Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Was bringt er?

Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Er soll Nachteile in vielen Lebensbereichen ausgleichen, z. B. durch Steuererleichterungen oder einen Ausgleich von weiteren behinderungsbedingten Nachteilen, z. B. wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt ist oder man auf die Begleitung einer Hilfsperson angewiesen ist. Zu den Einzelheiten informieren die Versorgungsämter. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.

Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.

Kann man nach einem Schlaganfall wieder arbeiten, auch wenn man eingeschränkt ist?

Den Betroffenen nach dem Schlaganfall wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, ist das Ziel einer jeden Rehabilitation. Bereits während der Behandlung in der Akutklinik können die Sozialarbeiter zu Fragen rund um Schlaganfall und Beruf beraten. Während der anschließenden medizinischen Rehabilitation arbeitet das gesamte Reha-Team, darunter auch spezielle Berufstherapeuten, gemeinsam daran, die Patienten wieder möglichst fit für Alltag und Beruf zu machen. Daneben gibt es auch eine spezielle Rehabilitation mit ausschließlich beruflichem Schwerpunkt, die genutzt werden kann, wenn klar ist, dass die Rückkehr in den alten Beruf nicht möglich ist.

Außerdem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern. Kann man nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten, gibt es Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation (früher Umschulung genannt) oder die Möglichkeit eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen, zu der Betroffene zusätzlich etwas hinzuverdienen können. Genauere Informationen erhält man bei der Rentenversicherung, da die Zuverdienstgrenze individuell berechnet wird.

Lesen Sie beim Kompetenznetz Schlaganfall mehr zum Thema Arbeit und Beruf.

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus, wenn man aufgrund des Schlaganfalls länger krank ist oder häufiger ausfällt?

Generell gilt, dass eine Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Einem Arbeitnehmer darf nur unter bestimmten Voraussetzungen krankheitsbedingt gekündigt werden, z. B. wenn es sich um eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit oder häufige Kurzerkrankungen handelt oder wenn immer wiederkehrende Fehlzeiten den betrieblichen Ablauf erheblich stören. Betriebsräte, Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung sind für diese Themen ebenfalls gute Ansprechpartner. Einen besonderen Kündigungsschutz haben jene, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Hierzu ist die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.

Hier finden Sie eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit umfassenden Informationen zum Kündigungsschutz.

Eine weitere Broschüre vom LVR-Integrationsamt informiert ausführlich zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.

Welche Rechte hat man am Arbeitsplatz? Muss der Arbeitsplatz, z. B. für einen Rollstuhl, umgestaltet werden? Hat man Anrecht auf Teilzeit?

Wenn man innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet: Der Arbeitgeber klärt gemeinsam mit dem/der Betroffenen, wie er/sie die Arbeit wieder aufnehmen kann und mit welchen vorbeugenden Leistungen oder Hilfen die Gesundheit gestärkt werden kann. Gibt es im Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte oder dem Betroffenen gleichgestellte Personen mit Behinderung, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, muss es eine örtliche Schwerbehindertenvertretung geben. Die zuständigen Mitarbeiter können beraten und kümmern sich auch um die Umsetzung von technischen und organisatorischen Änderungen am Arbeitsplatz. Information und Beratung bieten auch die Integrationsämter, die zudem solche Arbeitsplatzumgestaltungen finanzieren.

Unter bestimmten Bedingungen können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruflicher Förderung sowie beim Kündigungsschutz.

Mehr Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Informationen zum Thema Behinderung und Teilhabe bietet der Sozialverband VdK Deutschland.

Informationen und Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung von behinderten Menschen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).  

An wen kann man sich beim Thema Schlaganfall im Allgemeinen wenden?

Zur Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe kann man direkt Kontakt aufnehmen. Auf der Webseite der Stiftung finden Sie auch aktuelle Informationen für Schlaganfallpatienten und Angehörige zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.

Außerdem sind in manchen Regionen Schlaganfall-Helfer tätig, die Betroffene im Alltag unterstützen und sie z. B. zu Ämtern und Ärzten begleiten. Hilfe für Betroffene bieten auch Pflegestützpunkte, die in vielen Städten vorhanden sind, sowie teilweise auch lokale Angebote.

Zudem hilft auch der Sozialdienst im Krankenhaus bei Fragen weiter, vermittelt Kontakte und berät.

Welche zusätzliche, erleichternde Ausstattung gibt es und wer trägt die Kosten dafür?

Umbauten der Wohnung helfen im Alltag. Eine barrierefreie Dusche oder Toilette, ein Treppenlift oder eine Rampe, ein Haltegriff: Diese Dinge können das Leben erleichtern und den Betroffenen nach einem Schlaganfall ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Die Pflegeversicherung gibt Zuschüsse, damit das Wohnumfeld verbessert werden kann.

Lesen Sie auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und des Bundesgesundheitsministeriums, welche Möglichkeiten es gibt, die Wohnung anzupassen und welche Zuschüsse möglich sind.

Informationen und Hilfe zur Wohnraumanpassung für ältere und kranke Menschen bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, die besondere Qualitätsstandards für die Wohnberatung entwickelt hat. Wer sich vor Ort beraten lassen möchte, findet auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft ein Verzeichnis von regionalen und lokalen Wohnberatungsstellen.

Wie viel muss ich zu meinen Hilfsmitteln zuzahlen?

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind z. B. Hilfen bei Blasenschwäche oder Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.

Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Welche Hilfsmittel stehen Betroffenen nach einem Schlaganfall zu?

Kein Schlaganfall ist wie der andere – daher lässt sich die Frage, welche Hilfsmittel jemand später braucht, nur individuell beantworten. Die behandelnden Ärzte oder Therapeuten können Betroffenen helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. Damit die Krankenkasse die Kosten dafür trägt, muss es in einer speziellen Liste, dem Hilfsmittelverzeichnis, enthalten sein. Inwieweit die Kosten der von Ihnen benötigten Hilfsmittel übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Am besten spricht man die Krankenkasse an und bittet um Auskunft und Beratung.

Wer privat krankenversichert ist, wendet sich ebenfalls am besten direkt an die Versicherung. Jede private Krankenversicherung hat ihre eigenen Bestimmungen. Eine Beratung ist daher unbedingt notwendig, bevor man sich ein Hilfsmittel zulegt.

Hier finden Sie das Hilfsmittelverzeichnis.

Welche Möglichkeiten hat man, wenn man aus der Reha entlassen wird und Unterstützung benötigt?

Bei allen Fragen zu Leistungen rund um das Thema Pflege und Betreuung hilft die Pflegeversicherung. Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade, erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu. Weitere Unterstützung können auch Schlaganfall-Lotsen oder Case-Manager – die Fall-Betreuer – bieten: Sie begleiten Betroffene und ihre Angehörigen von der Akutversorgung über die Rehabilitation bis zur Nachsorge.

Einen guten Überblick finden Sie im Online-Ratgeber zum Thema Pflege des Bundesgesundheitsministeriums. Auskünfte gibt es auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.

Lesen Sie auf der Website der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe mehr zu den Schlaganfall-Lotsen oder schauen Sie sich im Video an, wie diese Hilfe aussehen kann.

Wo bekommt man weitere Unterstützung, wenn die 6 Wochen der Gehaltszahlung vorbei sind?

Sind die 6 Wochen ganz oder teilweise verstrichen, können Betroffene bei der Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragen. Dieses Geld erhalten sie dann während der medizinischen Rehabilitation. Während einer beruflichen Rehabilitation greift unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung. Danach zahlt die Krankenkasse für höchstens 78 Wochen Krankengeld. Übergangs- und Krankengeld errechnen sich aus dem bisherigen Einkommen. Auskünfte zum persönlichen Fall können die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit geben.

Bei Fragen rund um diese Themen und beim Ausfüllen von Anträgen hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.