Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten. Je nach Krankheitsverlauf kann die Krankschreibung bei COVID-19-Patient:innen wenige Wochen oder mehrere Monate dauern. Auch die Langzeitfolgen der Erkrankung können von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen und die beruflichen Perspektiven mehr oder weniger stark beeinflussen.

Die meisten Genesenen können nach der überstandenen Erkrankung in ihren alten Beruf zurückkehren. Es gibt aber auch Long-COVID-Fälle, in denen die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Betroffenen für längere Zeit reduziert ist.

In manchen Fällen kommt nach längerer Krankschreibung eine Rückkehr in den Beruf über eine Teilzeitregelung infrage. Wenn eine Teilzeitregelung für Sie vorstellbar ist, sollten Sie Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin darauf ansprechen.
Es auch kann vorkommen, dass eine COVID-19-Erkrankung durch die Berufstätigkeit verursacht ist, z. B. bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, die viel Kontakt zu Infizierten haben. Wenn eine sogenannte Berufskrankheit vorliegt, haben Sie Anspruch auf besondere Sozialleistungen. 
Weitere Informationen zu Teilzeitregelungen und zu Berufskrankheiten finden Sie in weiteren Fragen in dieser Kategorie "Berufsleben".

Eventuell haben Sie Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente, die dann den Einkommensverlust durch die Teilzeitarbeit zumindest abmildern kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine medizinische oder berufliche Rehabilitation kann dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit zu fördern oder nach einer Krankheit wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie in unserer Rubrik „Rehabilitation“.

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