Meine Kinder sind noch sehr klein. Ich weiß nicht, wie ich mit ihnen über Krebs reden soll.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit kleinen Kindern über Brustkrebs zu reden. In Situationen, die sie nicht wirklich verstehen, kopieren kleine Kinder oft die Reaktion Erwachsener. Was und wie viel Sie ihnen erzählen sollten, hängt daher vom Alter und der Verständigkeit Ihrer Kinder ab. Selbst sehr kleine Kinder spüren, wenn etwas wirklich nicht in Ordnung ist, und können verängstigt reagieren. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich mit ihnen sprechen und dabei einfache Worte oder Erklärungen benutzen. Ein hilfreicher Begleiter für Ihre Kinder könnte auch der „Zauberbaum", die App für Kinder krebskranker Eltern, sein. Wertvolle Tipps, was Kindern krebskranker Eltern hilft, finden Sie auf der Website der Deutschen Krebsgesellschaft, von Flüsterpost e.V., Hilfe für Kinder krebskranker Eltern oder auf Mama hat Brustkrebs. Weitere Tipps, wie Sie mit Ihren Kindern über Ihre Erkrankung sprechen können, finden Sie im Buch „Was macht der Krebs mit uns? Kindern die Krankheit ihrer Eltern erklären“ von Sabine Brütting (Balance Buch + Medien Verlag, ISBN-13: 978-3867390644), das von der Bayrischen Krebsgesellschaft empfohlen wird.

Wird mein Leben wieder so, wie es vorher war?

Das Leben von uns allen wird durch einen stetigen Wandel geprägt, der in Ihrem Fall natürlich auch durch die Erkrankung geprägt wird. Wahrscheinlich wird Ihr Leben nicht mehr so sein, wie es vorher war. Die Brustkrebserkrankung und deren Bewältigung sind ein sehr tiefer Einschnitt, der meistens Spuren hinterlässt, am Körper, an der Seele und im menschlichen Zusammenleben in der Familie. Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Leben mit metastasiertem Brustkrebs nur noch schlecht sein wird. Sicherlich wird es immer wieder Tiefs geben, aber auf der anderen Seite kann das Leben auch intensiver wahrgenommen werden, was zu vielen Glücksmomenten führen kann. Die Erkrankung kann damit auch viel Wertvolles mit sich bringen. Lesen Sie in unserem Buchtipp „Leben trotz Krebs – eine Farbe mehr“ von Elmar Reuter (Schattauer Verlag, ISBN-13: 978-3794527533) Interviews mit Frauen über ein gelingendes Leben nach Krebs. 

Was ist, wenn ich nicht mehr einem Vollzeitjob nachgehen kann? (Rente/Pension)

Wenn sie aufgrund Ihrer Brustkrebserkrankung nicht mehr in der Lage sind, mehr als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
  2. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.

Kann ich trotz metastasiertem Brustkrebs weiter arbeiten?

Das hängt sowohl von Ihrem Beruf als auch Ihren sonstigen Lebensumständen ab. Manche Frauen können während der Therapie ganz gut weiter arbeiten, manchen fällt es sehr schwer, und andere entscheiden sich gegen die Arbeit. Einigen Frauen ist es wichtig, weiter zu arbeiten, weil es ihnen Halt und Erfüllung gibt, wenn das Leben möglichst normal weiterläuft. Am Anfang steht nach der Diagnose in der Regel die weiterführende Behandlung der fortgeschrittenen Erkrankung im Mittelpunkt. Je nach Diagnose und Behandlungsempfehlungen kann es für einige Frauen wichtig und richtig sein, so früh wie möglich wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie weiter arbeiten möchten oder nicht, sollten Sie den Beginn der Behandlung abwarten. Wenn Sie wissen, wie Sie die Therapie körperlich und psychisch verkraften, können Sie immer noch eine Entscheidung treffen. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.

Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Was bringt er mir?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei metastasiertem Brustkrebs besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Dadurch erhalten Sie z.B. Steuererleichterungen oder genießen einige Vorteile im Berufsleben wie z.B. mehr Urlaubstage. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über den Sozialverband Deutschland.

Welche Rechte habe ich am Arbeitsplatz? Muss mein Arbeitsplatz jetzt umgestaltet werden?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 % – vom Versorgungsamt anerkannt – gelten Sie als schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann. Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie beim Sozialverband Deutschland. Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Kann mein Arbeitgeber mir aufgrund meiner Brustkrebserkrankung kündigen?

Grundsätzlich ist eine Kündigung bei Krankheit nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls auch gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig vorher abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen. Wenn nichts klappt, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen. Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Einen Beitrag zum Thema „Kündigung trotz oder wegen Krankheit“ können Sie auf Mamma Mia! Online lesen.

Mit wem sollte ich über meinen Wunsch, wieder zu arbeiten, reden?

Wichtig ist vor allem, dass Sie belastende Therapien abgeschlossen haben und Ihr Arzt/Ihre Ärztin den Wiedereintritt ins Berufsleben befürwortet. Ein guter Ansprechpartner für das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben sind auch der Sozialdienst in den Reha-Kliniken oder Ihre Krankenkasse. Schön wäre es, wenn auch Ihre Familie diesen Wunsch unterstützt. Sie sollten auch klären, wer in Ihrer Firma als Ansprechpartner infrage kommt. Hilfreich für beide Seiten ist sicherlich, wenn Sie sich vorab überlegen, in welchem Umfang Sie wieder „einsteigen" möchten. Hier finden Sie weitere Tipps, wie Sie mit Ihren beruflichen Verpflichtungen umgehen.