Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?

Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger (häufig ist es die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse).

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin besprechen und einen Widerspruch mit seiner / ihrer Hilfe begründen.

Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

Wie kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen?

Ein Antrag sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt / der Ärztin gestellt werden.

Falls es um eine Anschlussrehabilitation nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus geht, sollten Sie den Sozialdienst im Krankenhaus möglichst früh darauf ansprechen. Fragen Sie den Sozialdienst in Ihrer Klinik, ob man Ihnen beim Reha-Antrag behilflich sein kann.

Informationen und Beratung zu Reha-Anträgen bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei Krankenkassen.

Wo kann ich mich bzgl. einer Reha-Maßnahme beraten lassen?

Sie haben Fragen zur Reha? Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

Der erste Ansprechpartner für die Beantragung einer Maßnahme

ist der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin. Er / sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme zum aktuellen Zeitpunkt geeignet sein kann und welche Rehaklinik in Frage kommt.

Im Falle eines stationären Aufenthalts ist der Sozialdienst des Krankenhauses zuständig.

Als externe Beratungsstelle steht zudem die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Sie bietet eine Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Rehabilitation – entweder telefonisch oder auch in lokalen Beratungsstellen vor Ort.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Krankenkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Reha-Maßnahme erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt / die Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin, der / die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Nach schweren Verläufen einer Infektionskrankheit und stationärem Aufenthalt kann eine Reha-Maßnahme auch vom Krankenhaus organisiert werden. Dann schließt sie sich nahtlos an den stationären Aufenthalt an.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Kommt eine Reha-Maßnahme für mich in Frage?

Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patienten / Patientinnen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.

Bei schweren Verläufen von Infektionskrankheiten können Reha-Maßnahmen z.B. nach stationären Krankenhausaufenthalten sinnvoll ein, um die Gesundheit der Patienten zu stärken, damit sie in ihren Alltag zurückkehren können.

Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt wenden. Er kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise in Frage kommt.

Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u.a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.

Die Träger von Reha-Maßnahmen sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wie kann ich herausfinden, ob es eine klinische Studie für meine Erkrankung gibt?

Es gibt verschiedene Internetportale, die auf die neuesten klinischen Studien hinweisen. Ob diese Studien für Ihre jeweilige Situation passen, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt / der Ärztin besprechen. Sie können sich aber auch direkt mit dem Studienzentrum in Verbindung setzen, um sich über eine mögliche Studienteilnahme zu informieren.

Hilfe bei der Suche nach klinischen Studien bieten die deutsche Internetplattform ClinlLife das Deutsche Register Klinischer Studien (DRKS) oder auch die europäische Internetdatenbank EU Clinical Trials Register.

Was sind klinische Studien und was sollte man darüber wissen?

Klinische Studien sind ein wichtiger Teil der medizinischen Forschung. In klinischen Studien wird geprüft, ob neue Therapien wirksam, sicher, gut verträglich und womöglich besser als die Standardtherapie sind. Klinische Studien unterliegen einer besonderen Überwachung, u.a. durch Bundes- und Landesbehörden.

Durch die Teilnahme an einer klinischen Studie können Patienten / Patientinnen einen Zugang zu den neuesten Medikamenten oder therapeutischen Ansätzen bekommen. Die Teilnahme an einer Studie bedeutet aber häufig auch, dass man sich einer Behandlung unterzieht, über die begrenztes Wissen vorliegt. Deshalb werden die Studien in der Regel durch spezialisierte medizinische Zentren und sogenannte Prüfärzte durchgeführt.

Bevor Sie an einer klinischen Studie teilnehmen, sollten Sie sich gründlich informieren und die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Weitere Informationen zu klinischen Studien finden Sie beim Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa).

Wie können Pilzinfektionen behandelt werden?

Krankheiten, die durch Pilze verursacht werden, nennt man in der Fachsprache Mykosen. Medikamente gegen Pilzinfektionen werden dementsprechend Antimykotika genannt. Diese Arzneimittel können das Wachstum von Pilzen hemmen oder die Pilze töten.

Für die Behandlung von Pilzinfektionen stehen zahlreiche Antimykotika zur Verfügung. Welches im Einzelfall für die Behandlung infrage kommt, hängt davon ab, welche Pilzerkrankung vorliegt und welche Körperteile davon betroffen sind. So werden Hautpilze anders behandelt als Nagel- oder Vaginalpilze.

Zur lokalen Behandlung von betroffenen Haut- oder Körperstellen werden häufig Cremes und Salben verwendet. Ist die Infektion sehr hartnäckig, dann kann auch in Einzelfällen eine antimykotische Therapie in Form von Tabletten nötig sein. Bei schweren Verläufen, z.B. wenn Pilze innere Organe befallen, werden Antimykotika auch als Infusion verabreicht.

Weitere Informationen zu Pilzinfektionen bietet die Website Infektionsschutz.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Warum werden bei Virusinfektionen manchmal Antibiotika verschrieben?

Es kann vorkommen, dass im Rahmen der Behandlung einer Virusinfektion Antibiotika verschrieben werden.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass Antibiotika auf Viren keine Wirkung haben und deshalb zu einer ursächlichen Behandlung von Virusinfektionen nicht geeignet sind. Es kann aber vorkommen, dass infolge einer Virusinfektion das Immunsystem so stark geschwächt ist, dass neben der Virusinfektion auch bakterielle Infektionskrankheiten entstehen. Diese wiederum können durch Antibiotika behandelt werden.

Weitere Informationen zur Verwendung von Antibiotika bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wie können Virusinfektionen behandelt werden?

In manchen Fällen können Virusinfektionen mit besonderen Medikamenten, sogenannten Virostatika, behandelt werden, die gezielt gegen bestimmte Viren eingesetzt werden. So kann z.B. eine Hepatitis C mit spezifischen antiviralen Medikamenten behandelt werden. Auch nach einer HIV-Infektion werden antivirale Wirkstoffe eingesetzt, die eine Vermehrung und Ausbreitung der HI-Viren hemmen und damit die Ausbildung der Krankheit Aids verhindern.

Bei der überwiegenden Mehrzahl der Virusinfektionen sind keine antiviralen Medikamente verfügbar. Dann verfolgt die Therapie in der Regel das Ziel, die Symptome der Erkrankung, z.B. Fieber oder Schmerzen, zu lindern, das Immunsystem zu stärken und die betroffenen Patienten zu stabilisieren, bis der Körper selbst mit den Erregern fertig geworden ist. Je nach Erreger und Krankheitsverlauf ist auch in diesen Fällen das Ziel der Behandlung eine vollständige Heilung.

Manchmal kann es im Zuge einer Virusinfektion auch zu weiteren Infektionen kommen, wenn Bakterien oder Pilze die Schwächung des Immunsystems nutzen, um sich auszubreiten. Das nennt man eine Sekundär- oder Superinfektion. Deshalb sollten Sie aufmerksam werden, wenn im Verlauf einer Viruserkrankung weitere Symptome hinzukommen und Fieber neu oder wieder auftritt. In diesen Fällen sollten Sie erneut einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, die dann prüfen, ob eine solche Sekundärinfektion vorliegt.

Unabhängig davon gilt: Folgende Symptome können Anzeichen einer Sepsis sein, sodass eine schnelle Notfallbehandlung erfolgen sollte:

  • plötzliches hohes Fieber mit Schüttelfrost,
  • Verwirrtheit oder Desorientierung,
  • Schmerzen oder schweres Krankheitsgefühl,
  • Herzrasen oder schneller Puls,
  • Abfall des Blutdrucks,
  • Kurzatmigkeit oder Probleme beim Atmen,
  • feuchte Haut, ungewöhnliches Schwitzen oder Schwäche. 

Weitere Informationen zu Virusinfektionen bietet die Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).