Wie geht es nach der stationären Rehabilitation weiter und was ist bei der Rückkehr ins eigene Zuhause zu beachten?

Häufig sind nach einer stationären Rehabilitation ambulante therapeutische Maßnahmen notwendig. In der Regel ist in dieser Zeit der Hausarzt/die Hausärztin wichtigster Ansprechpartner, denn er/sie koordiniert die weitere Versorgung. Abhängig davon, welche Beeinträchtigungen weiterhin bestehen, können z. B. Behandlungen bei Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden oder Neuropsychologen die Betroffenen in ihrer Genesung unterstützen.

Die Rückkehr ins eigene Zuhause und damit in ein selbstbestimmtes Leben lässt sich durch viele Maßnahmen erleichtern. Diese sollten am besten bereits während der stationären Rehabilitation vorbereitet werden, damit Betroffene nach der Entlassung aus der Reha-Klinik eine optimale Umgebung vorfinden. Das kann z. B. bedeuten, dass in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder dass in einigen Räumen Haltegriffe angebracht werden. Allerdings sollte man bei Menschen mit schweren Denk- und Gedächtnisstörungen darauf achten, dass möglichst viel an seinem alten Platz stehen sollte – das erleichtert den Betroffenen die Orientierung. Wichtig ist dabei, die häusliche Sicherheit bestmöglich zu erhöhen.

Viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstelle. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen / der Pflegebedürftigen, um gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen zu prüfen, welche Veränderungen sinnvoll und durchführbar sind. Weitere Anlaufstellen sind Pflegestützpunkte.

Mehr Informationen zum Thema Wohnraumanpassung erhalten Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Ein Verzeichnis der deutschen Pflegestützpunkte finden Sie hier.

Wo bekommt man einen Rollstuhl oder andere Dinge, die nach dem Schlaganfall helfen können?

Ein Rollstuhl, eine Anziehhilfe oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als Hilfsmittel bezeichnet. Nach einem Schlaganfall können solche Hilfsmittel den Erfolg der Behandlung unterstützen, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder nach der Rehabilitation den Umgang mit einer weiterhin bestehenden Behinderung erleichtern. Spätestens in der Reha-Klinik, ggf. auch schon vorher, entscheidet sich, welche Hilfsmittel man benötigt. Die besten Berater in Sachen Hilfsmittel sind in der Regel die Therapeuten und auch das Pflegepersonal. Mit ihnen sollten Betroffene und Angehörige über die notwendigen Hilfsmittel sprechen: über deren Anschaffung, Montage und alle weiteren Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können.

Wer ein bestimmtes Hilfsmittel benötigt, sollte vorher mit der Krankenkasse sprechen: Sie prüft den Anspruch und übernimmt möglicherweise die Kosten. Die Hilfsmittel können in der Regel vom behandelnden Arzt im Krankenhaus bzw. der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden.

Mehr Informationen zu Hilfsmitteln gibt es bei der Stiftung Deutschen Schlaganfall-Hilfe.

Muss man mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Die Kostenträger (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungen) übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Erwachsene müssen bei fast allen ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen 10 Euro pro Tag zuzahlen. Reha-Leistungen und Anschlussheilbehandlungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zuzahlungsfrei. Die persönliche Zuzahlungsgrenze beträgt 2 % des Bruttojahreseinkommens aller Familienangehörigen oder 1 % bei schwerwiegender chronischer Erkrankung (Chronikerregelung).

Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Einen Überblick über die sozialrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie hier.

Welche schlaganfallbedingten Ausfälle können während der Rehabilitation behandelt werden?

Grundsätzlich gilt, dass eine Rehabilitationsbehandlung individuell ansetzen muss und dass sie so früh wie möglich beginnen muss, denn je eher sie startet, desto besser sind die Therapieaussichten. Das behandelnde Reha-Team kann verschiedene Methoden wie Ergo-, Physio- und Sprachtherapie sowie Neuropsychologie anwenden, um vorhandene Beeinträchtigungen zu bessern. Zu den typischen Beeinträchtigungen nach einem Schlaganfall gehören:

  1. Kraftminderung (Lähmung)
  2. Gefühlsstörungen (Sensibilitätsstörungen)
  3. Sprach- und Sprechstörungen
  4. Schädigungen des Sehens oder Hörens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen)
  5. Schluckstörungen
  6. Bewegungsstörungen
  7. Minderungen der geistigen Leistungsfähigkeit (z. B. Störungen des Erinnerungsvermögens und der Aufmerksamkeit)
  8. psychische Veränderungen (z. B. depressive Reaktion)

Lesen Sie mehr über Rehabilitation bei der Deutschen Schlaganfall-Hilfe und der Deutschen Rentenversicherung.

Wer entscheidet über eine Verlängerung der stationären Rehabilitationsmaßnahme?

Gemeinsam mit dem Team und dem Patienten stellt der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin nicht nur die Rehabilitationsziele und einen Rehabilitationsplan auf, sondern er / sie entscheidet auch über die Dauer der stationären Rehabilitation und damit darüber, wann eine Verlängerung sinnvoll erscheint.

Grundsätzlich kann eine Schlaganfall-Rehabilitation mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Dauer wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie z. B. Ort der Schädigung, Schweregrad der Symptome und Begleiterkrankungen. Wichtig sind auch das soziale Netzwerk des Patienten /der Patientin und die Unterstützung durch sein Umfeld. In der Regel sind nach der Entlassung aus der stationären Behandlung zusätzliche ambulante Therapieeinheiten erforderlich.

Mehr zum Thema Rehabilitation nach Schlaganfall finden Sie in den Informationsmaterialien des Kompetenznetzes Schlaganfall.

Haben die Patienten ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Ort und Klinik?

Die Wahl der Rehabilitationsklinik sollte sich danach richten, wo Betroffene die für sie geeignete Therapie bekommen können. Außerdem besteht laut Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht; das bedeutet, der Kostenträger soll „berechtigten Wünschen“ der Versicherten entsprechen. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat. Wenn der Betroffene mit der ausgewählten Klinik nicht einverstanden ist, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Kostenträger muss dann begründen, warum die ausgewählte Klinik geeignet ist, die erforderlichen Rehabilitationsleistungen zu erbringen. Patienten und Angehörige sollten sich vor der Antragstellung gründlich informieren und mit dem Arzt / der Ärztin besprechen, welche Klinik infrage kommt und den Vorstellungen und Wünschen der Patienten am besten entspricht.

Weitere Informationen zu den Reha-Wahlmöglichkeiten bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Einen Überblick über die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier.

Stationär, teilstationär oder ambulant – wann ist welche Form der Rehabilitation sinnvoll?

Neben der stationären Rehabilitation in einer Klinik kann eine Rehabilitation auch teilstationär absolviert werden. Das Therapieangebot ist weitgehend identisch, Betroffene werden in beiden Fällen durch ein interdisziplinäres Team von Therapeuten behandelt. Bei einer teilstationären Rehabilitation wohnen sie jedoch bereits wieder zu Hause. Ein Fahrdienst sorgt dafür, dass die Teilnehmer der Rehabilitation an Werktagen in die ambulante Rehabilitationseinrichtung gebracht werden und im Anschluss wieder nach Hause kommen.

Wenn die Beeinträchtigungen nach der stationären oder teilstationären Rehabilitation so weit zurückgegangen sind, dass die Betroffenen keine Betreuung durch ein interdisziplinäres Team mehr benötigen, sie aber weiterhin eine Behandlung für bestimmte körperliche Funktionseinschränkungen brauchen, kann die Behandlung ambulant in den entsprechenden Therapieeinrichtungen bzw. Praxen einschließlich mobiler Dienste erfolgen.

Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.