Welchen Nutzen bringt mir eine Reha-Maßnahme nach Brustkrebs?

Eine Reha-Maßnahme dient dazu, den Erfolg der Therapie zu sichern, Ihr körperliches und seelisches Befinden zu verbessern und Ihnen damit eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld zu ermöglichen. Nähere Informationen dazu, was Reha-Maßnahmen Ihnen bieten können, finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Was erwartet mich bei einer Reha-Maßnahme?

Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs können viele verschiedene Behandlungen umfassen. Diese können z.B. ärztliche Therapien, Krankenpflege, Behandlung mit Medikamenten, Physiotherapie, Hilfsmittel, Ergotherapie oder psychosoziale Maßnahmen umfassen. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Maßnahme für Sie infrage kommt. Entscheidend sind nicht zuletzt auch Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche. In den "Reha-Therapiestandards Brustkrebs" der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ab S. 12 eine Informationen zu möglichen Reha-Maßnahmen und können sich schon vor Antritt der Reha überlegen, was Ihnen besonders wichtig und was weniger wichtig ist.

Was ist eine onkologische Reha?

Aufgabe der onkologischen Reha-Maßnahme ist es, mögliche Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen, die sich als Folge der Erkrankung oder der Therapie ergeben, zu beseitigen bzw. zu mindern. Diese Maßnahmen sollen Sie in die Lage versetzen, den Erfordernissen des Alltags und des Berufslebens wieder besser gewachsen zu sein, um so eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung erfolgt die speziell auf die Behandlung der Krebserkrankung zugeschnittene onkologische Nachsorgeleistung nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Sie kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung gewährt werden und muss dann auch in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung mildern bzw. beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha-Maßnahme auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten die Frauenselbsthilfe nach Krebs oder die Deutsche Rentenversicherung.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Unmittelbar an die Erstbehandlung im Krankenhaus schließt sich die sogenannte Anschlussrehabilitation an. Diese dient dazu, den Erfolg der Therapie zu sichern und insbesondere mit den Folgen der Behandlung, wie z.B. Erschöpfung, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie, oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängste, Depressionen, verändertes Körperbild als Frau, Folgen der Chemotherapie sowie soziale und berufliche Probleme) besser umgehen zu lernen. Eine Anschlussheilbehandlung wird in einer speziell dafür zugelassenen Reha-Einrichtung erbracht und kann ambulant zu Hause oder (teil-)stationär in einer Klinik erfolgen. Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Welche medizinischen Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs gibt es?

Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs können als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) oder als onkologische Nachsorgeleistung gewährt werden. Diese Maßnahmen können ganztägig ambulant zu Hause oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden. Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Weiterführen der medizinischen Behandlung 4 bis 6 Wochen nach Ende der Strahlentherapie. Eine medikamentöse Behandlung muss begonnen, aber nicht abgeschlossen sein. Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen. Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website der Frauenselbsthilfe nach Krebs, den Krebsinformationsdienst oder der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich bei metastasiertem Brustkrebs Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Ja! Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Reha-Leistungen, die sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen können. Grundsätzlich gilt, dass eine medizinische Reha-Maßnahme nach Brustkrebs – wie jede andere Rehabilitationsmaßnahme auch – aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet werden und vom Kostenträger genehmigt werden muss. Die Besonderheit bei einer onkologischen Reha besteht darin, dass nicht nur versicherungspflichte Erwerbstätige, sondern auch Bezieher einer Rente und Angehörige Leistungen zur Besserung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Krankheits- und Therapiefolgen und Hilfe bei Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld bekommen können. Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite. Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.

Was bedeutet palliative Versorgung für mich?

Der Begriff Palliativmedizin stammt von dem lateinischen Wort „palliare“, zu Deutsch „mit einem Mantel umhüllen“. Die Palliativmedizin will Menschen mit unheilbaren Erkrankungen die verbleibende Lebenszeit mit möglichst hoher Lebensqualität sichern. Das wichtigste Ziel der palliativen Versorgung ist es, die Beschwerden zu lindern und eine höchstmögliche Lebensqualität zu erreichen. Da metastasierter Brustkrebs bis zum heutigen Zeitpunkt leider nicht heilbar ist, ist es besonders wichtig, Ihnen für Ihr Leben mit Brustkrebs eine gute Lebensqualität zu erhalten. So können Sie und Ihre Angehörigen den Alltag meistern, weiterhin soziale Kontakte pflegen und an Freizeitaktivitäten teilnehmen. Hier finden Sie weitere Informationen über Palliativmedizin. Wenn Sie noch mehr erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Außerdem finden Sie hier einige Expertenvorträge zum Thema Palliativmedizin.

Ich verstehe meine Diagnose nicht. Wer kann mir helfen?

Manchmal kann es hilfreich sein, sich zu seiner Diagnose noch mal anderweitig zu informieren. Das kann ein erneuter Arztbesuch sein oder aber auch Websites und Telefondienste von Fachgesellschaften, Patientenorganisationen oder Krebsinformationsdiensten. Ein Wegweiser vom Krebsinformationsdienst kann Sie bei der Suche nach sicheren Websites unterstützen. Hier finden Sie Unterstützung beim Verstehen Ihrer Arztunterlagen. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache.

Werden die Kosten erstattet, wenn ich einen zweiten Arzt/Ärztin zu Rate ziehe?

Im Sozialgesetzbuch V sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen nicht zwingend zur Zahlung für das Einholen einer zweiten Meinung verpflichtet sind. Da gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen haben, sollten Sie die mögliche Übernahme der Kosten vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären. Fast immer werden die Kosten aber übernommen, gegebenenfalls sollten sie darauf bestehen. Mehr zu Ihren Rechten als Patientin erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Kann ich einen zweiten Arzt/Ärztin zu Rate ziehen?

Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie seit 2016 das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Haben Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin Zweifel an Ihrer Diagnose oder der vorgeschlagenen Therapie, können Sie eine ärztliche Zweitmeinung durch einen unabhängigen Experten einholen. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Sie können sich dazu auch an ein spezialisiertes zertifiziertes Brustkrebszentrum wenden. Diese Zentren sind auf die Behandlung von Brustkrebs spezialisiert und erfüllen dafür bestimmte fachliche Anforderungen. Adressen von Brustkrebszentren finden Sie hier.

Mehr über Ihre Rechte als Patientin erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Unterstützung bei der Suche nach einem Spezialisten für eine zweite Meinung bieten auch einige Anbieter im Internet wie zum Beispiel BetterDoc.