Kann ich den Pflegedienst selbst auswählen, auch wenn dieser nicht am Wohnort ansässig ist?

Ja. Häufig werden von Krankenhäusern bestimmte Pflegedienste empfohlen, aber Sie können selber entscheiden und sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Dienst zu beauftragen.

Weitere Informationen und individuelle Beratungen zur Koordination von Pflegeleistungen vor Ort bekommen Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten.   

Schauen Sie auch in den Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums, wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.

Haben Schmerzpatienten Anspruch auf eine häusliche Betreuung/Pflege und wenn ja, in welchem Umfang?

Bei Fragen zu Leistungen rund um das Thema Pflege und Betreuung hilft die Pflegeversicherung. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu.

Informationen zu möglichen Leistungen können Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten der Kranken- und Pflegekassen erhalten.

Einen Überblick vermittelt der Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

Auskünfte gibt es auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gibt es Hilfsmittel, die mein Leben als Schmerzpatient erleichtern können?

Dinge wie eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als Hilfsmittel bezeichnet und können Schmerzpatienten den Alltag erleichtern.

Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Die behandelnden Ärzte oder Therapeuten können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste, dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein.

Für die Übernahme der Kosten haben gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenkasse an und bitten um Auskunft und Beratung.

Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50% oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.

Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.

Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.

Wo bekomme ich eine individuelle sozialrechtliche Beratung?

Für eine sozialrechtliche Beratung können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen.

Sie können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Auch die Sozialverbände VdK und SoVD bieten sozialrechtliche Beratungen an.

Die Deutsche Schmerzliga bietet für Mitglieder eine persönliche Telefonsprechstunde zu Sozial- und Rechtsfragen mit einem spezialisierten Anwalt.

Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.

Habe ich Anspruch auf „persönliches Budget“?

Das „persönliche Budget“ ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Verschiedene Leistungsträger können daran beteiligt sein: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit u. a.

Das Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ermöglicht es den Empfängern, nach eigenem Ermessen bestimmte Leistungen wie Assistenz oder Reha-Maßnahmen zu kaufen. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der individuellen Situation und beträgt häufig zwischen 200 und 800 Euro monatlich.

Ob Sie einen Anspruch darauf haben, können Sie bei den Leistungsträgern in Erfahrung bringen. Sie können beispielsweise Ihre Krankenkasse ansprechen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf der Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

Welche Sozialleistungen stehen mir jetzt zu und wer kann mich dazu beraten?

Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab.

Wenn Sie sich zu sozialrechtlichen Themen beraten lassen möchten, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder auch an die Sozialverbände VdK und SoVD.

Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu sozialrechtlichen Fragen geben.

Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.

Die Deutsche Schmerzliga bietet für Mitglieder eine persönliche Telefonsprechstunde zu Sozial- und Rechtsfragen mit einem spezialisierten Anwalt.