Wo kann ich mich bzgl. einer Reha-Maßnahme nach Lungenkrebs beraten lassen?

Wenn Sie sich zum Thema Reha beraten lassen möchten, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin ansprechen. Auch Ihre Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung können mit Informationen weiterhelfen.

Außerdem können Sie sich auch an eine Reha-Servicestelle wenden. Diese Serviceeinrichtungen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert.

Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Reha-Servicestelle suchen.

Können mir Nachteile entstehen, wenn ich mich für eine ambulante Reha entscheide?

Aus medizinischer Sicht ist die ambulante Reha eine ebenso vollwertige Maßnahme wie die stationäre. Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ambulanten Reha die Abende und Wochenenden zu Hause verbringen. Probleme können entstehen, wenn Sie sich zu Hause zu stark belasten (z. B. durch Treppensteigen, Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Putzen, berufliche Tätigkeiten oder durch andere häusliche Stressfaktoren). Deshalb gibt es bei einer ambulanten Reha im Vergleich zur stationären Reha meist ein höheres Risiko, dass die Reha-Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Wenn bei Ihnen eine Reha-Maßnahme ansteht, sollten Sie am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen, welche Reha-Form für Ihren Fall die beste wäre.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich eine ambulante oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen will?

Ambulant oder stationär? Wichtig für die Entscheidung ist vor allem, welche Art der Rehabilitation zum Erreichen des Rehabilitationsziels am besten geeignet ist. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin.

Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können, sind Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Bedürfnisse. Eine ambulante Reha bietet Ihnen mehr Flexibilität im Alltag. Bei einer ambulanten Reha nehmen Sie von morgens bis zum späten Nachmittag an den Behandlungen und Anwendungen in der Reha-Klinik teil. Anschließend können Sie nach Hause gehen und dort die Nacht und die Wochenenden verbringen.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Welche Kliniken stehen für mich zur Verfügung und kann ich bzgl. Ort und Klinik einen Wunsch äußern?

Bei der Auswahl der Klinik werden neben den medizinischen Erfordernissen auch Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Für Krebspatient:innen kommen Kliniken infrage, die vom Versicherungsträger anerkannt wurden als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs.

Wenn die Reha direkt nach der Erstbehandlung beginnen muss (Anschlussheilbehandlung), ist es für Patient:innen in der Regel nicht immer möglich, sich selbst eine Wunscheinrichtung auszusuchen. Die Wahlmöglichkeiten können auch davon abhängen, wie Sie krankenversichert sind.

Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat.

Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Wenn Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist.

Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich einen Überblick über Reha-Kliniken verschaffen, die auf onkologische Rehabilitation spezialisiert sind.

Hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über Reha-Kliniken.

Muss ich mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Die Kostenträger übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei stationären Reha-Maßnahmen müssen Erwachsene in der Regel 10 Euro pro Tag zuzahlen. Diese Zuzahlung ist einkommensabhängig, sodass viele Patienten sich davon befreien lassen können. Wer während der Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld bekommt, muss grundsätzlich keine Zuzahlung leisten.

Weitere Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Bekomme ich während der Reha-Maßnahme weiterhin Gehalt?

Als Arbeitnehmer:in steht Ihnen während der Rehabilitation eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 Prozent Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt. Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wer übernimmt die Kosten für eine Reha-Maßnahme?

Die Reha-Kosten werden in der Regel bei gesetzlich Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rentenversicherungsträger sind grundsätzlich zuständig bei allen Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger wie z. B. die gesetzliche Rentenversicherung die Reha-Leistungen erbringen. Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.

Wie kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen?

Ein Antrag sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt/der Ärztin während oder nach der Erstbehandlung gestellt werden.

Falls es um eine Anschlussrehabilitation geht, sollten Sie den Sozialdienst im Krankenhaus möglichst früh darauf ansprechen. Bei einigen Operationen kann es sein, dass Sie nur wenige Tage im Krankenhaus bleiben werden. Fragen Sie den Sozialdienst in Ihrer Klinik, ob man Ihnen beim Reha-Antrag behilflich sein kann.

Antragsformulare erhalten Sie auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen.

Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?

Zunächst muss ein behandelnder Arzt/eine Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme feststellen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Über die Bewilligung entscheidet dann der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen (bei Nichterwerbsfähigen, z. B. Hausfrauen und -männern, Studierenden, Rentnern etc.) sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung.