Wo werden medizinische Reha-Maßnahmen durchgeführt?

Medizinische Reha-Maßnahmen finden in der Regel in spezialisierten Reha-Einrichtungen (Kliniken) statt und können stationär oder ambulant durchgeführt werden. Sie richten sich nach den Erkrankungen und Beschwerden der Patient:innen und können verschiedene therapeutische Ansätze und Patientenschulungen umfassen. 

Bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sollten Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin um Rat fragen. Er/sie kann Ihnen mit Informationen weiterhelfen und Sie bei der Wahl der Reha-Einrichtung unterstützen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie möglicherweise bei der Wahl der Reha-Einrichtung beraten und Ihnen Informationen geben. 

Für eine erste Orientierung über die Standorte und Schwerpunkte von Reha-Einrichtungen können Sie Datenbanken im Internet nutzen, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung und von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können: 

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Einen Antrag für eine berufliche oder soziale Rehabilitation können Sie selbst beim jeweiligen Kostenträger einreichen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Kommt eine Reha-Maßnahme für mich infrage?

Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patienten/Patientinnen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. 

Eine Reha-Maßnahme kann auch dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu erhalten und das Eintreten von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit möglichst lang zu vermeiden. 

Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin wenden. Er/sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise infrage kommt.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wie viel muss ich für Hilfsmittel zuzahlen?

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – z. B. Inkontinenzartikel, Spritzen zur Verabreichung von Medikamenten – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Wie und wo kann ich einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder andere Hilfsmittel bekommen, die mein Leben erleichtern können?

Dinge wie Gehhilfen, Rollstühle oder Bade- und Duschhilfen werden in der medizinischen Fachsprache als Hilfsmittel bezeichnet. 

Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Die behandelnden Ärzt:innen oder Therapeut:innen können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt. 

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste enthalten sein: im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis. Außerdem müssen vor der Anschaffung des Hilfsmittels eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.

Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Das Hilfsmittelverzeichnis gilt für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen haben dazu unterschiedliche Regelungen, die auch vom gewählten Tarif abhängen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an und bitten um Auskunft und Beratung.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Wo gibt es Anlaufstellen für psychologische und psychosoziale Hilfe?

Viele Menschen erleben ihre Krankheit als körperliche und seelische Belastung. Bei chronischen Verläufen, wenn es keine Aussicht auf eine Heilung gibt, sind die Sorgen der Betroffenen häufig besonders groß. 

Wichtig zu wissen ist: Wenn Sie unter Ängsten und Despressionen leiden, gibt es viele Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können:

  • Bei akuten Ängsten oder Panikattacken können Sie sich an Kriseninterventionsdienste wie die Telefonseelsorge wenden. 
  • Außerdem gibt es zahlreiche kommunale, kirchliche und freie Träger, die psychosoziale Unterstützung anbieten, z. B. Diakonie, Caritas und AWO.
  • Vielleicht hilft Ihnen auch der Austausch mit anderen Betroffenen: Nutzen Sie die Angebote von Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.

In manchen Fällen kann auch eine psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll sein. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin darauf an. Er/sie kann Ihnen weiterhelfen und eine Psychotherapie vermitteln. 

 

Welche Beratungsstellen können im Alltag weiterhelfen?

Sie suchen Hilfe, Informationen, Beratung? 

Die erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Gesundheit sollte Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin sein. 

Außerdem gibt es zahlreiche weitere Einrichtungen, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können: 

Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Was sollte man über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament wissen?

Durch eine schwere Erkrankung können Menschen in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr in der Lage sind, persönliche Dinge selbstständig zu entscheiden und zu regeln. 

Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ggf. auch Testament zu kümmern, damit Angehörige oder andere Vertrauenspersonen die persönlichen Wünsche später berücksichtigen können. 

  • Patientenverfügung:

Sie regelt das Ausmaß der gewünschten medizinischen Maßnahmen im Fall einer Erkrankung. Die Patientenverfügung sollte man später regelmäßig überprüfen, und diese ggf. an eine geänderte Lebens- und Gesundheitssituation anpassen.

  • Vorsorgevollmacht:

Darin können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer schweren Erkrankung gegenüber Ämtern vertreten soll. Auch können Sie in der Vorsorgevollmacht regeln, wer einen Zugriff auf Ihr Konto haben soll, Ihre Post öffnen und bearbeiten darf und an Ihrer Stelle entscheiden darf, wenn beispielsweise ein Umzug ins Pflegeheim ansteht und Ihr Mietvertrag gekündigt werden soll.

  • Testament:

Ohne Testament tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Wenn Sie andere Wünsche für die Aufteilung Ihres Erbes haben, sollten Sie rechtzeitig ein Testament verfassen.

Man sollte diese Dokumente als Vorsorgemaßnahme betrachten und sich bereits als junger Mensch damit befassen, auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen (noch) nicht notwendig erscheint.

Weiterführende Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Hilfreiche Informationen zum Testament bietet ebenfalls das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Welche Möglichkeiten für eine Palliativversorgung gibt es?

Eine Palliativversorgung hat das Ziel, krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern und die Betroffenen auch emotional zu unterstützen. Die Palliativversorgung kann an unterschiedlichen Orten stattfinden: in der häuslichen Umgebung, in einem Pflegeheim, im Krankenhaus oder auch in einem Hospiz. In manchen Krankenhäusern können schwerstkranke Patienten auf sogenannten Palliativstationen von spezialisiertem Fachpersonal mit unterschiedlichen medizinischen Schwerpunkten behandelt werden.

Weitere Informationen zur palliativen Versorgung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.