Welche Kliniken stehen für mich zur Verfügung und kann ich bzgl. Ort und Klinik einen Wunsch äußern?

Eine Liste der auf onkologische Rehabilitation spezialisierten Kliniken finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Bei der Auswahl der Klinik werden Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Die freie Klinikwahl ist aber wegen der individuellen Anforderungen begrenzt: Für Krebspatienten kommen nur Häuser infrage, die von Ihrem Versicherungsträger auch als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt wurden. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.

Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat. Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Sind Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.

Weitere Informationen zur Auswahl der Reha-Einrichtungen finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs. Hier finden Sie einen Überblick über Reha-Kliniken.

Kann ich meinen Partner/mein Kind mit zur Reha nehmen?

Es gibt eine Reihe von Reha-Maßnahmen mit Schwerpunkt auf krebskranke Mütter und ihre Kinder. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie bei mamazone oder bei der Rexrodt von Fircks Stiftung. Die Beantragung dieser Rehabilitationsmaßnahme für Mutter und Kind erfolgt über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Bei der Antragstellung berät und unterstützt gerne das Mutter-Kind-Hilfswerk. Bei Ihrer eigenen Rehabilitation haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr unter 12-jähriges Kind mit in die Rehabilitationseinrichtung zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind selbst keine Rehabilitation benötigt. In solchen Fällen prüft aber zunächst Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, ob Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. Ist das der Fall, geht die Haushaltshilfe vor. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik, also z.B. Ihren Partner. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen bei Ihrem Kostenträger.

Wo kann ich mich bzgl. einer Reha-Maßnahme nach Brustkrebs beraten lassen?

Wenn Sie sich wegen einer Reha-Maßnahme nach Brustkrebs beraten lassen wollen, ist in erster Linie Ihr behandelnder Arzt/Ärztin der richtige Ansprechpartner. Auch Ihre gesetzliche Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung helfen weiter. Sie können sich auch an die Reha-Servicestellen wenden. Diese Serviceeinrichtungen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Reha-Servicestelle suchen.

Muss ich mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Behandlungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Bei einer Anschlussrehabilitation müssen Sie maximal für 14 Tage zahlen. Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die Sie eventuell schon im Krankenhaus oder in einer anderen Rehabilitationseinrichtung gezahlt haben, werden Ihnen angerechnet.

Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise auf Antrag davon befreien lassen. Bezieher von Übergangsgeld oder Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Als Bezieher von Sozialleistungen wie ALG II werden Sie auf Antrag befreit. Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Bekomme ich während der Reha-Maßnahme weiterhin Gehalt?

Als Arbeitnehmer wird Ihnen während der Reha nach Brustkrebs Ihr Gehalt weiter gezahlt, im Allgemeinen 6 Wochen lang. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung für die Zeit der onkologischen Rehabilitation Übergangsgeld erhalten. Dazu müssen Sie vor der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Höhe beträgt 75 oder 68 % Ihres bisherigen Einkommens, je nachdem, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Familienangehöriger im Haushalt lebt. Während des Bezugs von Übergangsgeld bleiben Sie weiterhin sozialversichert, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie. Weitere Informationen zu den Kosten einer Reha-Maßnahme erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wer übernimmt die Kosten für diese Behandlung?

Der Kostenträger, also im Regelfall die Rentenversicherung, übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Behandlung und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr beteiligen. Zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen – egal welcher Kostenträger zuständig ist – muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen, bevor Sie eine weitere Reha-Maßnahme beantragen können. Aber auch hier gilt: Wenn eine Reha- Maßnahme aus medizinischen Gründen vorzeitig erforderlich ist, haben Sie auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei einer Rehabilitationsmaßnahme finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wie kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen?

Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Antragsformulare erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen. Diese Stellen sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Die Beratung ist kostenlos. Umfassende Informationen zur Beantragung von Reha-Maßnahmen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie auch die Antragsformulare zum Download. Oder schauen Sie auf der Website der Frauenselbsthilfe nach Krebs nach weiteren Informationen.

Wer entscheidet, ob ich eine Reha-Maßnahme erhalte?

Der Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Besteht hier kein Anspruch, sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Sie brauchen aber keine Angst zu haben, die Zuständigkeiten regeln die Kostenträger untereinander. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Bei Privatversicherten hängt das individuell von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Anschlussheilbehandlung erfüllen?

Die Anschlussheilbehandlung sollte wegen des drohenden Zeitablaufs am besten von Ihnen beantragt werden, solange Sie sich noch zur Behandlung im Krankenhaus befinden. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie bei der Antragstellung und leitet die Anschlussbehandlung in Abstimmung mit Ihnen, den behandelnden Ärzten, dem Kostenträger und der Klinik ein. Gute Kliniken verfügen über einen spezialisierten Sozialdienst, der Sie gerne beraten wird. Weitere Informationen zu einer Anschlussbehandlung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Wie lange dauert eine Reha-Maßnahme?

Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21 bis 24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren beantragt und durchgeführt werden. Falls sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme auch früher möglich. Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.