Wie muss ich Hilfsmittel beantragen?

Damit die gesetzliche Krankenkasse ein Hilfsmittel erstattet, brauchen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung.

Der Antrag auf Genehmigung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht. Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten dazu online die Möglichkeit. Der Leistungsträger prüft die Verordnung auf Notwendigkeit und fordert unter Umständen zusätzlich einen Kostenvoranschlag an. Anschließend genehmigt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel oder sie lehnt es ab. Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie nun das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Ob und welchen Anspruch Sie auf ein Hilfsmittel haben, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Diese informiert ihre Versicherten auch über den entsprechenden Antrag auf Hilfsmittel.

Wissenswertes rund um die Antragsstellung erfahren Sie auch bei der Verbraucherzentrale.

Wie viel muss ich zuzahlen?

Abhängig von der Art des Hilfsmittels und des Kostenträgers werden die Kosten für Hilfsmittel bei Lungenkrebs komplett, teilweise oder gar nicht übernommen. Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Betrags, mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro. Auch bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, müssen Sie 10 % des Packungspreises selbst zahlen, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Hilfsmittel erstattet werden. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, können andere Regeln gelten, die auch von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfsmittel vor der Behandlung stellen. Weitere Informationen zu Zuzahlungen für Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gibt es Hilfsmittel, die mein Leben mit Lungenkrebs erleichtern können?

Ein Rollstuhl, eine Gehilfe, ein Haltegriff für die Badewanne: Hilfsmittel sind Instrumente, die den Erfolg Ihrer Behandlung unterstützen. Sie helfen Ihnen z. B. dabei, Ihre Beschwerden zu mindern. Beispielweise können Ihnen Inhalierhilfen, Atemmuskeltrainer und Sauerstoffsysteme das tägliche Leben erleichtern. 

Die meisten Hilfsmittel spielen bei Lungenkrebs erst dann eine Rolle, wenn Sie an Beschwerden einer fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Grundsätzlich muss es sich um Hilfsmittel handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. (Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung der Kosten für Hilfsmittel vom jeweiligen Vertrag ab.)

Der Gemeinsame Bundesausschuss informiert über die Richtlinien der Verordnungen.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wo kann ich psychologische Unterstützung für meine:n Partner:in oder meine Angehörigen bekommen?

Partner:innen und Angehörige von Krebspatient:innen stehen unter einer starken Belastung. Sie versuchen meist mit aller Kraft, den Kranken zu unterstützen. Dabei drängen viele ihre eigenen Ängste beiseite. Es kann auch passieren, dass Ihr:e Partner:in das Gefühl hat, der Situation alleine nicht mehr gewachsen zu sein. Dann kann es sinnvoll sein, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 

Adressdatenbanken von Psychoonkologen finden Sie beim Krebsinformationsdienst und dem psychoonkologischen Beratungs- und Therapieportal für Krebsbetroffene. Die Hotline des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums berät Sie auch telefonisch.

Einige Krebsberatungsstellen bieten auch Gruppenangebote oder Seminare speziell für Angehörige an. Auch die Landeskrebsgesellschaften können mit Informationen zu psychoonkologischen Angeboten weiterhelfen.

Auch eine Patientenorganisation oder Selbsthilfegruppe kann Partner:in und Angehörigen unterstützend zur Seite stehen. Beim Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. finden Sie regionale Gruppen.

Wo finde ich Anlaufstellen für psychologische Unterstützung?

Krebspatient:innen können bei zahlreichen stationären und ambulanten Einrichtungen Unterstützung erhalten. In vielen Kliniken gibt es psychoonkologische Ansprechpartner:innen. Jedes von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierte Krebszentrum sollte seinen Patient:innen psychoonkologische Beratung anbieten. Diese ist Teil einer ganzheitlichen Betreuung. Auch die Landeskrebsgesellschaften können mit Informationen zu psychoonkologischer Unterstützung weiterhelfen.

Auch Patient:innen einer onkologischen Schwerpunktpraxis können sich nach einem entsprechenden Unterstützungsangebot erkundigen. Einige Praxen arbeiten mit Psychoonkolog:innen zusammen.

Psychoonkologische Betreuung gibt es auch in Rehabilitationskliniken.  Als Krebspatient:in haben Sie ein Recht auf eine psychologische Betreuung und sollten diese auch einfordern, wenn sie Ihnen nicht angeboten wird. Die Kosten für die Beratung übernehmen meist die gesetzlichen Krankenkassen. 

Auch wenn Sie nach der Behandlung im Krankenhaus oder einer Rehabilitation wieder zu Hause sind, können Sie bei Bedarf weiterhin psychoonkologisch betreut werden. Eine gute erste Anlaufstelle können regionale psychosoziale Krebsberatungsstellen sein.

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums bietet außerdem online ein bundesweites Verzeichnis von Psychoonkologen. Bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft von Psychoonkologen können Sie ebenfalls Adressen ambulant psychotherapeutisch arbeitender Psychoonkologen finden.

Hier finden Sie nahezu alle Mitglieder der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo e.V.). 

Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.

Wer kann mir helfen, mit den psychischen Belastungen der Erkrankung umzugehen?

Eine Krebserkrankung bringt viele Menschen körperlich und psychisch bis an ihre Grenzen. Wenn die psychische Belastung die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt, kann eine begleitende psychoonkologische Unterstützung sinnvoll sein.

Psychoonkolog:innen sind speziell ausgebildet, um die seelischen Aspekte einer Krebserkrankung zu behandeln. Von ihnen bekommen Sie Hilfe bei der Verarbeitung Ihrer Erkrankung und beim Umgang mit den Belastungen.

Sich Rat zu suchen, ist kein Zeichen von psychischer Schwäche und bedeutet ebenso wenig, dass Sie psychisch krank sind. Es kann Ihnen Wege aufzeigen, den Alltag mit der Erkrankung besser zu bewerkstelligen. Wenn Sie es wünschen, können aber auch Ihnen nahestehende Menschen einbezogen werden.

In Einzel-, Gruppen- oder Paartherapien können verschiedene Verfahren und Techniken zur Krankheitsbewältigung (z. B. Entspannungsverfahren) angewandt werden.

Ausführliche Informationen über Angebote und Möglichkeiten einer psychologischen Unterstützung finden Sie in der Patientenleitlinie Psychoonkologie.

Wenn Sie sich gerne mit anderen Betroffenen austauschen möchten, können Sie sich nach einer Selbsthilfegruppe in Ihrer Umgebung erkundigen.

Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.

Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Bei einer Krebserkrankung besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung für die ersten 5 Jahre. Bei metastasiertem oder fortgeschrittenem Lungenkrebs ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet.

Mit einem Schwerbehindertenausweis soll für Krebskranke ein Nachteilsausgleich geschaffen werden. So haben Sie einige Vorteile im Berufsleben wie z. B. mehr Urlaubstage und einen gewissen Kündigungsschutz, bei besonderen Merkzeichen Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und -Versicherung sowie Steuererleichterungen. Meist wird der Schwerbehindertenausweis zeitnah vom sozialmedizinischen Dienst in der Klinik beantragt. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, können Sie den Antrag selbst beim Versorgungsamt stellen. Dieses wird auf Basis der vorhandenen medizinischen Befunde entscheiden, ob der Erkrankungszustand so schwerwiegend ist, um einen Grad der Behinderung (GdB) anzuerkennen. Grundlage für die Einstufung ist die Versorgungsmedizinverordnung. 

Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie hier. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über die Versorgungsämter oder die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

In der Regel übernehmen sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Umständen die Kosten einer Haushaltshilfe. Es besteht ein Anspruch, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss.

Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, um Ihre Ansprüche zu klären.  Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe und anderen sozialrechtlichen Fragen finden Sie bei der Deutschen Krebsgesellschaft.

Wo bekomme ich eine individuelle sozialrechtliche Beratung?

Eine erste Beratung findet normalerweise bei den in Kliniken ansässigen Sozialdiensten statt. Hier erhalten Sie Auskunft über Ihre Ansprüche und bekommen Hilfe bei der jeweiligen Antragstellung, z.B. für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl.

Für eine weitergehende Beratung können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Eine gute Anlaufstelle sind die Krebsberatungsstellen der Deutschen Krebsgesellschaft, die Sie zu den unterschiedlichsten sozialrechtlichen Fragen beraten können. Auch die Deutsche Krebshilfe bietet eine sozialrechtliche Beratung an.

Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Anlaufstellen zu sozialrechtlichen Fragen.

Neben den psychosozialen Krebsberatungsstellen können Sie eine weitere kostenlose Beratung von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten.

Auch die zuständigen Sozialleistungsträger, wie gesetzliche Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit, sind verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu geben.

Werden Fahrtkosten, die durch die Behandlung entstehen, von den Krankenkassen erstattet?

Fahrtkosten, die durch eine Behandlung entstehen, werden in der Regel nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn sie aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig sind, z. B. bei Rettungsfahrten. Eine Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es medizinisch notwendig ist, z. B. bei ambulanter Chemotherapie.In der Regel werden Fahrtkosten, die nicht durch Rettungseinsätze entstehen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an und klären Sie rechtzeitig, ob die Fahrtkosten übernommen werden können und welche Dokumente (z. B. Fahrscheine, ärztlicher Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung) dazu eingereicht werden müssen.  

Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.