Jemand aus meinem persönlichen Umfeld ist so schwer erkrankt, dass ich ihn zu Hause nicht mehr allein pflegen kann. Wie geht es jetzt weiter?

Informationen zu möglichen Pflegeleistungen bekommen Sie bei den Pflegekassen der Krankenkassen. Außerdem können die Mitarbeiter von lokalen Pflegestützpunkten Ihnen mit Informationen und kostenloser Beratung weiterhelfen.

Hilfreiche Tipps für pflegende Angehörige bietet eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).

Weitere Informationen für pflegende Angehörige bietet die Verbraucherzentrale im Internet.

Viele pflegende Angehörige empfinden es als hilfreich, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die in einer ähnlichen Lage sind. Selbsthilfegruppen können dazu ein geeignetes Forum bieten. Weitere Informationen zur Selbsthilfe finden Sie in der Rubrik „Unterstützung“.

Jemand aus meinem persönlichen Umfeld ist so schwer erkrankt, dass er/sie nicht mehr arbeiten kann. Wo gibt es Unterstützung und Rat?

Wer vom Arzt/ von der Ärztin krankgeschrieben wurde, bekommt vom Arbeitgeber das Gehalt über 6 Wochen weiter ausgezahlt. Die sogenannte „Entgeltfortzahlung“ ist gesetzlich festgeschrieben. Wenn jemand länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, zahlt die Krankenkasse danach in der Regel ein Krankengeld für bis zu 78 Wochen. Wenn später die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, kommt möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente infrage.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung finden Sie hier.

Für Fragen zum Krankengeld können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Wer sich zur Erwerbsminderungsrente persönlich beraten lassen möchte, kann eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen.

Für Auskünfte und Beratung vor Ort können Sie sich auch an die lokalen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Reha-Maßnahme?

Reha-Kosten werden auf Antrag vom zuständigen Kostenträger der jeweiligen Teilhabeleistung übernommen.

Rentenversicherungsträger sind zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger die Reha-Leistungen erbringen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?

Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch mithilfe Ihres Arztes / Ihrer Ärztin begründen.

Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Gibt es Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche?

Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche können Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Eine Maßnahme kann infrage kommen, wenn durch die Reha eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine erheblich beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u. a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.

Die Träger von Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.

Die Kosten für eine Begleitperson werden bei Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren in der Regel von den Trägern übernommen. Bei älteren Kindern muss dazu die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden. Zudem kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden. Die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe ist in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an den jeweiligen Kostenträger wenden.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bieten die Deutsche Rentenversicherung und das Kindernetzwerk e.V.

Ist es möglich, dass Angehörige mich in eine Reha-Klinik begleiten?

Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patienten von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.

Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist, dass Sie begleitet werden, übernehmen die jeweiligen Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen) die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik. Auch bei Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden die Kosten der Begleitperson häufig übernommen. Zudem kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden.

Weitere Informationen zur Reha bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wie finde ich die für meine Erkrankung passende Reha-Einrichtung?

Bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sollten Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin um Rat fragen. Er/sie kann Ihnen mit Informationen weiterhelfen und Sie bei der Wahl der Reha-Einrichtung unterstützen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie möglicherweise bei der Wahl der Reha-Einrichtung beraten und Ihnen Informationen geben.

Eine erste Orientierung ermöglichen Datenbanken im Internet: Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Übersicht über Reha-Kliniken, die nach medizinischen Indikationen sortiert werden kann.

Eine Online-Datenbank für Reha-Kliniken bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Eine Übersicht über Reha-Kliniken für Kinder und Jugendliche finden Sie hier.

Wo werden berufliche Reha-Maßnahmen durchgeführt?

Berufliche Reha-Maßnahmen können von verschiedenen Trägern durchgeführt werden, z. B. von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken und von anderen spezialisierten Bildungsträgern.

Weitere Informationen zur beruflichen Rehabilitation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern der Teilhabe am Arbeitsleben.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.