigen lassen, der Ihre Diagnose und Ihre Befunde enthält, und zu Hause alles in Ruhe nachlesen.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Verstehen Ihrer Befunde haben, können Sie sich auf der Website washabich.de helfen lassen. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 15.12.20