Ich kann aufgrund meiner Erkrankung meinen Beruf nicht mehr ausüben. Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Sollten Sie dauerhaft arbeitsunfähig sein, springt nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zunächst Ihre Krankenkasse ein und zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Das Krankengeld ist steuerfrei. Darauf angerechnet werden 6 Wochen Lohnfortzahlung, falls diese gezahlt wurde.

Dauert Ihre Krankheit darüber hinaus an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter der Frage "Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?".

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können beim Rentenversicherer eine vorgezogene Altersrente beantragen. Die genauen Regelungen dafür hängen vom Geburtsjahr ab. Alle, die 1964 oder später geboren wurden, können eine Altersrente ohne Abzüge ab 65 erhalten – statt regulär mit 67. Vor dem 65. Lebensjahr wäre die Altersrente auch möglich, ist dann jedoch mit finanziellen Abschlägen verbunden. Genaueres lässt sich beim Rentenversicherer erfragen. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Versicherungszeit von 35 Jahren.

Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK können Sie bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

Was ändert sich jetzt mit der Diagnose Colitis ulcerosa in meinem Leben?

Wenn Sie kürzlich erfahren haben, dass Sie an Colitis ulcerosa erkrankt sind, gehen Ihnen wahrscheinlich erst mal viele Fragen durch den Kopf und Sie machen sich vielleicht Gedanken, wie sich die Erkrankung auf Ihr Leben, Ihre Ausbildung/Ihren Beruf oder Ihre Partnerschaft auswirken wird.

Insbesondere in akuten Krankheitsphasen wird es Sie – wenn Sie unterwegs oder auf Reisen sind – wahrscheinlich sehr beschäftigen, wo Sie die nächste Toilette finden. Darunter leidet oft die Flexibilität und langfristige Planungen werden schwieriger.

Eine gute Anlaufstelle, um sich im Internet über Colitis ulcerosa und ein Leben mit der Erkrankung zu informieren, sind die Webseiten der Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.). Dort finden Sie:

Habe ich mit Colitis ulcerosa Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Colitis ulcerosa eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt vom Ausmaß der Einschränkungen ab, die Ihre Erkrankung mit sich bringt. Dies kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Anhand dieser Einschränkungen wird der Grad der Behinderung bestimmt. Anhaltspunkte für den Behinderungsgrad geben die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sollte ein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis geplant sein, ist ein ausführlicher Bericht von Ihren behandelnden Ärzten wichtig. Von der genauen Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen hängt in hohem Maße ab, welchen Grad der Behinderung Sie erhalten. Denn meistens entscheiden die hierfür zuständigen Versorgungsämter nach Aktenlage.

Der DCCV e.V. hat eine Tabelle veröffentlicht, anhand derer Sie erkennen können, bei welchen durch Ihre Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Regel welcher Grad der Behinderung zugeschrieben wird.

Eine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Dann erhalten Sie auch einen Ausweis zum Nachweis Ihrer Schwerbehinderung.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den damit verbundenen Vorteilen erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

Wo bekomme ich eine individuelle sozialrechtliche Beratung?

Bei rechtlichen Fragen rund um den Beruf können Sie auch eine Beratung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Sozialrecht des DCCV e.V. in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Hilfe benötigen, um mit den privaten oder beruflichen Folgen Ihrer Erkrankung besser umzugehen, können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden. Dort können Sie wählen zwischen einer Online-Beratung, einer Telefonsprechstunde oder einer persönlichen Beratung vor Ort in einer der bundesweiten Beratungsstellen.

Eine allgemeine sozialrechtliche Beratung erhalten Sie auch bei den Sozialverbänden VdK und Sozialverband Deutschland, bei Pro Familia oder über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wenn eine Vertretung vor den Sozialgerichten notwendig wird, können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt, am besten an einen Fachanwalt für Sozialrecht, wenden und sich vor Gericht vertreten lassen.

Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Eines vorweg: Die Auswirkungen der Colitis ulcerosa auf das Berufsleben halten sich in vielen Fällen in Grenzen. Sollte es doch so kommen, dass es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, 6 Stunden am Tag zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann. Ist es Ihnen möglich, 3–6 Stunden täglich zu arbeiten, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Um eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen. Sie müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate, also 3 Jahre, versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ob Sie die formellen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, können Sie auch den jährlichen Versicherungsinformationen der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Dort finden Sie auch etwas zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Rente und zu den Möglichkeiten, zu einer Erwerbsminderungsrente rentenunschädlich noch etwas hinzuverdienen zu können. Sie können sich auch direkt an eine Beratungsstelle oder die sogenannten Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung wenden und dort einen Termin vereinbaren.

Welche Unterstützungsleistungen stehen mir mit Colitis ulcerosa zu?

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, stehen Ihnen möglicherweise auch Hilfsmittel zur Verfügung, die den Erfolg Ihrer Therapie unterstützen sollen. Diese kommen meinst zum Einsatz, wenn Sie einen künstlichen Darmausgang (in der Fachsprache: Stoma), dies ist allerdings bei Colitis ulcerosa eher selten der Fall.

Grundsätzlich muss es sich um Hilfsmittel handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Welche Sozialleistungen Ihnen zustehen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Fragen zu sozialrechtlichen Themen können Sie eine Beratung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Sozialrecht des DCCV e.V. in Anspruch nehmen.

Eine allgemeine sozialrechtliche Beratung erhalten Sie auch bei Pro Familia oder beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.