Kann ich Angehörige zur Reha-Maßnahme mitnehmen? 

Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patient:innen von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin oder andere Angehörige mitnehmen möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen.

Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist, dass Sie begleitet werden, übernehmen die jeweiligen Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen) die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik.

Weitere Informationen zur Reha bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wie lange dauert eine Reha-Maßnahme?

Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21–24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch verlängert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf von 4 Jahren in Anspruch genommen werden.

Falls sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme aber auch schon früher möglich.

Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was erwartet mich bei einer Reha-Maßnahme?

Der Begriff „Rehabilitation“ steht für Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit eines Menschen zu fördern, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.

Für Lungenkrebspatient:innen können folgende Reha-Maßnahmen hilfreich sein:

  • Medizinische Trainingstherapie (Ausdauer, Kraft, Kondition, Beweglichkeit)
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Atemtherapie, Atemmuskeltraining
  • Raucherentwöhnung
  • Psychologische
  • Beratung
  • Ernährungsberatung
  • Entspannungstechniken
  • Sozialberatung
  • Initiierung der Nachsorge (z. B. Teilnahme an Lungensportgruppen)

In einer Reha-Klinik arbeiten in der Regel Fachleute aus verschiedenen Gebieten zusammen, um Sie möglichst ganzheitlich zu betreuen. Zum Team gehören z. B. Fachleute aus Onkologie, Pneumologie, Physio-, Ergo- und Sporttherapie, Ernährungsberatung sowie Psychologie und Sozialarbeit. Weitere Informationen zu Maßnahmen, die während einer Rehabilitation stattfinden können, finden Sie in der Leitlinie Lungenkarzinom.

Zu welchem Zeitpunkt können Reha-Maßnahmen durchgeführt werden?

Reha-Maßnahmen können als onkologische Nachsorgeleistung oder auch als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung, AHB) gewährt werden.

Onkologische Nachsorgeleistungen können bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen.

Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Weitere Informationen zur Reha bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.

Was ist eine onkologische Rehabilitation?

Die onkologische Rehabilitation umfasst zahlreiche diagnostische und therapeutische Maßnahmen und verfolgt das Ziel, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu mildern bzw. zu beseitigen.

Die jeweiligen Reha-Maßnahmen werden auf die individuellen Patientenbedürfnisse abgestimmt, weil die gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen je nach Art der Erkrankung oder Form von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Eine onkologische Reha kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Deutsche Rentenversicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Reha-Maßnahme erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.

Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt / die Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Nach einer Operation können Sie die Reha erst dann antreten, wenn Sie sich selbstständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussrehabilitation (auch genannt Anschlussheilbehandlung, AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Wenn kein Platz frei ist, kann die Frist in Ausnahmefällen auch verlängert werden.

Das Ziel der AHB besteht darin, die Patient:innen nach der Erstbehandlung dabei zu unterstützen, körperlich und seelisch wieder auf die Beine zu kommen. Dazu dienen z. B. intensive krankengymnastische Übungen, die Sie nach der Reha zu Hause fortsetzen können.

Eine Anschlussrehabilitation verfolgt zudem das Ziel, die Patienten beim Umgang mit anderen Folgen der Krankheit und Behandlung zu unterstützen: z. B. bei Erschöpfung, Bewegungseinschränkungen, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängsten, Depressionen sowie sozialen und beruflichen Problemen).

Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung.

Über Anschlussrehabilitationen speziell nach Lungenkrebs informieren Sie der Blaue Ratgeber Lungenkrebs der Deutschen Krebshilfe und die Leitlinie Lungenkarzinom.

Kann ich bei Lungenkrebs Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Wenn Sie die erste Behandlungsphase – z. B. mit einer Operation, einer medikamentösen Behandlung und/oder einer Strahlentherapie – hinter sich gebracht haben, folgt häufig eine medizinische Rehabilitation. Die „Reha" soll den Erfolg der Behandlung sichern sowie möglichen Spätfolgen und Einschränkungen vorbeugen, damit Sie möglichst schnell in Ihr Alltags- und Berufsleben zurückkehren können. Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite.

Zum Ende der Reha bekommen Sie einen Entlassungsbrief. Er hat den Charakter eines Gutachtens und enthält wichtige Informationen z. B. für die weitere berufliche Perspektive und für Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen.

Mehr über die Rehabilitation können Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums nachlesen.

Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.

Ich habe eine metastasierte Lungenkrebserkrankung. Habe ich Anspruch auf eine häusliche Betreuung/Pflege?

Ein Anspruch auf Krankenpflege bei Ihnen zu Hause besteht, wenn Sie sich nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Sie kann auch erfolgen, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Eine häusliche Pflege ist auch angebracht, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist.

Einen Anspruch auf Krankenpflege zu Hause haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenkasse.

Der Umfang der häuslichen Pflege hängt vom individuellen Pflegegrad ab. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft im Einzelfall, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben und welcher Pflegegrad angemessen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Pflegeportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch der Krebsinformationsdienst informiert ausführlich über die Pflege zu Hause.

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen. Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte finden Sie hier.