Wird eine schwere Infektion als Schwerbehinderung anerkannt?
Ob eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern vor allem das durch die Erkrankung entstehende Funktionsdefizit und seine Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die Infektion muss also zu einer dauerhaften Schädigung bzw. einem dauerhaften Funktionsverlust geführt haben.
Auf Antrag kann das zuständige Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) feststellen. Er bemisst sich nach der zugrunde liegenden Erkrankung und / oder den durch die Erkrankung verursachten Funktionseinschränkungen. Die Richtlinien für die Feststellung von GdB und GdS sind die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Weitere Informationen zur Versorgungsmedizin-Verordnung bietet eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen zur Feststellung einer Behinderung bieten die Sozialverbände VdK und SoVD.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Leben mit Behinderung bietet die Website einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.