Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, um das Schlaganfallrisiko bei Vorhofflimmern zu senken?

Besteht bei Patienten mit einem Hirninfarkt ein Vorhofflimmern, können sogenannte Antikoagulanzien verschrieben werden, die das Schlaganfallrisiko deutlicher senken können als sogenannte „Plättchenhemmer“, zu denen z. B. Acetylsalicylsäure gehört. Bisher ist nicht anhand einer randomisierten Studie belegt, dass die Einnahme von Medikamenten, die den Herzrhythmus regulieren (sogenannte „Antiarrhythmika“), eine Synchronisation des Herzrhythmus durch elektrischen Strom (sogenannte „elektrische Kardioversion“) oder die gezielte Verödung von Gewebe im linken Vorhof des Herzens (sogenannte „Katheterablation“) das Schlaganfallrisiko von Patienten mit Vorhofflimmern in einem relevanten Maß reduzieren kann. Die Einnahme von Antiarrhythmika, eine elektrische Kardioversion bzw. eine Katheterablation können aber bei geeigneten Patienten dazu beitragen, dass Vorhofflimmern-bedingte Symptome wie Schwindel, Übelkeit oder Synkopen weniger stark auftreten. Daher sind die Einnahme von Antiarrhythmika, eine elektrische Kardioversion bzw. eine Katheterablation Teil der Behandlung von einem relevanten Anteil aller Patienten mit Vorhofflimmern.

Welche Medikamente können das Risiko für einen erneuten Schlaganfall senken?

Um weitere Schlaganfälle zu verhindern, ist es wichtig, möglichst alle bestehenden Risikofaktoren zu behandeln. Schlaganfallpatienten erhalten häufig Medikamente gegen Bluthochdruck, die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und zur Senkung der Cholesterinwerte. Sofern keine diesbezüglichen Risikofaktoren bestehen, erhalten Schlaganfallpatienten nach einem Hirninfarkt ein Medikament zur Hemmung der Blutgerinnung, um weiteren Hirninfarkten vorzubeugen. Besteht bei Patienten mit einem Hirninfarkt ein Vorhofflimmern, können sogenannte Antikoagulanzien verschrieben werden, die dann das Schlaganfallrisiko deutlicher senken können als sogenannte „Plättchenhemmer“, zu denen z. B. Acetylsalicylsäure gehört. Plättchenhemmer werden bei Patienten mit einem Hirninfarkt verschrieben, bei denen kein Vorhofflimmern bekannt ist.

Die zeitgleiche Einnahme eines Antikoagulans und eines Plättchenhemmers sollte nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung und in aller Regel nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgen, da sich das Blutungsrisiko unter diesen Substanzen bei zeitgleicher Einnahme erhöht. Eine regelmäßige Einnahme der die Blutgerinnung hemmenden Medikamente ist ganz besonders wichtig. Ferner ist eine sorgfältige Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und ggf. notwendige Laborkontrollen notwendig.

Weitere Informationen zu Medikamenten finden Sie hier. Für weiterführende Informationen können Sie die Schlaganfall-Leitlinie für Ärzte online abrufen.

Welche Behandlung gibt es gegen Fettstoffwechselstörungen?

Betroffene können selbst einen großen Beitrag zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen leisten. Je nachdem, welche Blutwerte (Gesamt-, HDL- und LDL-Cholesterin, Triglyzeride) zu hoch oder zu niedrig sind, können folgende Maßnahmen zur Regulierung beitragen:

  1. Nicht mehr Energie aufnehmen als verbraucht wird.
  2. Wenig Fett essen und tierische Fette durch pflanzliche ersetzen.
  3. Viel Gemüse und Obst essen.
  4. Auf die Cholesterinzufuhr achten.
  5. Ein bis zwei Portionen fettreichen Seefisch pro Woche (z.B. Lachs, Makrele, Hering oder Sardinen) verzehren.
  6. Reichlich Ballaststoffe über Vollkornprodukte und Gemüse aufnehmen.
  7. Wenig bis keinen Alkohol trinken.
  8. Auf Zucker und zuckerhaltige Lebensmittel verzichten.
  9. Regelmäßig Sport treiben und sich bewegen.

Führen diese Maßnahmen nicht zum Ziel, können auch Medikamente zum Einsatz kommen. Der Arzt / die Ärztin entscheidet dann z. B. zwischen sogenannten Cholesterinsynthesehemmern, Anionenaustauscherharzen oder Fibraten. Um den Erfolg der Therapie zu messen, wird regelmäßig Blut abgenommen und die Blutlipide bestimmt.

Wie wird der akute Schlaganfall behandelt?

Bei einem Verdacht auf Schlaganfall sofort die Notrufnummer 112 anrufen, da jede Minute zählt!

Je länger ein Schlaganfall unbehandelt bleibt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Nervengewebe unwiederbringlich zerstört wird. Ein schnelles Handeln kann die Folgen eines Schlaganfalls in aller Regel bestmöglich minimieren.

Die Behandlung des akuten Schlaganfalls beginnt meistens schon im Rettungswagen auf dem Weg in die Klinik, wobei zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob ein Hirninfarkt oder eine Hirnblutung vorliegt. Im Krankenhaus können die behandelnden Ärzte über bildgebende Untersuchungen wie eine Magnetresonanztomografie (MRT) oder eine Computertomografie (CT) feststellen, ob es sich um einen Hirninfarkt oder eine Hirnblutung handelt. Wenn der Schlaganfall durch einen Hirninfarkt ausgelöst wurde, bekommen bestimmte Patienten ein Medikament, welches das Blutgerinnsel auflöst (sogenannte „Thrombolysetherapie“ oder „Lysetherapie“). Eine Thrombolyse kann bei einem Hirninfarkt innerhalb der ersten 4,5 Stunden nach Symptombeginn eingesetzt werden, wenn keine diesbezüglich relevanten Vorerkrankungen bestehen oder bestimmte Medikamente eingenommen werden, die den Einsatz dieses Medikaments unmöglich machen. Am wirksamsten ist eine Thrombolyse in der Regel, wenn seit dem Einsetzen der Symptome möglichst wenig Zeit vergangen ist. Darüber hinaus kann bei bestimmten Patienten innerhalb der ersten Stunden nach dem Auftreten eines Hirninfarkts versucht werden, einen noch immer bestehenden Gefäßverschluss mit einem z.B. über die Leiste eingeführten Katheter zu entfernen (sogenannte „mechanische Rekanalisation“). Ist die Ursache eines Schlaganfalls eine Hirnblutung, muss durch eine Therapie des Bluthochdrucks, eine spezielle Therapie bei einer bestehenden Gerinnungsstörung oder ggf. auch einen operativen Eingriff versucht werden, die weitere Ausbreitung der Hirnblutung bestmöglich zu unterbinden.

Lesen Sie hier, woran Sie einen Schlaganfall erkennen können.

Weitere Informationen zur Akuttherapie finden Sie hier.

Welche Medikamente sind nach der akuten Behandlung im Krankenhaus wichtig?

Welche Medikamente Patienten aufgrund des Schlaganfalls künftig benötigen, besprechen die behandelnden Ärzte im Krankenhaus mit ihnen. Für die weitere Betreuung wird der Hausarzt / die Hausärztin über eine Medikamentenliste im Arztbrief informiert. In den kommenden Wochen und Monaten ist der Hausarzt Ansprechpartner Nr. 1 in allen Fragen rund um den Schlaganfall und dessen Folgen. Er wird die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel verschreiben und erklären, ob und wie sich der Lebensstil nach einem Schlaganfall verändern sollte, um weitere Schlaganfälle zu vermeiden. Die Termine beim Hausarzt sollten deshalb unbedingt regelmäßig wahrgenommen werden.

Wer unterstützt Patienten nach einem Schlaganfall nach der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Nach dem Krankenhausaufenthalt sind Patienten nicht allein. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Ein erster Anlaufpunkt können die Mitarbeiter des Sozialdienstes im Krankenhaus sein. Sie geben vor der Entlassung Auskunft über Pflegeangebote in der Umgebung. Patienten und Angehörige können sich darüber hinaus erkundigen, ob es in ihrer Region spezifische Unterstützungsprogramme gibt wie z. B. „Schlaganfall-Lotsen“, die beratend begleiten können.

Hier finden Sie Datenbanken für bundesweite Beratungsangebote.

Wie wird sichergestellt, dass nach der Entlassung aus dem Krankenhaus alle Medikamente zur Verfügung stehen?

Die im Krankenhaus behandelnden Ärzte können Patienten Medikamente für wenige Tage mitgeben, wenn sie am Wochenende oder an einem Feiertag entlassen werden. In jedem Fall sollten Patienten oder deren Angehörige möglichst schnell einen Termin beim Hausarzt / bei der Hausärztin vereinbaren, damit dieser / diese die verordneten Medikamente weiterverschreiben kann. Seit 2016 können die Ärzte in Krankenhäusern außerdem für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach Entlassung häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Unterstützung bei psychischen Problemen verordnen. Zudem können sie Patienten für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Weitere Informationen zur aktuellen Regelung finden Sie hier.

Was passiert im Rahmen der Schlaganfall-Rehabilitation nach der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Die nach einem Schlaganfall im Krankenhaus begonnene Rehabilitation kann bei weiterhin bestehenden Ausfällen in stationären Rehabilitationszentren oder in ambulanten Therapiezentren fortgeführt werden. Wichtig ist, dass der Antrag für eine Rehabilitation bereits im Krankenhaus vor der Entlassung gestellt werden muss. Ärzte sowie Sozialdienstmitarbeiter leisten dabei im Krankenhaus Unterstützung. Außerdem gibt es in vielen Regionen Deutschlands Tageskliniken für Schlaganfallpatienten, die ein Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Rehabilitation sind. Sämtliche bereits begonnene Behandlungen können in einer Tagesklinik weitergeführt werden. Außerdem üben Patienten das „Zu-Hause-Sein“. Die Wochenenden und die Nächte verbringen sie zu Hause, können tagsüber aber noch die therapeutischen Angebote und die ärztliche Betreuung durch die Tagesklinik nutzen.

Weitere Informationen zur Beantragung von Rehabilitationsleistungen finden Sie hier.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Zielen der Rehabilitation lesen Sie hier.

Wer übernimmt die weitere medizinische Betreuung nach der stationären Schlaganfallbehandlung?

Bei Schlaganfallpatienten, die nicht direkt in eine Rehabilitationsklinik verlegt werden, übernimmt der Hausarzt / die Hausärztin die Betreuung. Das Krankenhaus, in dem der Patient / die Patientin akut behandelt wurde, informiert den Hausarzt im Arztbrief umfassend über die Erkrankung und die Untersuchungen und Therapien, die dort stattgefunden haben. Je nach persönlichem Bedarf haben Patienten nun Anspruch auf Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie sowie ein kognitives Training. Der Hausarzt kann den Patienten zudem beim Übergang vom Krankenhaus oder der stationären Rehabilitation in das häusliche Umfeld unterstützen und ihn z. B. mit Heil- oder Hilfsmitteln versorgen.

Vor der Entlassung sollten Patienten oder Angehörige mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus sprechen und sich im Krankenhaus beraten lassen. Unterstützung bekommen sie meistens vom Sozialdienst oder sogenannten „Schlaganfall-Lotsen“. Diese begleiten und beraten Patienten und ihre Angehörigen, bis sie in der Lage sind, die weitere Versorgung selbst zu organisieren.

Der behandelnde Arzt im Krankenhaus kann auf Wunsch auch einen Arzt-Entlassungsbrief mitgeben. Darüber hinaus bekommt man Antworten auf wichtige Fragen beim nächsten Pflegestützpunkt.

Hier können Sie nach Pflegestützpunkten in Deutschland suchen.

Hier finden Sie Informationen und Checklisten zur Entlassung, damit Sie im Gespräch mit dem Krankenhausarzt oder dem Sozialdienst nichts vergessen. Weiterführende Informationen zur Rehabilitation finden Sie auf den Internetseiten der Schlaganfall-Hilfe und in der Leitlinie für Ärzte.

Was kann man gegen Schlaganfall-bedingte Beschwerden tun?

Möglicherweise haben Patienten nach dem Schlaganfall mit Beschwerden wie Lähmungen, Taubheitsgefühlen oder Problemen beim Sprechen zu kämpfen. Durch Rehabilitationsmaßnahmen nach der Akutbehandlung lassen sich die Ausprägungen von Schlaganfall-bedingten Beschwerden bei vielen Patienten reduzieren und deren Selbstständigkeit wieder steigern. In der Regel beginnt die Rehabilitation in einer Rehabilitationsklinik und kann nach einigen Wochen ambulant weitergeführt werden. Beschwerden und Einschränkungen aufgrund des Schlaganfalls werden dort durch folgende Therapien behandelt:

  1. Krankengymnastik (Physiotherapie)
  2. Ergotherapie
  3. Sprachtherapie (Logopädie)
  4. kognitives Training (Behandlung von Aufmerksamkeitsstörungen und Gedächtnisproblemen)
  5. Gesprächstherapie (bei depressiver Verstimmung)

Bei bestimmten Schlaganfallpatienten kann es abhängig von der vom Schlaganfall betroffenen Region zu Schmerzen kommen. Patienten sollten in einem solchen Fall ihren behandelnden Arzt / ihre behandelnde Ärztin darauf ansprechen.

Lesen Sie dazu auch diese ausführliche Broschüre vom Kompetenznetz Schlaganfall und weitere Informationen zu geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen, wie man sie beantragt und wer die Kosten übernimmt.

Einen generellen Überblick zum Thema Rehabilitation und Krankenversicherung bietet auch das Bundesgesundheitsministerium.