Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?
Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger (häufig ist es die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse).
Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin besprechen und einen Widerspruch mit seiner / ihrer Hilfe begründen.
Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.