Wie kann mir eine psychologische Beratung helfen?

Viele Menschen erleben eine Krebserkrankung als eine Ausnahmesituation. Psychoonkologen sind mit den speziellen psychischen Belastungen und Problemen vertraut, die mit einer Krebserkrankung einhergehen. Eine psychoonkologische Beratung kann wesentlich dazu beitragen, die Lebensqualität der erkrankten Menschen zu erhalten und zu erhöhen. Sie kann Ihnenz.B.dabei helfen:

  • die emotionalen und körperlichen Belastungen durch die Krebserkrankung zu verarbeiten,
  • das seelische Wohlbefinden zu steigern,
  • Begleit-und Folgeprobleme zu verbessern, die während und durch die Diagnostik und Therapie entstehen, sowie
  • die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten (Ressourcen) zu stärken und die Teilhabe am normalen Leben zu ermöglichen.

Ausführliche Informationen über Angebote und Möglichkeiten einer psychologischen Unterstützung finden Sie in der Patientenleitlinie Psychoonkologie.

Warum sind Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht wichtig, wenn mein:e Partner:in ins Krankenhaus geht?

Es ist wichtig, dass Partner:innen in jedem Fall, auch wenn es ganz ernst ist, füreinander da sein können. Auch wenn es Ihnen jetzt schwerfällt, darüber nachzudenken, diese drei Formulare können vieles vereinfachen und schaffen Sicherheit, falls Ihr:e Partner:in aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden und sich äußern kann. Auch für Sie kann es eine Erleichterung sein, wenn Sie seine/ihre Wünsche kennen und respektieren können.

Weiterführende Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder auch bei Sozialverbänden und kirchlichen Organisationen.

Wenn Sie sich näher mit dem Thema Vorsorge beschäftigen wollen, empfehlen wir Ihnen das Buch „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" der Verbraucherzentrale.

Mehr Informationen finden Sie auch in der Rubrik „Leben mit der Erkrankung/ Vorsorge treffen“.

Mein:e Partner:in ist so schwer erkrankt, dass ich ihn/sie zu Hause nicht mehr alleine pflegen kann. Wer kann uns helfen?

Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin eine so stark fortgeschrittene Lungenkrebserkrankung hat, ist es besonders wichtig, die richtige medizinische Versorgung und die richtige Pflege zur Seite zu haben.

Den letzten Lebensabschnitt müssen Patient:innen nicht unbedingt im Krankenhaus verbringen. Gesetzlich versicherten Schwerkranken steht vielerorts das besondere Angebot der sogenannten Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zur Verfügung. Die „Palliative-Care-Teams“ bestehen aus Ärzt:innen, Pflegenden und häufig auch Sozialarbeiter:innen. Zusammen gewährleisten sie rund um die Uhr eine gute und sichere Versorgung.

Palliativstationen im Krankenhaus können die nötige Betreuung übernehmen. Palliativmedizin hat zum Ziel, Beschwerden, die infolge der Krebserkrankung und ihrer Therapien auftreten, zu lindern. Sie unterstützt zudem bei Bedürfnissen, die über die medizinische Versorgung hinausgeht, wie beispielsweise bei sozialen oder spirituellen Fragen. Eine Liste mit Palliativstationen finden Sie hier.

Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin nicht zu Hause betreuen können oder wollen, kann auch ein Hospiz ein geeigneter Ort sein. Der Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt Sie und Ihren Partner bei der Suche nach Hospizen.

Mein:e Partner:in hat eine metastasierte Lungenkrebserkrankung: Wie geht es weiter?

Wenn der Krebs bereits gestreut hat, ist eine Heilung in der Regel nicht möglich. Ziel der Behandlung ist es dann, die Erkrankung über möglichst lange Zeit zu kontrollieren, tumorbedingte Beschwerden zu verhindern bzw. zu lindern und die Lebensqualität zu halten oder zu verbessern. Durch die Entwicklung von neuen Therapien konnte in den letzten Jahren die Prognose in vielen Fällen deutlich verbessert werden.

In dieser Situation sollte man sich nicht durch Statistiken entmutigen lassen oder deshalb die Therapie vorzeitig beenden. Statistische Durchschnittswerte sagen nur bedingt etwas über die Lebenserwartung einzelner Patient:innen aus. Es gibt immer wieder Verläufe, die ganz anders sind als alle Beispiele aus der Fachliteratur. Am ehesten können die behandelnden Ärzt:innen etwas zur Prognose sagen. Sie kennen die Befunde und können erklären, was sich daraus ableiten lässt.

Wenn Lungenkrebs in einem fortgeschrittenen Stadium andere lebenswichtige Organe stark angreift und wichtige Körperfunktionen beeinträchtigt, können unterstützende Maßnahmen helfen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren, Symptome zu verringern und das Leben erheblich zu verlängern. Weitere Informationen zu einer palliativen Versorgung finden Sie hier.

Wer kann mich beraten, wenn mein:e Partner:in nicht mehr arbeiten kann?

Krankheit sollte Ihre Familie nicht arm machen! Ist Ihr:e Partner:in gesetzlich versichert und krankgeschrieben, dann zahlt der Arbeitgeber in der Regel zunächst 6 Wochen lang Lohn bzw. Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sind es längstens 72 Wochen. Bei Fragen bezüglich des Krankengeldes hilft die Krankenkasse weiter.

Dauert die Krankheit länger als 78 Wochen an, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung finanziell entlasten. Die Nahtlosigkeitsregelung soll eine mögliche zeitliche Lücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren eventuellen Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum kann Arbeitslosengeld I beantragt werden. Im Fall einer längeren Krankheit kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung ist dann unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht Ihnen der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Mehr zum Thema finden Sie im Blauen Ratgeber „Wegweiser zu Sozialleistungen“ der Deutschen Krebshilfe. Schauen Sie auch in der Rubrik „Beruf und Soziales/ Finanzielle Absicherung bei Krankheit" vorbei. Als Mitglied eines Sozialverbandes (z. B. VdK oder Sozialverband Deutschland) kann man auch bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

Mein:e Partner:in hat metastasierten Lungenkrebs und erhält eine medikamentöse Therapie. Er/sie möchte trotzdem weiter arbeiten. Ist das gut?

Viele Krebspatient:innen erleben die Rückkehr in das Arbeitsleben als Motivation und Stärkung des Selbstbewusstseins. Ob es sinnvoll ist, weiter zu arbeiten, hängt sowohl von der Art der Berufstätigkeit als auch von den sonstigen Lebensumständen ab.

Metastasierter Lungenkrebs kann zur Einschränkung der Lungenfunktion führen, was vor allem bei körperlicher Arbeit zu spüren ist. Ist Ihr:e Partner:in nicht mehr so belastbar, kann mit dem Vorgesetzten besprochen werden, ob innerhalb des Arbeitsumfelds eine andere Position infrage kommt, deren Anforderungen leichter zu bewältigen sind.

Wer an einen Wiedereinstieg in den Beruf denkt, sollte durch die Behandlung nicht zu stark belastet oder einschränkt werden. Außerdem sollte der behandelnde Arzt/die Ärztin den geplanten Wiedereinstieg in das Berufsleben befürworten.

Reden Sie offen darüber, falls sie unsicher sind, ob die Kraft Ihres Partners/Ihrer Partnerin zum Arbeiten ausreichen kann oder nicht. Schauen Sie auch in der Rubrik „Beruf und Soziales/Teilhabe am Arbeitsplatz“ vorbei.

Ich habe das Gefühl, bei uns zu Hause bricht alles zusammen, und ich wünsche mir dringend Entlastung. Wer kann uns helfen und welche Unterstützung steht uns zu?

Wenn jemand an Krebs erkrankt ist, müssen Angehörige oft eine Vielzahl an organisatorischen und praktischen Dinge bewerkstelligen. Wenn Sie das Gefühl haben, der Situation nicht mehr gewachsen zu sein, kann Unterstützung im Alltag entlasten.

Welche Leistungen Krebspatient:innen konkret bekommen können, hängt dabei ganz vom individuellen Fall der Bedürftigkeit ab. Für eine erste Orientierung kann man sich im Krankenhaus an den Sozialmedizinischen Dienst wenden.

Sie können auch eine der Krebsberatungsstellen, die es vielerorts in Deutschland gibt, oder die Sozialverbände (VdK oder Sozialverband Deutschland) kontaktieren. Am besten fragen Sie nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe. Dort können Sie sich informieren, welcher Leistungsanspruch bei Krankenkassen, Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit besteht.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über wichtige finanzielle und rechtliche Fragen. Oder informieren Sie sich in der Rubrik Unterstützung weiter zum Thema „Sozialrecht“.

Mein:e Partner:in befasst sich rund um die Uhr mit seiner/ihrer Erkrankung und hat alles andere aus dem Blick verloren. Was kann ich tun?

Es tut Ihrem Partner / Ihrer Partnerin sicher gut, sich intensiv mit seiner/ihrer Lungenkrebserkrankung zu befassen.

Möglicherweise würde es ihm/ihr aber auch bei der Krankheitsverarbeitung guttun, mit Ihnen etwas Schönes zu unternehmen, um auf andere Gedanken zu kommen und die guten Seiten des Lebens zu erfahren. Versuchen Sie, regelmäßig Zeit und Raum für gemeinsame positive Erlebnisse einzuräumen. Sie können von der augenblicklichen Last befreien. Sprechen Sie Ihre:n Partner:in darauf an und machen Sie konkrete Vorschläge.

Wenn das nicht hilft, holen Sie sich Unterstützung von Therapeut:innen, die sich damit auskennen und schon viele Paare in diesem Prozess begleitet haben.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer psychologischen Unterstützung finden Sie auch in der Rubrik „Unterstützung" beim Thema „Psychologische Unterstützung".