Bei mir besteht der Verdacht, dass es sich bei meiner Corona-Infektion um eine Berufskrankheit handelt. Was bedeutet das für mich?
Eine Corona-Infektion kann als Folge der beruflichen Tätigkeit auftreten. Ein erhöhtes Risiko haben Menschen, die durch ihren Beruf viele soziale Kontakte haben – etwa Lehrer:innen, Erzieher:innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, z. B. in der Suchthilfe oder in der Jugendarbeit.
Als Betroffene:r sollten Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit stellen. Danach wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (in der Regel die Berufsgenossenschaft) geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind.
Wenn es so ist, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören Behandlungen und Reha-Maßnahmen, Geldleistungen wie Verletztengeld und Versichertenrente, Haushaltshilfe sowie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Fortbildungen und Umschulungen.
Bei Fragen zu Ihren Ansprüchen können Sie sich an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Weitere Informationen zu Berufskrankheiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Berufsgenossenschaften.