Welche Sozialleistungen stehen mir bei Lungenkrebs jetzt zu?

Eine Krebserkrankung wirft bei vielen Patient:innen verständlicherweise häufig Fragen zu Behandlungskosten, wirtschaftlicher Absicherung, Unterstützung im Alltag oder auch Rehabilitationsmöglichkeiten auf. Welche Geld- und Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt dabei vom Krankheitsverlauf und vom konkreten Fall der Bedürftigkeit ab.

Es ist ratsam, sich bereits zu Beginn der Therapie über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Der sozialmedizinische Dienst in Ihrer Klinik kann bei Fragen weiterhelfen.

Vielerorts gibt es Krebsberatungsstellen, die über Leistungen der zuständigen Kostenträger wie Krankenkassen, Rentenversicherung oder Arbeitsamt informieren.

Eine Orientierung über sozialrechtliche Themen und darüber, welche vielfältigen Hilfen Ihnen im Krankheitsfall zur Verfügung stehen, bietet das Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft.

Außerdem empfehlen wir Ihnen als Lektüre den Blauen Ratgeber „Wegweiser zu Sozialleistungen" der Deutschen Krebshilfe.

Wenn Sie als Krebspatient unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können Sie beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe beantragen.

Wie kann ich mich mit anderen Patient:innen austauschen?

Nach einer Krebsdiagnose muss jede:r Patient:in seinen individuellen Weg finden, um mit der Situation umzugehen. Manche Menschen möchten über ihre Krankheit nur im engsten Kreis von Familie und Freunde reden. Andere empfinden das Gespräch mit Gleichgesinnten als wertvolle Unterstützung. Dann kann eine Selbsthilfegruppe weiterhelfen. Der offene Austausch eröffnet vielen eine neue Sicht auf die eigene Lebenssituation.

Oft bieten Selbsthilfegruppen darüber hinaus gemeinsame Aktivitäten an, bei denen Sie Kraft tanken können und der Krebs nicht unmittelbar im Mittelpunkt steht. Probieren Sie einfach aus, ob Ihnen der Kontakt zu anderen Lungenkrebskranken helfen kann. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt / Ihre Ärztin nach Ansprechpartnern in Ihrer Nähe. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bietet eine Übersicht an entsprechenden Organisationen oder informieren Sie sich beispielsweise auf den Webseiten der Selbsthilfe Lungenkrebs e.V.

Wer kann mir helfen, mit meiner Situation zurechtzukommen?

Neben Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin können Ihnen Psychoonkolog:innen helfen, mit der Situation zurechtzukommen. Hier können Sie nach Adressen ambulant psychotherapeutisch arbeitender Psychoonkologen suchen.

Eine gute Anlaufstelle sind die Beratungsstellen der Landesverbände der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. Qualifizierte Fachleute informieren und beraten zu allen psychischen, sozialrechtlichen und sonstigen Anliegen, die eine Krebserkrankung mit sich bringt.

Das Team des Infonetz Krebs beantwortet Ihnen telefonisch Ihre persönlichen Fragen zu allen Phasen der Erkrankung und vermittelt Anlaufstellen. In vielen Städten Deutschlands gibt es psychosoziale Krebsberatungsstellen mit verschiedenen Leistungsangeboten. Der Krebsinformationsdienst bietet Ihnen eine Suche nach Adressen in Ihrer Nähe an. Außerdem können Sie sich auch direkt beim Krebsinformationsdienst telefonisch beraten lassen.

Soziale Träger, wie beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Diakonische Werk und das Deutsche Rotes Kreuz können ebenfalls eine hilfreiche Anlaufstation sein. Auch die bundesweite Organisation Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bietet Rat und Hilfe.

Eine nützliche Informationsquelle sind auch die Blauen Ratgeber der Deutschen Krebshilfe. Die Broschüren können Sie kostenfrei bestellen und gibt es u. a. zu folgenden Themen:

  • Lungenkrebs
  • Krebsnachsorge
  • Wegweiser
  • Sozialleistungen
  • Ernährung bei Krebs
  • Bewegung und Sport bei Krebs
  • Schmerzen bei Krebs
  • Chronische Müdigkeit (Fatigue) bei Krebs

Die Deutsche Krebshilfe bietet zudem im Internet aktuelle Informationen für Krebspatienten zum neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) und zu COVID-19.

Zielgerichtet behandelte Patientinnen und Patienten mit genomisch bedingtem Lungenkrebs finden Unterstützung beim Patientennetzwerk ZielGENau e.V. Eine weitere gute Anlaufstelle für Menschen mit ALK-positivem Lungenkrebs ist das Patientennetzwerk ALK-Positiv Deutschland.

Für Interessierte gibt es zum Thema Unterstützung auch einen Podcast.

 

 

Ich habe eine metastasierte Lungenkrebserkrankung. Kann ich wegen meiner Diagnose früher in Rente gehen? 

Schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.

Sie erhalten von Ihrer Rentenversicherung jährlich Versicherungsinformationen zum Stand Ihrer Rentenversicherung, der Sie Höhe und frühestmöglichen Beginn einer Altersrente wegen Schwerbehinderung entnehmen können.

Wenden Sie sich bei Fragen an Fachleute, etwa die Sozialverbände wie den VdK und den Sozialverband Deutschland oder den Bundesverband der Rentenberater e.V.

Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.

Ich habe eine metastasierte Lungenkrebserkrankung. Was ist, wenn ich nicht mehr einem Vollzeitjob nachgehen kann? (Rente/Pension)

Wenn Sie aufgrund Ihrer Lungenkrebserkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) ausüben können. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente.

Muss ich mit finanziellen Einbußen rechnen, weil ich nach der Operation eine Weile nicht arbeiten kann?

Die Zeit der Krankheit sollte Ihnen zusätzlich zur gesundheitlichen Belastung nicht noch finanzielle Sorgen bereiten.

Sind Sie gesetzlich versichert und krankgeschrieben, dann zahlt Ihnen der Arbeitgeber in der Regel zunächst 6 Wochen lang Ihren Lohn, bzw. Ihr Gehalt weiter. Ausnahmen von dieser Regelung kann es aufgrund persönlicher Arbeitsverträge oder Dienstvereinbarungen geben. Für Beamte und Arbeitnehmer:innen in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerdings anders sein. Ist man länger krankgeschrieben, springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall.

Dauert Ihre Krankheit länger als 78 Wochen an und ist noch nicht abzusehen, ob Sie Rente beantragen oder doch wieder arbeiten gehen können, kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung finanziell entlasten. In dieser unklaren Situation soll die Nahtlosigkeitsregelung eine mögliche zeitliche Versorgungslücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren eventuellen Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum können Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhalten.

Im Fall einer längeren Krankheit können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen.

Weiterführende Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK kann man bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

Ist Teilzeitarbeit sinnvoll für mich?

Grundsätzlich muss jeder Betroffene individuell für sich entscheiden, in welchem Rahmen man die Arbeit wieder aufnehmen kann und möchte. Bei metastasiertem Lungenkrebs hängt es neben Ihrem Beruf auch davon ab, wie gut Sie die Therapie vertragen.

Wer sich nach einer Therapie noch nicht so leistungsfähig fühlt, der sollte sich nicht scheuen, über Angebote zu einem schonenderen Wiedereinstieg nachzudenken, z.B. eine Teilzeitlösung. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Verringerung der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit, wenn Sie länger als 6 Monate für den jetzigen Arbeitgeber arbeiten und keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Allerdings muss das Unternehmen in der Regel mindestens 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Unter Umständen kann der Arbeitgeber von Ihnen auch verlangen, dass Sie auf eine andere Stelle innerhalb des Betriebs wechseln.

Arbeitgeber sind verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Beim „Hamburger Modell" zum Wiedereinstieg steigern Sie Ihre Arbeitsstunden stufenweise von Woche zu Woche, um sich langsam wieder an ein normales Arbeitspensum zu gewöhnen.

Ansprechpartner für Fragen zum Wiedereinstieg in das Berufsleben sind Ihr behandelnder Arzt / Ihre Ärztin, Betriebsärzt:innen, Ihre Krankenkasse sowie der Betriebs-/Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Weitere Informationen zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kann ich trotz Lungenkrebs weiter arbeiten?

Ob Sie trotz Lungenkrebs weiter arbeiten können, hängt sowohl von Ihrer beruflichen Tätigkeit als auch Ihren individuellen Lebensumständen ab. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Weg zurück in das Berufsleben ist auch, wie gut Sie die Therapie vertragen.

Nach der Diagnose steht zunächst meist die weiterführende Behandlung der fortgeschrittenen Erkrankung im Fokus. Für manche Patienten kann es aber abhängig vom Verlauf der Erkrankung und der Behandlungsempfehlungen richtig sein, so früh wie möglich wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin, welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Ihre Krankenversicherung gibt Ihnen Hilfen zur Wiedereingliederung. Eine sehr gute Information bietet der Krebsinformationsdienst.