Welche Kliniken stehen für mich zur Verfügung und kann ich bzgl. Ort und Klinik einen Wunsch äußern?

Die Wahl der schmerzmedizinischen Einrichtung/Schmerzklinik sollte sich danach richten, wo Betroffene die für sie geeignete Therapie bekommen können. Informieren Sie sich am besten schon vor der stationären Einweisung, ob und wo es in Ihrer Umgebung eine spezialisierte Schmerzklinik gibt.

Weitere Informationen zu den Netzwerken der Versorgung für Schmerzpatienten finden Sie bei der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Muss ich mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Die Krankenkassen übernehmen Kosten, die im Rahmen der stationären Behandlung entstehen. Diese Kosten betreffen z. B. Unterkunft im Krankenhaus, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische und pflegerische Leistungen. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus müssen Erwachsene in der Regel 10 Euro pro Tag (für max. 28 Tage pro Jahr) zuzahlen.

Weitere Informationen zur Behandlung im Krankenhaus und zur Kostenübernahme bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Bekomme ich im Krankheitsfall bzw. während der multimodalen Schmerztherapie weiterhin Gehalt?

Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach einer Krankschreibung eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine stationäre multimodale Schmerztherapie beginnen. Wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Krankenversicherung während des stationären Aufenthalts ein Krankengeld erhalten.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finden Sie hier.

Wer entscheidet, ob ich eine multimodale Schmerztherapie erhalte?

Der Wunsch sollte von Ihnen kommen. Sie profitieren am meisten, wenn Sie bereit sind, aktiv bei der MMST mitzuarbeiten. Ihr Arzt überprüft, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind, und kümmert sich um die Einweisung in die Klinik.

Lesen Sie unter der Frage "Kann ich als Schmerzpatient eine teil- oder vollstationäre multimodale Schmerztherapie in Anspruch nehmen?" mehr zu den entsprechenden Voraussetzungen.

Kann ich meinen Partner/meine Partnerin oder Angehörige zur MMST mitnehmen?

Dies kann ausnahmsweise nach vorheriger Rücksprache mit dem Krankenhaus möglich sein. Gegebenenfalls zusätzlich entstehende Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.

Was wird bei der MMST gemacht?

Die MMST ist ein abgestimmtes Konzept mit einer intensiven Therapie:

  • Tägliche Arztgespräche

  • Teambesprechungen

Zur Anwendung kommen gleichzeitig mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatztraining, künstlerische Therapie (Kunst- oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Bestandteilen einer multimodalen Schmerztherapie finden Sie in der Behandlungsleitlinie Chronischer Schmerz.