Wann kann ich mit einer Reha-Maßnahme beginnen?

Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt. 

Eine medikamentöse Behandlung muss begonnen, aber nicht abgeschlossen sein. Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen. Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen den Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder die Deutsche Rentenversicherung.

Was erwartet mich bei einer Reha-Maßnahme?

Während einer Rehabilitation unterstützen Sie spezielle Angebote dabei, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und die körperlichen und seelischen Folgen der Krankheit und einer Operation oder anderer Therapien zu bewältigen. 

Dazu erhalten Sie während der Reha-Maßnahmen viele verschiedene Angebote, wie beispielsweise krankengymnastische Übungen zum Muskelaufbau, die Sie später auch zu Hause fortsetzen können, Badetherapie, Wärmepackungen, Erlernen von Entspannungstechniken, Gespräche sowie Schulungen im Umgang mit der Krankheit. Dazu gehören auch eine Ernährungsberatung und Empfehlungen, wie viel Sie trinken sollen. 

Dabei arbeiten Fachleute aus verschiedenen Gebieten zusammen, um Sie möglichst ganzheitlich zu betreuen. Zum Team gehören zum Beispiel Urologen, Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten, Ernährungsberater sowie Psychologen und Sozialarbeiter. 

Einen Überblick über alle Maßnahmen, die Sie während einer Rehabilitation erwarten, finden Sie in den Patientenleitlinien Nierenkrebs oder im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe. 

Was ist eine onkologische Reha?

Im Unterschied zur Anschlussrehabilitation erfolgt die speziell auf die Behandlung der Krebserkrankung zugeschnittene onkologische Nachsorgeleistung nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Sie kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung gewährt werden und muss dann auch in diesem Zeitraum durchgeführt werden. 

Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung mildern bzw. beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha-Maßnahme auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) kann Sie nach der Erstbehandlung durch eine Operation oder andere Maßnahmen dabei unterstützen, körperlich und seelisch wieder auf die Beine zu kommen. 

Die Anschlussrehabilitation bei Nierenkrebs wird sich vor allem darauf konzentrieren, die körperlichen Auswirkungen der Operation zu beheben. Dazu gehören zum Beispiel intensive krankengymnastische Übungen, die Sie später auch zu Hause fortsetzen können. 

Eine Anschlussrehabilitation dient aber auch dazu, mit anderen Folgen der Krankheit und Behandlung, wie z.B. Erschöpfung, Bewegungseinschränkungen, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie, oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängste, Depressionen, sowie soziale und berufliche Probleme) besser umgehen zu lernen. 

Eine Anschlussrehabilitation wird in einer speziell dafür zugelassenen Reha-Einrichtung erbracht und kann ambulant zu Hause oder (teil-)stationär in einer Klinik erfolgen. 

Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung. Über Anschlussrehabilitationen speziell nach Nierenkrebs informieren Sie der Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe und die Patientenleitlinie Nierenkrebs.

Welche medizinischen Reha-Maßnahmen gibt es?

Reha-Maßnahmen können als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) oder als onkologische Nachsorgeleistung gewährt werden. 

Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt. 

Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt, in Ausnahmefällen auch noch bis zu zwei Jahren. 

Diese Maßnahmen können ganztägig ambulant zu Hause oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden. 

Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen nach Nierenkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Webseiten des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Grundsätzlich gilt, dass eine medizinische Reha-Maßnahme bei Nierenkrebs – wie jede andere Rehabilitationsmaßnahme auch – aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet werden und vom Kostenträger genehmigt werden muss. 

Voraussetzung dafür, dass Sie mit den Reha-Maßnahmen beginnen können, ist, dass Sie sich bereits wieder selbständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können. Sie sollten auch in der Lage sein, sich eigenständig in der Klinik zu bewegen, damit Sie die erforderlichen Anwendungen auch durchführen können. 

Die Besonderheit bei einer onkologischen Reha besteht darin, dass nicht nur sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, sondern auch Bezieher einer Rente und Angehörige Leistungen zur Besserung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Krankheits- und Therapiefolgen und Hilfe bei Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld bekommen können. 

Über die Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Kann ich bei Nierenkrebs Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Ja! Wenn Sie die erste Behandlungsphase – zum Beispiel mit einer Operation – hinter sich gebracht haben, schließt sich die sogenannte Rehabilitation an. Die "Reha" soll den Erfolg der Behandlung sichern sowie mögliche Spätfolgen und Einschränkungen durch Krankheit oder Behandlung vorbeugen, damit Sie möglichst schnell Ihr Alltags- und Berufsleben wieder aufnehmen können. 

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Reha-Leistungen, die sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen können. 

Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr über die Rehabilitation können Sie auch beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums nachlesen. Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.

Wo findet eine palliative Betreuung statt?

Eine palliative Betreuung kann in ganz unterschiedlichem Rahmen stattfinden – zu Hause, im Krankenhaus (meist auf speziellen Palliativstationen), im Pflegeheim oder in einem Hospiz. Palliativteams setzen sich aus Ärzten, Pflegern und Betreuern mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen – ähnlich wie in Ihrem bisherigen Behandlungsteam.

Unabhängig davon, in welchem Rahmen die palliative Behandlung stattfindet, unterscheidet man zwei Formen:

  • allgemeinen Palliativversorgung (abgekürzt: APV): Die Betreuung erfolgt über medizinisch ausgebildetes Personal, das über allgemeine palliativmedizinische Qualifikatio­nen und Erfahrungen verfügt.
  • spezialisierte Palliativversorgung (abgekürzt: SPV): die Betreuung erfolgt durch speziell für die Palliativversorgung ausgebildete Personen.

Weitere Informationen darüber, in welchem Rahmen eine palliative Behandlung möglich ist, finden Sie in der Patientenleitlinie zu metastasiertem Nierenkrebs.

Welche Belastungen und Beschwerden werden zum Beispiel palliativmedizinisch versorgt?

Eine palliative Behandlung bei Nierenkrebs kann sehr unterschiedliche Maßnahmen umfassen, die alle zum Ziel haben, Ihre Symptome zu lindern, unnötige Belastungen zu vermeiden und Ihre Lebensqualität zu verbessern.

Welche Unterstützung Sie benötigen, hängt vor allem auch davon ab, wie weit Ihre Erkrankung fortgeschritten ist, welche Beschwerden Sie haben und was Ihren Bedürfnissen entspricht. Entscheidend ist immer, was Ihnen hilft und was Sie sich wünschen.

Hier finden Sie eine Auswahl an Beschwerden, bei denen Sie eine palliative Behandlung unterstützen kann:

  • Schmerzen
  • Atemnot oder starker Husten
  • Übelkeit, Erbrechen oder Verstopfung
  • Ernährungsprobleme oder Auszehrung
  • seelische Beeinträchtigungen wie Angst, Unruhe oder Depressionen
  • soziale Fragen zur Versorgung
  • spirituelle Sorgen und Sinnfragen

Eine detaillierte Beschreibung über mögliche Maßnahmen im Rahmen einer palliativen Behandlung finden Sie in der Patientenleitlinie Palliativmedizin.

Ich habe eine metastasierte Nierenkrebserkrankung. Was bedeutet palliative Behandlung für mich und was kann Sie leisten?

Da metastasierter Nierenkrebs bis zum heutigen Zeitpunkt leider nicht heilbar ist, ist es besonders wichtig, Ihnen für Ihr Leben mit Nierenkrebs eine gute Lebensqualität zu erhalten. Die Palliativmedizin kann dabei eine entscheidende Rolle übernehmen.

Eine palliative Behandlung sollte nicht nur als Sterbebegleitung verstanden werden, sondern hat das Ziel, Ihre Lebensqualität zu verbessern, Ihre Symptome zu lindern und Sie emotional zu unterstützen. Daher wird diese Behandlung oft bereits nach der Diagnose einer fortgeschrittenen Nierenkrebserkrankung eingesetzt.

Es ist daher empfehlenswert, möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Arzt aufzunehmen, der über eine palliative Zusatzausbildung verfügt. Ein guter Ansprechpartner ist die Sozialstation Ihrer Klinik.

Als weitere Lektüre zum Thema Palliative Behandlung empfehlen wir den Blauen Ratgeber „Palliativmedizin" der Krebshilfe oder die Patientenleitlinie Palliativmedizin.