Bekomme ich im Krankheitsfall bzw. während der Reha-Maßnahme weiterhin Gehalt?

Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach einer Krankschreibung eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Reha-Maßnahme beginnen. Wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 % Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt.

Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wer übernimmt die Kosten für eine Reha-Maßnahme?

Die Reha-Kosten werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen übernommen. Rentenversicherungsträger sind zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger die Reha-Leistungen erbringen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.

Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?

Zunächst muss ein behandelnder Arzt/eine behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme feststellen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Über die Bewilligung entscheidet dann der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.  

Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich meinen Partner/meine Partnerin oder andere Angehörige zur Reha-Maßnahme mitnehmen?

Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patienten von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.

Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist, dass Sie begleitet werden, übernehmen die jeweiligen Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen) die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik.

Weitere Informationen zur Reha bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wo kann ich mich zum Thema Reha beraten lassen?

Bei Fragen zur Reha können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Beratungsstelle suchen.

Zudem können Sie Auskünfte zur Reha auch bei den Sozialdiensten in Krankenhäusern und in Reha-Einrichtungen bekommen.

Welche medizinischen Reha-Maßnahmen gibt es?

Der Begriff „Rehabilitation“ steht für Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Gesundheit eines Menschen zu fördern, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.

Für Schmerzpatienten können folgende Reha-Maßnahmen hilfreich sein:

  • Bewegungstherapie/Muskelaufbautraining nach Anleitung

  • Massage

  • Entspannungsübungen

  • Psychologische Beratung

  • Patientenschulungen zum Thema Schmerz

  • Ernährungsberatung

Informationen zu den Therapiestandards der medizinischen Rehabilitation für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen werden von der Deutschen Rentenversicherung angeboten.

Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente. Kann ich Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation kann von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt werden, wenn eine Erwerbsminderung bereits eingetreten ist und durch Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht positiv beeinflusst werden kann. In bestimmten Fällen werden die Kosten aber von der Krankenkasse übernommen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme gut begründet.

Weitere Informationen zu den Themen Reha und Erwerbsminderungsrente bietet eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer stationären Schmerztherapie in einer Klinik?

Eine stationäre multimodale Schmerztherapie verfolgt meist das Ziel, die individuellen Ursachen einer Schmerzerkrankung zu ermitteln und einen passenden multimodalen Behandlungsansatz zu entwickeln. Häufig werden stationäre Schmerztherapien in Schmerzkliniken oder Schmerz-Tageskliniken durchgeführt.

In der Rehabilitation geht es weniger um die Ursachen der Schmerzerkrankung, sondern vielmehr darum, durch die therapeutische Unterstützung eine bessere Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Einschätzung des Leistungsvermögens und ggf. eine Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär durchgeführt werden, z. B. in spezialisierten Schmerz-Reha-Kliniken.

Weitere Informationen zu den Netzwerken der Versorgung für Schmerzpatienten finden Sie bei der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Kann ich als Schmerzpatient Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Ja. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.

  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Wenn die Reha nach einer Operation erfolgen soll, können Sie die Reha in der Regel erst dann eintreten, wenn Sie sich selbstständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was muss ich wissen und welche Fragen sollte ich stellen, bevor ich an einer klinischen Studie teilnehme?

Wichtig ist, dass Sie gut informiert sind, bevor Sie sich für die Teilnahme an einer klinischen Studie entscheiden. Sie sollten sich erkundigen, welche Rechte und Pflichten Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin haben und welche Vor- und Nachteile eine Studienteilnahme möglicherweise mit sich bringt. Wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten, empfehlen wir Ihnen die Broschüre „Patienten in klinischen Studien“ des Verbands der forschenden Arzneimittelhersteller.