Ist es normal, dass man sich nach dem Schlaganfall nicht mehr so gut konzentrieren kann und das Gedächtnis schlechter ist?

Nach einem Schlaganfall sind meist Funktionen des Gehirns gestört, die das Denken und die Sinneswahrnehmung betreffen. Dazu gehören z. B.:

  1. Konzentrationsfähigkeit
  2. Gedächtnis
  3. Orientierungsvermögen
  4. korrekte Reizverarbeitung
  5. vorausschauendes Planen und Handeln

Diese Fähigkeiten bezeichnen Ärzte als kognitive (geistige) Leistungen. Beeinträchtigungen bemerkt man oft erst, wenn man wieder zu Hause zurechtkommen muss. Um solche Veränderungen, die manchmal kaum bemerkbar sind, nach einem Schlaganfall zu erkennen, sind spezielle neuropsychologische Untersuchungen notwendig. Betroffene sollten ihren Arzt / ihre Ärztin darauf ansprechen, wenn sie Fragen zu diesem Thema haben.

Das Leben hat sich durch den Schlaganfall verändert – wie geht man am besten mit diesen Veränderungen um?

Mit einem Schlaganfall ändern sich ‚von jetzt auf gleich‘ oft große Teile des Lebens. In den ersten Tagen und Wochen stehen häufig die körperlichen Veränderungen und deren Behandlung im Mittelpunkt.

Doch mindestens so wichtig sind die Ängste, Befürchtungen und Hoffnungen der Betroffenen. Hier ist ‚Offenheit‘ wahrscheinlich der beste Tipp. Die Betroffenen sollten ihrem Umfeld deutlich machen können, was ihnen jeweils wichtig ist. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern und es gibt große Unterschiede. Manchmal ist das eine große Herausforderung, wenn die sprachlichen Fähigkeiten durch den Schlaganfall in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Hilfe können dann erfahrene (Sprach)Therapeuten, Neuropsychologen oder Ärzte anbieten.

Tipps für den Umgang mit der Erkrankung.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigt?

Pflegende Angehörige können bis zu 6 Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Je nach individueller Situation können z. B. eine professionelle Pflegekraft oder andere Angehörige die Pflegetätigkeiten übernehmen, wenn der/die Pflegebedürftige zu Hause bleiben möchte. Es ist aber auch möglich, den Pflegebedürftigen kurzzeitig stationär in einem Pflegeheim unterzubringen (Kurzzeitpflege).

Informationen zum Pflegeurlaub gibt es bei der Pflegegeldkasse (im Normalfall die Krankenkasse) und bei der Verbraucherzentrale.

Die Website des Bundesministeriums für Gesundheit informiert umfassend zu allen Fragen rund um Pflege und Pflegestärkungsgesetz.

Was kann man als Angehöriger/Angehörige eines Schlaganfallbetroffenen tun?

Angehörige können vieles tun: einfach da sein, Sicherheit geben und unterstützen, z. B. bei der Rehabilitation oder den ganz normalen Alltagsdingen. Dazu gehören auch routinemäßige Aufgaben, wie z. B. dafür zu sorgen, dass der / die Betroffene regelmäßig isst und trinkt und die Medikamente einnimmt. Wichtig ist, dass die Angehörigen bei all den neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten selbst stabil bleiben und sich nicht selbst verlieren. Coaching, Beratung und Gesprächstherapie können für Angehörige von Betroffenen eine große Hilfe sein.

Konkrete Tipps zum Umgang mit Schlaganfallbetroffenen bietet die Broschüre „Der Schlaganfallpatient“ – eine Kopie erhalten Sie in der Deutschen Nationalbibliothek.

Kommt es häufig vor, dass sich die Persönlichkeit eines Menschen durch einen Schlaganfall ändert?

Betroffene und auch Angehörige müssen nach einem Schlaganfall mit Veränderungen im Denken, den Gefühlen und im Verhalten rechnen. Viele Betroffene nehmen gar nicht wahr, dass sie sich durch den Schlaganfall verändert haben. Dadurch kann die Bereitschaft fehlen, etwas dagegen zu tun. Als Angehöriger / Angehörige brauchen Sie in solchen Fällen etwas Geduld – und wenn das nicht ausreicht, kann professionelle Unterstützung z. B. in Form von Beratung, Coaching oder auch Psychotherapie notwendig sein. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass man als pflegender Angehöriger nicht selbst zum Patienten wird. Angehörige sollten auch auf ihr eigenes Wohl achten und sich nicht scheuen, Unterstützungsangebote anzunehmen.

Woran kann es liegen, dass jemand nach einem Schlaganfall im Alltag sehr unmotiviert ist und schnell müde wird, obwohl es ihm / ihr nach dem Schlaganfall körperlich besser geht?

Nach einem Schlaganfall kann die Umwelt den Betroffenen völlig verändert erscheinen. Die einfachen Dinge des täglichen Lebens stellen unter Umständen schon eine Herausforderung dar, verursachen Stress und machen müde. Für Angehörige ist es wichtig zu unterscheiden, ob der / die Betroffene keine Lust hat, irgendetwas zu tun, oder ob die Hirnschädigung für das Verhalten verantwortlich ist. Auch wenn man den Betroffenen sehr gut kennt, kann diese Unterscheidung schwerfallen – mitunter kann ein Therapeut / eine Therapeut, z. B. ein Neuropsychologe / eine Neuropsychologin, dabei helfen, dieser Frage auf den Grund zu gehen.

Wie kann man die Verständigung erleichtern, wenn der/die Betroffene an einer Sprachstörung leidet?

Nach einem Schlaganfall kann die Kommunikation zwischen Betroffenen, Angehörigen und dem Umfeld erschwert sein. Selbstverständlichkeiten wie Gespräche, Telefonate und Bestellungen können zum Problem werden. Leidet der / die Betroffene an Sprachstörungen, können folgende Hinweise die Verständigung erleichtern:

  1. Langsam, ruhig und in kurzen Sätzen sprechen.
  2. Einfache Ja-Nein-Fragen stellen.
  3. Wenn die Verständigung einmal nicht gelingt, dem Betroffenen eine Pause gönnen und es später noch einmal probieren.
  4. Sprachprobleme haben nichts mit der Intelligenz zu tun. Man sollte den Betroffenen daher nicht wie ein Kind behandeln.

Beratungsstellen und Psychologen/Neuropsychologen sowie Logopäden und Sprachheilpädagogen stehen hier mit Rat und Tat zur Seite.

In der Broschüre „Der Schlaganfallpatient“ erhalten Pflegende und Angehörige viele Informationen zum Umgang mit Schlaganfallbetroffenen, darunter auch Hinweise zur Verständigung. Eine Kopie können Sie bei der Deutschen Nationalbibliothek bestellen.

Pflegegrad oder Pflegestufe – wo liegt der Unterschied?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat sich zum 01. Januar 2017 einiges geändert: Es gibt jetzt fünf Pflegegrade, nicht mehr wie früher drei Pflegestufen. Sollte der / die Betroffene schon eine Pflegestufe haben, erfolgt die Umstellung automatisch. Abhängig vom Pflegegrad und der Entscheidung für eine Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung erhalten Betroffene Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen.

Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wie kann man für einen pflegebedürftigen Angehörigen Leistungen wie das Pflegegeld beantragen?

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung (Krankenkasse). Diese ist gesetzlich verpflichtet, zu beraten und darüber aufzuklären, welche Leistungen zur Verfügung stehen. Eine Pflegeberatung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung stattfinden. Außerdem gibt es regionale Pflegestützpunkte: Dort können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige über Pflege informieren und praktische Unterstützung erhalten.

Eine erste Hilfestellung ist der Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hilfreich sind auch die Adressen und weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten in Deutschland.