Mein Partner/meine Partnerin hat sich durch die Erkrankung verändert, was unsere Beziehung belastet. Was kann ich tun?

Krankheiten können eine große Belastung für Körper und Psyche sein. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Menschen sich dadurch verändern – manche Hobbys sind vielleicht nicht mehr möglich, auch die Zukunftspläne können sich ändern. Sie sollten deshalb keine Angst haben, denn auch ohne Krankheit gibt es in Paarbeziehungen manchmal Phasen, in denen Paare auseinanderdriften.

Wichtig ist, im Gespräch zu bleiben und sich um Verständnis für die andere Seite zu bemühen. Außerdem hilft es Ihnen vielleicht auch, wenn Sie weniger auf das Trennende achten, sondern sich mehr auf die immer noch vorhandenen Gemeinsamkeiten in der Beziehung konzentrieren. 

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Probleme zu zweit nicht lösen können, sollten Sie professionelle Hilfe in Erwägung ziehen. Beratungen und Paartherapien werden von vielen Psychotherapeut:innen angeboten sowie auch von kommunalen, kirchlichen und freien Trägern. Mögliche Anlaufstellen sind z. B. Caritas, Diakonie, pro familia und AWO

Auf der Patientenwebsite "Amyloidose verstehen" von Pfizer finden Sie einige praktische Tipps zum Umgang mit der Erkrankung von der Ehefrau eines Mannes, der an Transthyretin-Amyloidose erkrankt ist. 

Kann ich wegen meiner Erkrankung früher in Rente gehen?

Ob Sie früher in Rente gehen können, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Für Menschen mit Schwerbehinderung (d. h. der Grad der Behinderung ist mindestens 50) ist ein Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich. Einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben Sie, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeit in der Rentenversicherung nachweisen können.

Informationen über die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Unter welchen Voraussetzungen kann man Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, kommt für Sie möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.

Volle Erwerbsminderungsrente: Wer seiner Arbeit weniger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Teilerwerbsminderungsrente: Wer mindestens 3, aber nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Ergänzend zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente dürfen Rentenempfänger in unterschiedlicher Höhe dazuverdienen. Das ist wichtig, weil man so nicht ganz aus dem Arbeitsleben ausscheidet und seine Rente aufstocken kann, ohne sich gesundheitlich zu überfordern.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, können Sie eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen. Die Beratung ist kostenlos. Adressen in Ihrer Umgebung finden Sie hier.

Wer unterstützt mich, wenn mein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats ab der Zustellung des Bescheides (Einwurf in Ihren Briefkasten) Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine Klage einzureichen. Außerdem können Sie jederzeit einen erneuten Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung („Verschlechterungsantrag“) stellen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenfrei (der eigene Anwalt muss jedoch selbst oder durch die eigene Rechtschutzversicherung gezahlt werden).

Zu den verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich bei den großen Sozialverbänden VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) und bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen.

Bei Fragen zum Thema Behinderung können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. 

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Welche beruflichen Vorteile bringt mir ein Schwerbehindertenausweis?

Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, bei beruflicher Förderung sowie beim Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu. 

Wenn Sie diese Vorteile nutzen möchten, sollten Sie aber auch bedenken, dass Ihre Erkrankung dadurch am Arbeitsplatz „sichtbar“ werden kann. Manche Kollegen werden Sie vielleicht danach fragen oder Ihren Schwerbehinderten-Status kommentieren.

Bevor sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ist es deshalb ratsam, sich nicht nur zu den Vorteilen zu informieren, sondern auch zu den möglichen Problemen, die sich im (beruflichen) Alltag dadurch ergeben können. 

Wenn es in einem Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte oder dem Betroffenen gleichgestellte Personen mit Behinderung gibt, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, muss es eine örtliche Schwerbehindertenvertretung geben, die Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis beantworten kann.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis bieten die großen Sozialverbände (VdK und SoVD) und die Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis im Alltag?

Der Schwerbehindertenausweis bietet Ihnen sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören Steuererleichterungen (z.B. durch eine reduzierte KFZ-Steuer und einen Behindertenpauschbetrag), zusätzliche Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz, die Möglichkeit früher in Rente zu gehen, vergünstigte oder auch kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn, Vergünstigungen (auch im Ausland) beim Eintritt in Museen, Theater, Kinos und Erleichterungen beim Parken von Autos. 

Die Nachteilsausgleiche werden im Schwerbehindertenausweis durch den Grad der Behinderung (GdB) und sogenannte „Merkzeichen“ kenntlich gemacht.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zum Thema Behinderung und Nachteilsausgleiche informieren auch die Sozialverbände SoVD und VdK Deutschland sowie die Aktion Mensch.

Eine zusätzliche praktische Alltagshilfe für Menschen mit Behinderungen ist der Euro-WC-Schlüssel, der europaweit einen freien Zugang zu behindertengerechten öffentlichen Toiletten gewährt. Eine Bestellmöglichkeit gibt es bei vielen lokalen Bürgerämtern und beim CBF Darmstadt. Weitere Informationen zum WC-Schlüssel finden Sie beim Sozialverband VdK Deutschland.

Wer hilft mir beim Antrag für den Schwerbehindertenausweis?

Bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis können Sie im zuständigen Versorgungsamt einen Termin vereinbaren und sich vor Ort von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Behörde beim Antrag helfen lassen. Auch das Bürgeramt Ihres Wohnortes kann bei Fragen weiterhelfen.

Bei medizinischen Rückfragen zum Schwerbehindertenausweis sollten Sie Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin wenden. 

Weitere Beratungsmöglichkeiten zum Schwerbehindertenausweis bieten die Sozialverbände VdK Deutschland und SoVD sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Ob eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern vor allem das durch die Erkrankung entstehende Funktionsdefizit und seine Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. 

Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde erfragen oder auf der Internetseite der Gemeinde finden. 

Wenn neben dem Grad der Behinderung (GdB) weitere gesundheitliche Merkmale vorhanden sind, die eine Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs ermöglichen (z. B. eine schwere Gehbehinderung), so werden diese im Schwerbehindertenausweis durch besondere „Merkzeichen“ kenntlich gemacht. 

Weitere Informationen und eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. 

Ein Anspruch kann beispielsweise bestehen, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbstständig führen können und in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind versorgt werden muss. Weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.

Weitere Informationen bieten das Bundesministerium für Gesundheit und die Verbraucherzentrale und die gesetzlichen Krankenversicherungen

Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

 

Welche Sozialleistungen stehen mir zu und wer kann mich dazu beraten?

Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab. 

Eine erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträger. Diese sind verpflichtet, zum Thema Sozialleistungen zu beraten und Auskunft zu geben. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und beraten lassen. 

Für eine sozialrechtliche Beratung können Sie außerdem folgende Möglichkeiten nutzen: