Wo werden medizinische Reha-Maßnahmen durchgeführt?

Medizinische Reha-Maßnahmen finden in der Regel in spezialisierten Reha-Einrichtungen (Kliniken) statt. Sie richten sich nach der jeweiligen Erkrankung des Reha-Patienten und können verschiedene therapeutische Ansätze und Patientenschulungen zu unterschiedlichen Themen umfassen. Medizinische Reha-Maßnahmen können stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Eine Übersicht über stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Durch meine Krankheit bin ich auch psychisch sehr stark belastet. Ist eine Kur oder Reha mit diesem Schwerpunkt empfehlenswert?

Je nach Krankheitsbild und Krankheitsverlauf können unterschiedliche Kuren oder Reha-Maßnahmen sinnvoll sein (ggf. auch für die betreuenden Personen, z. B. Eltern von kranken Kindern).

Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin nach den verschiedenen Möglichkeiten, die infrage kommen. Er/sie kann Ihnen mit Informationen weiterhelfen und bei der Entscheidung helfen, welche Art von Reha oder Kur in Ihrem Fall empfehlenswert ist.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Auf der Website der BAR finden Sie ein Verzeichnis stationärer Einrichtungen für medizinische Rehabilitation und können sich Einrichtungen anzeigen lassen, die auf psychosomatische und psychiatrische Erkrankungen ausgerichtet sind.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.

  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Einen Antrag für eine berufliche oder soziale Rehabilitation können Sie selbst beim jeweiligen Kostenträger einreichen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitation und Kur?

Rehabilitation ist der Oberbegriff für alle Teilhabeleistungen bei allen Leistungsträgern. Eine medizinische Rehabilitation hat in der Regel ein therapeutisches Ziel und dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Operation oder nach einer Erkrankung. Medizinische Reha-Maßnahmen finden häufig in spezialisierten Einrichtungen (Reha-Kliniken) statt. Meist werden Reha-Maßnahmen von Menschen in Anspruch genommen, die von Krankheiten betroffen sind. Es gibt aber auch Reha-Maßnahmen für die betreuenden Personen (z. B. Eltern von kranken Kindern), um psychische oder andere Belastungen der betreuenden Personen aufzufangen.

Eine Kur dient in der Regel der Vorbeugung und verfolgt das Ziel, die Gesundheit von Menschen zu stärken. Eine Kur kann an unterschiedlichen Orten stattfinden, wobei der medizinische Charakter der Anwendungen mehr oder weniger stark ausgeprägt sein kann. (Umgangssprachlich wird der Begriff „Kur“ manchmal auch als Bezeichnung für eine medizinische Rehabilitation in einer stationären Einrichtung verwendet.)

Welchen Nutzen hat eine Reha-Maßnahme?

Der Begriff „Rehabilitation“ steht für unterschiedliche Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit eines Menschen zu fördern und eine bessere Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Man unterscheidet verschiedene Arten der Rehabilitation:

  • Bei einer medizinischen Rehabilitation stehen die körperliche und psychologische Gesundung im Vordergrund. Eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussrehabilitation (auch Anschlussheilbehandlung genannt). Sie findet nach Operationen statt, um die Genesung zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu verbessern.

  • Bei einer beruflichen Rehabilitation können verschiedene Leistungen zur besseren Teilhabe am Arbeitsleben genutzt werden (z. B. Beratung zur beruflichen Neuorientierung, Umschulung).

  • Eine soziale Rehabilitation verfolgt das Ziel, eine bessere gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu ermöglichen (z. B. durch heilpädagogische Leistungen für chronisch kranke Kinder oder Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen).

Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Kann ich wegen meiner Erkrankung früher in Rente gehen?

Ob Sie früher in Rente gehen können, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Für Menschen mit Schwerbehinderung (d. h. der Grad der Behinderung ist mindestens 50) ist ein Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich. Einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben Sie, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeit in der Rentenversicherung nachweisen können.

Informationen über die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Unter welchen Voraussetzungen kann man Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Vollzeitjob nicht mehr schaffen, kommt für Sie möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.

Volle Erwerbsminderungsrente: Wer seiner Arbeit weniger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Teilerwerbsminderungsrente: Wer mindestens 3, aber nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Grundsätzlich kann zur Rente auch hinzuverdient werden. Die maximal erlaubte Höhe des Verdienstes richtet sich danach, welche Rente Sie erhalten. Zur vollen Erwerbsminderungsrente kann man derzeit bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, können Sie eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen. Die Beratung ist kostenlos.

Bei mir besteht der Verdacht, dass es sich bei meiner Erkrankung um eine Berufskrankheit handelt. Was bedeutet das für mich?

Sie sollten einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit stellen. Danach wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (in der Regel die Berufsgenossenschaft) geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind. Wenn es so ist, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen und Reha-Maßnahmen, Geldleistungen wie Verletztengeld und Versichertenrente, Haushaltshilfe sowie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Fortbildungen und Umschulungen.

Weitere Informationen zu Berufskrankheiten bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gibt es besondere Teilzeit-Modelle für Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind?

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, weil Sie mit einem Vollzeitjob überfordert sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Arbeitnehmer in Vollzeitstellen haben in vielen Fällen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Weitere Informationen zum Teilzeitanspruch finden Sie unter der Frage "Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Kann der Arbeitgeber die Reduzierung verweigern?".

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank waren, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um Sie zu unterstützen. Im Rahmen des BEM können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbaren.
Außerdem ist es möglich, nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit über eine zeitlich begrenzte Teilzeitregelung ins Berufsleben zurückzukehren. Dazu gibt es ein besonderes Modell (das sogenannte „Hamburger Modell") für eine stufenweise Rückkehr ins Berufsleben. Das Ziel dieser stufenweisen Wiedereingliederung besteht darin, Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen.

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zum Hamburger Modell bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Kann der Arbeitgeber die Reduzierung verweigern?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser Anspruch gilt aber nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Und selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung zu folgen – er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit verweigert, sollten Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat Ihres Unternehmens wenden und um Unterstützung bitten.

Umfassende Informationen zur Teilzeit bietet das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier. Für eine arbeitsrechtliche Beratung können Sie sich an das Bürgertelefon des Ministeriums wenden.