Welche Rechte habe ich am Arbeitsplatz? Muss mein Arbeitsplatz jetzt umgestaltet werden?

Bei einer Krebserkrankung bekommen Sie in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50%  für die ersten 5 Jahre anerkannt, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.   

Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann. 

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen.

Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland). Fragen Sie am besten nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe. 

Sollte eine technische Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig sein, können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Unterstützung erkundigen.

Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Kann mein Arbeitgeber mir aufgrund meiner Nierenkrebserkrankung kündigen?

Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls auch gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig vorher abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen.

Wenn nichts klappt, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen. Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Ansonsten sollten Sie sich wegen der laufenden Fristen unverzüglich anwaltlichen Rat holen, oder sich an Ihre Gewerkschaft wenden.

Mit wem sollte ich über meinen Wunsch, wieder zu arbeiten, reden?

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es wichtig, dass Sie sich eingehend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. 

Ein guter Ansprechpartner für das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben sind der Sozialdienst in den Reha-Kliniken oder Ihre Krankenkasse. 

Sie sollten auch klären, wer in Ihrer Firma als Ansprechpartner infrage kommt. Hilfreich für beide Seiten ist sicherlich, wenn Sie sich vorab überlegen, wann und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie wieder „einsteigen" möchten. 

Weitere Informationen zum Thema „Zurück in den Beruf“ finden bietet Ihnen die Website der Deutschen Krebsgesellschaft.

Wie schnell kann ich nach der Behandlung wieder arbeiten?

Die Frage, wann Sie sich wieder bereit fühlen zu arbeiten, kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt natürlich auch sehr stark von Ihrem Beruf ab, zum Beispiel ob Sie harte körperliche Arbeit verrichten müssen.

Nach einer Nierenkrebsoperation können Sie in der Regel nach ungefähr 3 Monaten wieder mittelschwere bis gelegentlich schwere körperliche Arbeiten ausüben. Bleibt die Bauchmuskulatur leicht eingeschränkt, können Sie leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Arbeiten ausüben. Dabei sollten Sie häufiges Bücken, Heben und Treppensteigen meiden. 

Bevor Sie an einen Wiedereinstieg ins Berufsleben denken, sollten Sie entweder die Behandlung abgeschlossenen haben oder die Therapien Sie nicht zu stark belasten oder einschränken. Außerdem sollte Ihr Arzt einen Wiedereinstieg in das Berufsleben befürworten.

Mehr dazu, wie Sie nach einer Nierenkrebsbehandlung zurück in den Alltag finden, können Sie in der Patientenleitlinie Nierenkrebs nachlesen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich an Nierenkrebs erkrankt bin?

Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings kann es sehr hilfreich sein, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß. Die meisten Vorgesetzten werden Sie unterstützen und mehr Verständnis dafür haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen. Trotzdem brauchen Sie nicht alle Details Ihrer Krankheit und Behandlung zu erzählen. In größeren Unternehmen können Sie auch vertraulich mit der Personalabteilung sprechen. Die kann Ihnen sagen, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.

Ich habe eine metastasierte Nierenkrebserkrankung. Habe ich Anspruch auf eine häusliche Betreuung/Pflege?

Ein Anspruch auf Krankenpflege bei Ihnen zu Hause besteht, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Sie kann auch dann erfolgen, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist. Einen Anspruch auf Krankenpflege zu Hause haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkasse. 

Wenn Sie sich über die gesetzliche Pflegeversicherung, die verschiedenen Pflegegrade und finanzielle Leistungen informieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf dem Pflegeportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte finden Sie hier.

Wie viel muss ich zuzahlen?

Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10 % der Kosten pro Packung dazu, jedoch maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Für alle anderen Hilfsmittel gilt, dass Sie 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Betrags selber zahlen müssen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Weitere Informationen zu Zuzahlungen für Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit oder wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, können andere Regeln gelten, die auch von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfsmittel vor der Behandlung stellen.

Gibt es Hilfsmittel, die mein Leben mit Nierenkrebs erleichtern können?

Hilfsmittel sind bestimmte Gegenstände, die den Erfolg Ihrer Therapie unterstützen. Sie helfen Ihnen z.B. dabei, Ihre Beschwerden oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu mindern. Bei anhaltenden Bauchmuskelschäden können Ihnen zum Beispiel Hilfsmittel wie Stützmieder oder Elektrotherapie helfen. 

Die meisten Hilfsmittel spielen bei Nierenkrebs aber in der Regel erst eine Rolle, wenn Sie an Beschwerden einer metastasierten Erkrankung leiden. Grundsätzlich muss es sich um Hilfsmittel handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wo kann ich psychologische Unterstützung für meinen Partner oder meine Angehörigen bekommen?

Bei einer Krebserkrankung ist nicht nur der Patient selbst, sondern auch sein näheres Umfeld betroffen: Partner, Kinder, Familie und Freunde. Es kann auch passieren, dass Ihr Partner trotz aller Unterstützung innerhalb der Familie mit der Situation nicht alleine fertig wird. Dann kann es sinnvoll sein, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 

Adressdatenbanken von Psychoonkologen finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft von Psychoonkologen.

Wenn Sie eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich an die Hotline des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums wenden. Auf der Website des Krebsinformationsdienstes erfahren Sie auch, wo sich eine Krebsberatungsstelle befindet. Einige Krebsberatungsstellen bieten auch Gruppenangebote oder Seminare speziell für Angehörige an.

Auch eine Patientenorganisation oder Selbsthilfegruppe kann Ihren Angehörigen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eine Organisation, die sich speziell um die Belange von Patienten mit Nierenkrebs und deren Angehörigen kümmert, ist „Das Lebenshaus“.  

Wo finde ich Anlaufstellen für psychologische Unterstützung?

Jedes zertifizierte Krebszentrum bietet auch psychoonkologische Beratung an. Diese ist Teil einer ganzheitlichen Betreuung. Falls Ihre Klinik kein zertifiziertes Krebszentrum ist, haben Sie während einer Rehabilitationsmaßnahme eine weitere Gelegenheit, um psychoonkologische Unterstützung zu bitten. 

Normalerweise wird Ihnen in der behandelnden (Reha-)Klinik psychologische Unterstützung angeboten. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie aktiv danach fragen. 

Als Krebspatient haben Sie ein Recht darauf und sollten dieses auch einfordern. Die Kosten für die Beratung übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. 

Auch wenn Sie nach der Behandlung im Krankenhaus oder nach einer Rehabilitation wieder zu Hause sind, können Sie bei Bedarf weiterhin psychoonkologisch betreut werden. Adressdatenbanken von Psychoonkologen finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft von Psychoonkologen.