Wer kümmert sich um die Kinder, wenn man 6 Wochen im Krankenhaus liegt oder in der Reha ist?

Wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind und versorgt werden müssen, haben Betroffene ein Recht auf eine Haushaltshilfe. Sie erledigt die täglichen Aufgaben und führt den Haushalt weiter, damit man sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren kann. Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung trägt diese oder die Renten- oder die Unfallversicherung die Kosten. Wer privat krankenversichert ist, wendet sich am besten an den Service der Versicherung, um die Ansprüche zu klären.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Haushaltshilfe. Auch die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Fragen weiter.

Wo bekommt man finanzielle Unterstützung, wenn man nach dem Schlaganfall nicht mehr oder nur noch in Teilzeit arbeiten kann?

Je nachdem, ob oder wie viele Stunden Betroffene noch arbeiten können, kommt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage:

Volle Erwerbsminderungsrente

Wer seiner Arbeit nicht länger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Teilerwerbsminderungsrente

Wer nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben. Über die Rente hinaus dürfen sie sich etwas dazuverdienen.

Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Für Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es eine weitere Möglichkeit: Sie können eine spezielle vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Für Informationen vor Ort können Sie sich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die in Ihrer Nähe liegen.

Was bedeutet medizinisch-berufliche Rehabilitation? Gibt es dafür spezielle Einrichtungen?

Bereits während der medizinischen Rehabilitation wird auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben hingearbeitet. Durch diese Verknüpfung von medizinischen Leistungen mit frühzeitigen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll eine Rehabilitationsbehandlung „wie aus einer Hand“ sichergestellt werden. Deshalb gibt es Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Sie schließen die Lücke zwischen der Akutbehandlung und der beruflichen Rehabilitation, die der Ausbildung, Umschulung beziehungsweise beruflichen (Re-)Integration dient. Die Sozialarbeiter in den Kliniken wissen in der Regel gut über diese Sachverhalte Bescheid: Betroffene und Angehörige sollten daher rechtzeitig mit ihnen Kontakt aufnehmen und ihnen ihre Fragen stellen.

Weitere detaillierte Informationen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Wonach richten sich Dauer und Intensität der Therapiemaßnahmen in der Rehabilitation und wann können Pausen gemacht werden?

Grundsätzlich sollten Betroffene möglichst alle für sie geeigneten Reha-Maßnahmen, Anwendungen und Hilfsmittel nutzen, und zwar so früh wie möglich. Die Intensität der Therapiemaßnahmen lässt sich nur individuell entscheiden und hängt von der persönlichen Belastbarkeit ab. Der größte Teil der motorischen Verbesserungen wird meist in den ersten Monaten nach dem Schlaganfall erreicht. Da aber auch danach noch Verbesserungen möglich sind, ist eine Rehabilitation auch über lange Zeit empfehlenswert. Wichtig sind regelmäßige Überprüfungen der Fortschritte und der Therapie, die der Arzt / die Ärztin in Absprache mit Betroffenen oder Angehörigen durchführt. Solange noch Verbesserungen erzielt oder Verschlechterungen aufgehalten werden können, sollte die Therapie fortgesetzt werden. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür spezielle Nachsorgeprogramme entwickelt. Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge das in der Rehabilitation Erlernte in den Alltag übertragen, stabilisieren und fortentwickeln können. Auch diese Rehabilitationsnachsorge verordnen die behandelnden Ärzte der Rehabilitationseinrichtung.

Mehr Informationen zur Nachsorge in wohnortnahen Einrichtungen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus der stationären Reha-Maßnahme die häusliche Weiterversorgung noch nicht möglich ist?

Das übergeordnete Ziel der stationären Rehabilitation ist es sicherzustellen, dass Betroffene eigenständig im Alltag zurechtkommen. Wenn die häusliche Umgebung noch nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht, ist die stationäre Rehabilitation daher auch noch nicht abgeschlossen – idealerweise sollte der Übergang in die ambulante Versorgung am Wohnort nämlich nahtlos sein. Besteht die Sorge, dass Betroffene noch nicht zu Hause zurechtkommen, sollte rechtzeitig mit ihrem Reha-Team das Gespräch gesucht werden, damit gegebenenfalls Therapieplan und die Schwerpunkte angepasst werden können. Eventuell ist auch eine Verlängerung des Aufenthalts in der Reha-Klinik nötig, oder es wird vorübergehend eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, bis die Weiterversorgung zu Hause möglich ist.

Erfahren Sie hier mehr zur Kurzzeitpflege.

Wie motiviert man sich zu Hause, mit der Rehabilitation weiterzumachen, und wer kann dabei helfen?

Es ist nicht immer leicht, zu Hause motiviert zu bleiben – deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Helfen können z. B. eine psychotherapeutische Begleitung oder Seelsorge. Außerdem können Beratungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen ein wichtiger Motivator sein. In einer Selbsthilfegruppe können sich Betroffene und deren Angehörige gegenseitig unterstützen und sich darüber austauschen, wie man schwierige Situationen bewältigen kann.

Auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe finden Sie ein Verzeichnis der Selbsthilfegruppen.

Im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte e.V. haben sich viele Menschen mit bleibenden Behinderungen nach Schlaganfall organisiert.

Darüber hinaus gibt es viele regionale Selbsthilfeverbände, einer der größten ist in Berlin.

 

Wer kann helfen, geeignete Therapeuten zu finden?

Bei der Suche nach geeigneten Therapiemöglichkeiten nach dem Reha-Aufenthalt stehen z. B. das Therapeutenteam der Reha-Klinik und der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin zur Verfügung. Bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe können Adressen von Reha-Kliniken, ambulanten Therapiezentren und vieles mehr online abgerufen werden. Bei weiteren Fragen stehen Betroffenen und Angehörigen das Service- und Beratungszentrum der Stiftung oder deren Schlaganfall-Lotsen zur Verfügung.

Hier geht es zu den Adress-Listen und zum Service- und Beratungszentrum der Stiftung.

Wer übernimmt die Kosten für eine Rehabilitation?

Bei Erwerbstätigen bzw. Sozialversicherungspflichtigen übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Rehabilitation. Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen. Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation – das heißt zur Teilhabe am Arbeitsleben –, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sowie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Welche Therapieangebote gibt es nach einem Schlaganfall?

Zu den möglichen Therapien im Rahmen einer Rehabilitation gehören z. B.:

  1. Physiotherapie oder Krankengymnastik, damit Mobilität wiedergewonnen, verbessert und erhalten werden kann
  2. Ergotherapie, um die Kompetenz in den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie z. B. Waschen und Anziehen wiederzuerlangen bzw. zu verbessern
  3. Logopädie: umfasst Sprachtherapie, um Sprechstörungen und Störungen der Mitteilungsfähigkeit zu behandeln, und auch Schlucktherapie bei schlaganfallbedingten Schluckstörungen
  4. Neuropsychologie, um Beeinträchtigungen in den Bereichen Gedächtnis, Intelligenz, Emotionen und Verhalten zu bessern

Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene therapeutische Konzepte.