Gibt es betreute Wohngemeinschaften für Betroffene und wie bekommt man einen Platz?
Für Menschen mit Behinderungen ist es häufig schwierig, eine geeignete Wohnform zu finden, die es ihnen erlaubt, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu leben. Chronisch kranke Erwachsene die seit dem Kinder- und Jugendalter von einer Krankheit betroffen sind, wohnen oft bei ihren Eltern, auch wenn viele den Wunsch haben, auf eigenen Beinen zu stehen und in einer eigenen Wohnung zu leben. In dieser Situation können betreute Wohngemeinschaften eine Lösung sein.
Es gibt viele unterschiedliche Modelle: In manchen betreuten Wohngemeinschaften leben kranke Menschen mit gesunden zusammen, in anderen leben Menschen, die von der gleichen Krankheit betroffen sind. Darüber hinaus gibt es auch Wohngemeinschaften für psychisch Kranke oder auch für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Häufig werden betreute Wohngemeinschaften von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege angeboten, z. B. von Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rotem Kreuz oder Diakonie. Freie Plätze werden von den jeweiligen Trägern vermittelt. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für betreutes Wohnen: Möglich sind z. B. Zuschüsse von der Pflegekasse/Pflegeversicherung und sogenannte Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung, die in der Regel bei der Kommunalverwaltung beantragt werden können.
Weitere Informationen zu betreuten Wohnformen bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch Patientenorganisationen können mit Informationen und Tipps weiterhelfen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der pflegende Angehörige berufstätig ist?
Pflegende Angehörige können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um den Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege zeitweise vom Arbeitgeber freistellen lassen und als Ausgleich für das entgangene Gehalt ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Auch ist es möglich, für die Pflege Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt zu bekommen. Weitere Informationen zur Anrechnung der Pflegezeit bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Kann ein Angehöriger die Pflege übernehmen?
Ja. Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, bietet die Pflegekasse verschiedene Hilfen und Leistungen zur Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Kann ich den Pflegedienst selbst auswählen, auch wenn dieser nicht am Wohnort ansässig ist?
Ja. Häufig werden von Krankenhäusern bestimmte Pflegedienste empfohlen, aber Sie können selber entscheiden und sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Dienst zu beauftragen.
Für die Auswahl des Pflegedienstes finden Sie bei der Verbraucherzentrale eine Checkliste mit wichtigen Punkten, die Sie berücksichtigen sollten.
Weitere Informationen und individuelle Beratungen zur Koordination von Pflegeleistungen vor Ort bekommen Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten und vielen weiteren Beratungseinrichtungen. Dort können Sie auch um Rat fragen, wenn es Probleme mit dem Pflegedienst geben sollte. Einen Überblick über Beratungsangebote in Ihrer Umgebung bietet diese Übersicht.
Schauen Sie auch in den Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.
Ich bin krank und pflegebedürftig. Habe ich Anspruch auf eine häusliche Betreuung/Pflege und wenn ja, in welchem Umfang?
Leistungen zur Pflege und Betreuung werden von den Pflegekassen erbracht. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten pflegebedürftige Menschen finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu.
Informationen zu möglichen Leistungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten oder Sie wenden sich an einen Pflegestützpunkt der Kranken- und Pflegekassen.
Einen Überblick vermittelt der Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Ich pflege Angehörige. Wo kann ich Unterstützungsleistungen bekommen?
Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung (Krankenkasse). Diese ist gesetzlich verpflichtet, zu beraten und darüber aufzuklären, welche Leistungen zur Verfügung stehen. Eine Pflegeberatung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung stattfinden.
Eine Hilfestellung bietet der Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.
Außerdem gibt es in vielen Landkreisen und Städten lokale Pflegestützpunkte: Dort können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige über Pflege informieren und praktische Unterstützung erhalten.
Hilfreiche Tipps für pflegende Angehörige bietet auch eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).
Weitere Informationen für pflegende Angehörige bietet die Verbraucherzentrale im Internet.
Ich pflege ein krankes Kind. Welche Sozialleistungen stehen mir zu und wer kann mich dazu beraten?
Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch besonders geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten betroffene Familien finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In bestimmten Fällen können zusätzliche Betreuungsleistungen hinzukommen.
Weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern bieten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium.
Wie man sich am besten auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten sollte, können Sie bei der Verbraucherzentrale nachlesen.
Für eine persönliche Beratung zu möglichen Pflegeleistungen können Sie sich an die lokalen Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen wenden.
Weitere Beratungsmöglichkeiten für Sozialleistungen finden Sie in der Rubrik „Sozialrecht“.
Wie viel muss ich für Hilfsmittel zuzahlen?
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – z. B. Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Wie und wo kann ich einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder andere Hilfsmittel bekommen, die mein Leben als Patient erleichtern können?
Dinge wie eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als „Hilfsmittel“ bezeichnet und können kranken Menschen den Alltag erleichtern.
Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Ärzte oder Therapeuten können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste, dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein und vom Arzt verschrieben werden.
Für die Übernahme der Kosten haben gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenkasse an und bitten um Auskunft und Beratung.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.